Identitätsfeststellung von Nicht-Deutschen
- durch BPol
- generell zulässig
- Frage d Auswahlermessen
+ kriminalistischer Blick
+ erkennbar nichtdeutsche sind eher nicht deutsche
> teleos = illegale Einreise zu verhindern
> Maßnahme ist rechtmäßig
> kein Verstoß gegen Art 3 GG (OVG Koblenz)
im Auge behalten
- generell zulässig
- Frage d Auswahlermessen
+ kriminalistischer Blick
+ erkennbar nichtdeutsche sind eher nicht deutsche
> teleos = illegale Einreise zu verhindern
> Maßnahme ist rechtmäßig
> kein Verstoß gegen Art 3 GG (OVG Koblenz)
im Auge behalten
Tags: Polizeirecht, Rechtssprechung
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VHM v Abschleppungen
- im Zweifel rewi wenn erkennbare Beseitigung durch den Störer erfolgt
- wenn d Abschleppen Beseitigung nur um einige Minuten verringert wird
- auch dann wenn Störer sich zunächst einer Anordnung rechtswidrig widersetzt
- VHM (+) wenn offensichtlich eine Gefahr f die Ordnung/Sicherheit hinreichend wahrscheinlich ist
Bruch mit BVerfG: "Prävention + Sanktion ggü Verkehrssündern im Interesse d Bewahrung v öff Parkplätzen und Verkehrssicherheit
Arg OVG: Abschleppen /= Sanktion sondern nur Gefahrenabwehr; Sanktionen können durch OWiG gewahrt werden
- wenn d Abschleppen Beseitigung nur um einige Minuten verringert wird
- auch dann wenn Störer sich zunächst einer Anordnung rechtswidrig widersetzt
- VHM (+) wenn offensichtlich eine Gefahr f die Ordnung/Sicherheit hinreichend wahrscheinlich ist
Bruch mit BVerfG: "Prävention + Sanktion ggü Verkehrssündern im Interesse d Bewahrung v öff Parkplätzen und Verkehrssicherheit
Arg OVG: Abschleppen /= Sanktion sondern nur Gefahrenabwehr; Sanktionen können durch OWiG gewahrt werden
Tags: Polizeirecht, Rechtssprechung
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Schema 64 HSOG
I. Anwendungsbereich
- Nichtstörer § 9 HSOG
- analog f verschuldsfreier Anscheins-/Verdachts-/Unbeiteiligte
II. ReWi d Inanspruchnahme - § 64 I 2 HSOG
III. Umfang = 65 HSOG
- unmittelbar verursacht d Beh
- Minderung d geschützte RGüter
IV. Konkurrenz z Amtshaftung - § 64 IV HSOG
V. RWeg = ordentl - § 70 HSOG + § 40 II VwGO
- Nichtstörer § 9 HSOG
- analog f verschuldsfreier Anscheins-/Verdachts-/Unbeiteiligte
II. ReWi d Inanspruchnahme - § 64 I 2 HSOG
III. Umfang = 65 HSOG
- unmittelbar verursacht d Beh
- Minderung d geschützte RGüter
IV. Konkurrenz z Amtshaftung - § 64 IV HSOG
V. RWeg = ordentl - § 70 HSOG + § 40 II VwGO
Tags: Polizeirecht, Staatshaftung
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RNatur d Standardmaßnahme
- z. T. unstreitig VA; Vorladung (30 HSOG)/Platzverweis (31 HSOG)/Auskunftsbegehren (12 I HSOG)/Identitätsfeststellung (18 HSOG)
- str bei äußeren Bld als Verwaltungshandeln
+ zB Ingewahrsahmnahme/Sicherstellung/Betreten Wohnung
> eA Handeln umfasst konkludente Duldungsverfügung
> aA Konstruktion v konkludenter Verfügung unnötig, Rückgriff auf LK/FK besteht auch ohne VA
-> Standardmaßnahmen die nicht VA sind = Realakte
- str bei äußeren Bld als Verwaltungshandeln
+ zB Ingewahrsahmnahme/Sicherstellung/Betreten Wohnung
> eA Handeln umfasst konkludente Duldungsverfügung
> aA Konstruktion v konkludenter Verfügung unnötig, Rückgriff auf LK/FK besteht auch ohne VA
-> Standardmaßnahmen die nicht VA sind = Realakte
Tags: Polizeirecht, Verwaltungsprozessrecht, Verwaltungsverfahren
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Prüfung § 8 HSOG
Ermächtigungsgrundlage = § 8 HSOG
Formelle RMK aus § 8 I HSOG
Materielle RMK
- hypothetische Primärmaßnahme
+ Ermächtigungsgrundlage/Formelle RMK/materielle RMK nicht notwendig
+ auf vertretbare Handlung
+ Notwendigkeit d unmittelbaren Ausführung
+ Inanspruchnahme des Verantwortlichen nicht mgl (§§ 6-7)
