Körperverletzung mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich, § 224 I Nr. 4 StGB
- jede Form der Beteiligung
- umstritten ist, ob das Opfer den Beteiligten wahrgenommen haben muss:
- Lit.: das Opfer ist nur dann aufgrund einer psychischen Zwangslage in seiner Verteidigung eingeschränkt, wenn es den Beteiligten wahrnimmt
- BGH: aus der Angriffs- und der Wehrbereitschaft mehrer Angreifer ergibt sich eine erhöhte Gefährlichkeit, sodass das Wahrnehmen des Beteiligten durch das Opfer nicht erforderlich ist
Tags: gemeinschaftliche Körperverletzung
Source: juriq
Source: juriq
Flashcard set info:
Author: champarova
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht AT
School / Univ.: FU
City: Berlin
Published: 02.04.2010
Tags: 2009/2010 Examen
Card tags:
All cards (109)
aberatio ictus (1)
Absicht (1)
Abstiftung (1)
alic (1)
Angriff (1)
Anstiftung (3)
Aufstiftung (1)
Beihilfe (1)
Besimmen (1)
Doppelselbstmord (1)
Einwilligung (2)
Erforderlichkeit (1)
error in persona (2)
Eventualvorsatz (1)
Festnahmerecht (1)
Freiwilligkeit (1)
Garantenstellung (1)
Garantiefunktion (1)
Gebotenheit (1)
gemeinschaftliche Körperverletzung (1)
grausam (1)
Heileingriff (1)
Heimtücke (1)
Irrtümer (3)
Kausalität (1)
Konkurrenzen (1)
Mittäterschaft (1)
Nothilfe (1)
Notwehrlage (1)
Schuldfähigkeit (1)
Schuldform (1)
Sterbehilfe (1)
Suizid (1)
Tötungsverlangen (1)
Umstiftung (1)
Versuch (1)
Vorsatz (1)
Wahndelikt (1)
wichtiges Glied (1)