Fotografierverbot von PolBeamten
im Zweifel (-)
Problem der Begründetheit
Erforderlichkeit (-)
- wenn PolBeamte im Rahmen eines Einsatzes agieren -> zeitgeschichtliches Ereignis -> Einwilligung d Beamten nicht nötig
- Enttarnung der Beamten kann durch Verpixelung etc. bei Veröffentlichung verhindert werden
P
- sofortige Veröffentlichung des Bildmaterials per Twitter etc. ?
BVerwG 28.03.12 6 C 12.11
Problem der Begründetheit
Erforderlichkeit (-)
- wenn PolBeamte im Rahmen eines Einsatzes agieren -> zeitgeschichtliches Ereignis -> Einwilligung d Beamten nicht nötig
- Enttarnung der Beamten kann durch Verpixelung etc. bei Veröffentlichung verhindert werden
P
- sofortige Veröffentlichung des Bildmaterials per Twitter etc. ?
BVerwG 28.03.12 6 C 12.11
Tags: Rechtssprechung
Source:
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Identitätsfeststellung von Nicht-Deutschen
- durch BPol
- generell zulässig
- Frage d Auswahlermessen
+ kriminalistischer Blick
+ erkennbar nichtdeutsche sind eher nicht deutsche
> teleos = illegale Einreise zu verhindern
> Maßnahme ist rechtmäßig
> kein Verstoß gegen Art 3 GG (OVG Koblenz)
im Auge behalten
- generell zulässig
- Frage d Auswahlermessen
+ kriminalistischer Blick
+ erkennbar nichtdeutsche sind eher nicht deutsche
> teleos = illegale Einreise zu verhindern
> Maßnahme ist rechtmäßig
> kein Verstoß gegen Art 3 GG (OVG Koblenz)
im Auge behalten
Tags: Polizeirecht, Rechtssprechung
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VHM v Abschleppungen
- im Zweifel rewi wenn erkennbare Beseitigung durch den Störer erfolgt
- wenn d Abschleppen Beseitigung nur um einige Minuten verringert wird
- auch dann wenn Störer sich zunächst einer Anordnung rechtswidrig widersetzt
- VHM (+) wenn offensichtlich eine Gefahr f die Ordnung/Sicherheit hinreichend wahrscheinlich ist
Bruch mit BVerfG: "Prävention + Sanktion ggü Verkehrssündern im Interesse d Bewahrung v öff Parkplätzen und Verkehrssicherheit
Arg OVG: Abschleppen /= Sanktion sondern nur Gefahrenabwehr; Sanktionen können durch OWiG gewahrt werden
- wenn d Abschleppen Beseitigung nur um einige Minuten verringert wird
- auch dann wenn Störer sich zunächst einer Anordnung rechtswidrig widersetzt
- VHM (+) wenn offensichtlich eine Gefahr f die Ordnung/Sicherheit hinreichend wahrscheinlich ist
Bruch mit BVerfG: "Prävention + Sanktion ggü Verkehrssündern im Interesse d Bewahrung v öff Parkplätzen und Verkehrssicherheit
Arg OVG: Abschleppen /= Sanktion sondern nur Gefahrenabwehr; Sanktionen können durch OWiG gewahrt werden
Tags: Polizeirecht, Rechtssprechung
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Author: Moon84
Main topic: Jura
Topic: Öffentliches Recht
Published: 14.05.2010
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