+ Ermessen
+ VHM
Formelle RMK aus § 8 I HSOG
Materielle RMK
- hypothetische Primärmaßnahme
+ Ermächtigungsgrundlage/Formelle RMK/materielle RMK nicht notwendig
+ auf vertretbare Handlung
+ Notwendigkeit d unmittelbaren Ausführung
+ Inanspruchnahme des Verantwortlichen nicht mgl (§§ 6-7)
+ Ermessen
+ VHM
Tags: Polizeirecht
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Nichtstörer
geregelt in § 9 HSOG, Leute die weder Verhaltens- noch Zustandsstörer sind
- V'ssen der § 9 I Nr. 1-4 müssen alle kumulativ erfüllt sein
gegenwärtige erhebliche Gefahr (Nr. 1)
-gegenwärtig: Gefahr die bereits begonnen hat oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unmittelbar bevorsteht (Wahrscheinlichkeit wertend zu Schutzgut)
-erheblich: bedeutsames Rechtsgut
subsidiär (Nr. 2)
Maßnahmen gegen Verhaltens- oder Zustandsstörer sind nicht erfolgreich oder können nicht rechtzeitig durchgeführt werden
Erforderlichkeit (Nr. 3)
auch bei Ausschöpfung aller anderen Mittel ist nur das Mittel gegen den Nichtsstörer erfolgsversprechend
Opfergrenze (Nr. 4)
Einzelfallabhängig, ob Rechtsgüter des Nichtstörers erheblich verletzt wurden
Nichtstörer können verpflichtet werden (VHM + zeitliche/inhaltliche Begrenzung)
Nichtstörer haben im Gegenzug einen Anspruch auf SE gem. § 64
- V'ssen der § 9 I Nr. 1-4 müssen alle kumulativ erfüllt sein
gegenwärtige erhebliche Gefahr (Nr. 1)
-gegenwärtig: Gefahr die bereits begonnen hat oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unmittelbar bevorsteht (Wahrscheinlichkeit wertend zu Schutzgut)
-erheblich: bedeutsames Rechtsgut
subsidiär (Nr. 2)
Maßnahmen gegen Verhaltens- oder Zustandsstörer sind nicht erfolgreich oder können nicht rechtzeitig durchgeführt werden
Erforderlichkeit (Nr. 3)
auch bei Ausschöpfung aller anderen Mittel ist nur das Mittel gegen den Nichtsstörer erfolgsversprechend
Opfergrenze (Nr. 4)
Einzelfallabhängig, ob Rechtsgüter des Nichtstörers erheblich verletzt wurden
Nichtstörer können verpflichtet werden (VHM + zeitliche/inhaltliche Begrenzung)
Nichtstörer haben im Gegenzug einen Anspruch auf SE gem. § 64
Tags: Polizeirecht
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RMK einer Massnahme
I. RGrundlage
II. Formelle RMK
1. Zuständigkeit
2. Form
3. Verfahren
III. Materielle RMK
1. TB der RGrundlage (Befugnis-/Addressatennorm)
2. Rechtsfolge der RGrundlage (Ermessen/VHM)
II. Formelle RMK
1. Zuständigkeit
2. Form
3. Verfahren
III. Materielle RMK
1. TB der RGrundlage (Befugnis-/Addressatennorm)
2. Rechtsfolge der RGrundlage (Ermessen/VHM)
Tags: Polizeirecht, Verwaltungsverfahren
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Doppelfunktionelle Maßnahmen (repressiv/präventiv)
str. Welchen Bereich solche Massnahmen zugerechnet werden sollen
(hM) objektiver Schwerpunkt der Massnahme
- eindeutige Zuweisung nach Schwerpunkt
- Zuweisung wie sich konkreter SV einen verständigen Bürger in der Lage es Betroffenen darstellt
- polizeilicher Zweck d Massnahme; welches Ziel haben die Beh
Beachte: Gefahrenabwehrgesetze können Vollstreckungsgrundlage für repressive angeordnete VA sein/bleiben
(hM) objektiver Schwerpunkt der Massnahme
- eindeutige Zuweisung nach Schwerpunkt
- Zuweisung wie sich konkreter SV einen verständigen Bürger in der Lage es Betroffenen darstellt
- polizeilicher Zweck d Massnahme; welches Ziel haben die Beh
Beachte: Gefahrenabwehrgesetze können Vollstreckungsgrundlage für repressive angeordnete VA sein/bleiben
Tags: Polizeirecht
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Versammlung in geschlossenen Räumen
- muss zur Seite geschlossen sein, nicht nach oben
- § 5- 13 VersG abschließend
- § 13 (Auflösung) ist ultima ratio -> soweit andere Massnahmen aus der HSOG angewandt werden wird, § 13 als Verweisungsnorm verstanden soweit die Vssen vorliegen
- § 5- 13 VersG abschließend
- § 13 (Auflösung) ist ultima ratio -> soweit andere Massnahmen aus der HSOG angewandt werden wird, § 13 als Verweisungsnorm verstanden soweit die Vssen vorliegen
Tags: Polizeirecht, Versammlungsrecht
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Verweisungen im VersG
§ 13 = HSOG
- soweit Vssen (+) ; Unterbrechung/andere polizeiliche Mittel sind mildere Mittel ggü Auflösung
§ 15 = HSOG
- § 15 I erlaubt Auflagen vor Versammlung
- § 15 II erlaubt Auflösung => Umkehrschluss = Minusmassnahmen nach dem HSOG die ein milderes Mittel zur Auflösung sind müssen demnach auch erlaubt sein
- soweit Vssen (+) ; Unterbrechung/andere polizeiliche Mittel sind mildere Mittel ggü Auflösung
§ 15 = HSOG
- § 15 I erlaubt Auflagen vor Versammlung
- § 15 II erlaubt Auflösung => Umkehrschluss = Minusmassnahmen nach dem HSOG die ein milderes Mittel zur Auflösung sind müssen demnach auch erlaubt sein
Tags: Polizeirecht, Versammlungsrecht
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nicht öffentliche Versammlung
=/ Versamlung in geschlossenen Räumen
VersG ist nicht abschließend; HSOG wird herangezogen
- Zitiergebot ist nicht verletzt; Art. 8 I nicht zitierpflichtig
VersG gilt für die Dauer der Versammlung
Beendigung/Auflösung wird nach der HSOG bestimmt
Vor Beginn = § 5 Verbot; § 15 I Auflagen aus VersG
- nicht abschliessend = HSOG
- problematisch mit Art 8 II und Zitiergebot
VersG ist nicht abschließend; HSOG wird herangezogen
- Zitiergebot ist nicht verletzt; Art. 8 I nicht zitierpflichtig
VersG gilt für die Dauer der Versammlung
Beendigung/Auflösung wird nach der HSOG bestimmt
Vor Beginn = § 5 Verbot; § 15 I Auflagen aus VersG
- nicht abschliessend = HSOG
- problematisch mit Art 8 II und Zitiergebot
Tags: Polizeirecht, Versammlungsrecht
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Sicherstellungshandlung
41 I 1 HSOG
- Entziehung tatsächlicher Gewalt über die Sache und Begründung neuen verwaltungseigener Gewalt über die Sache (vgl. StR Def Wegnahme)
- Sicherstellung zum Zwecke der Verwahrung durch die Verw
- begründet ein öffR Verwahrungsverh; Pflicht z pfleglichen Verwahrung d Sache
- Entziehung tatsächlicher Gewalt über die Sache und Begründung neuen verwaltungseigener Gewalt über die Sache (vgl. StR Def Wegnahme)
- Sicherstellung zum Zwecke der Verwahrung durch die Verw
- begründet ein öffR Verwahrungsverh; Pflicht z pfleglichen Verwahrung d Sache
Tags: Polizeirecht
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Gefährderanschreiben
- keine Regelungswirkung =/ VA
- Klageart = FK
+ Feststellungsinteresse = Reha + Wiederholungsgefahr
- Ermächtigungsgrundlage
+ eA § 1 I HSOG aufgrund allg Gefahrenabwehrzuständigkeit
> reines Informationshandeln benötigt keine weitere Ermächtigungsgrundlage
- aA Generalklausel - rechtswidrig wenn keine Gefahr
- Klageart = FK
+ Feststellungsinteresse = Reha + Wiederholungsgefahr
- Ermächtigungsgrundlage
+ eA § 1 I HSOG aufgrund allg Gefahrenabwehrzuständigkeit
> reines Informationshandeln benötigt keine weitere Ermächtigungsgrundlage
- aA Generalklausel - rechtswidrig wenn keine Gefahr
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Meldeauflage
- bei Vorliegen konkreter Gefahr = Ermächtigungsgrundlage 11 HSOG
- ist keine Vorladung gem 30 HSOG; Ziel =/ Informationsbeschaffung
- konkrete Gefahr
+ Anknüpfen an vorherige Fälle d Meldepflichtigen
+ Täter als Hooligan (gewaltbereit) bekannt
- ist keine Vorladung gem 30 HSOG; Ziel =/ Informationsbeschaffung
- konkrete Gefahr
+ Anknüpfen an vorherige Fälle d Meldepflichtigen
+ Täter als Hooligan (gewaltbereit) bekannt
Tags: Polizeirecht
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Einschließende Begleitung
- Einschließender Kordon =/ Ingewahrsamnahme gem 32 HSOG; können sich weiterhin frei bewegen
- Generalklausel 11 HSOG = konkrete Gefahr als Minimum
P Anscheinsstörer in der Gruppe
- Generalklausel 11 HSOG = konkrete Gefahr als Minimum
P Anscheinsstörer in der Gruppe
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Festhalten v Fanblöcken
- friedlicher Fan - Schutzgewahrsam - 32 I Nr 1
- gewaltbereite - Unterbindungsgewahrsam - 32 I Nr 2
- gewaltbereite - Unterbindungsgewahrsam - 32 I Nr 2
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Abschleppfälle im PolR
hM = keine Sicherstellung, es fehlt Verwahrungswillen; 44 StVO (-), nicht vorläufig sondern endgültig
1. Abschleppen iVm Verkehrszeichen
- Ersatzvornahme; Schild stellt VA mit Verfügung dar
2. Abschleppen bei nachträglich hinzugekommenen Verkehrsschild
- Rspr=Wirksamkeit d Aufstellen=Ersatzvornahme
- Lit=sofortiger Vollzug/unmittelbare Ausführung
3. Abschleppen ohne Schild
- unmittelbare Ausführung/sofortiger Vollzug
+ gestützt auf fiktiven VA nach 11 HSOG
4. Abschleppen z Schutz d Eigentümers
- zum Schutz - Sicherstellung - 40 Nr 2 HSOG
- kein Erfordernis d konkreten Gefahr
1. Abschleppen iVm Verkehrszeichen
- Ersatzvornahme; Schild stellt VA mit Verfügung dar
2. Abschleppen bei nachträglich hinzugekommenen Verkehrsschild
- Rspr=Wirksamkeit d Aufstellen=Ersatzvornahme
- Lit=sofortiger Vollzug/unmittelbare Ausführung
3. Abschleppen ohne Schild
- unmittelbare Ausführung/sofortiger Vollzug
+ gestützt auf fiktiven VA nach 11 HSOG
4. Abschleppen z Schutz d Eigentümers
- zum Schutz - Sicherstellung - 40 Nr 2 HSOG
- kein Erfordernis d konkreten Gefahr
Tags: Polizeirecht
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Konkurrenz Standardbefugniss/Vollstreckungsbefugnisse
- Standardbefugnisse sind lex specialis und gehen Vollstreckungsbefugnissen vor
+ Standardbefugnisse treten dann hinter Vollstreckungsbefugnissen zurück soweit der Wiederstand einer Person gebrochen/Funktionsfähigkeit einer Sache beeinträchtigt werden soll
+ Arg. die besonderen Regelungen des VollstreckungsR sollen nicht umgangen werden indem die Regelungen der Standardbefugnisse angewandt werden sollen
+ Standardbefugnisse treten dann hinter Vollstreckungsbefugnissen zurück soweit der Wiederstand einer Person gebrochen/Funktionsfähigkeit einer Sache beeinträchtigt werden soll
+ Arg. die besonderen Regelungen des VollstreckungsR sollen nicht umgangen werden indem die Regelungen der Standardbefugnisse angewandt werden sollen
Tags: Polizeirecht
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Ersatzvornahme
Vornahme einer dem Pflichtigen obliegenden Handlung durch die Verwaltung (Selbstvornahme) oder einen von ihr Beauftragte (Fremdvornahme); auf vertretbare Handlungen
Ersatzvornahmen gehen unmittelbarem Zwang vor; Vollstreckung ist ultima ratio
Ersatzvornahmen gehen unmittelbarem Zwang vor; Vollstreckung ist ultima ratio
Tags: Polizeirecht
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gestrecktes Verfahren/gekürztes Verfahren
gestreckt
- es existiert ein GrundVA auf Dulden/Handeln/Unterlassen
- 2-stufiges Vorgehen; erst nach Nichtvornahme des VA wird auf die Vollstreckung gewirkt
- es muss ein bestandskräftiger VA sein
- § 47 I; f.
gekürzt
- einstufiger Aufbau; wegen zeitlicher Dringlichkeit gibt es keinen GrundVA
- es wird auf einen fiktiven GrundVA abgestellt der in § 47 II materiell rechtmäßig sein muss, in § 8 formell rechtmäßig sein muss
- Abgrenzung § 47 II/§ 8 über den mutmasslichen Willen des Betroffenen; § 8 (+) wenn die Massnahme im Willen des Betroffenen steht
- es existiert ein GrundVA auf Dulden/Handeln/Unterlassen
- 2-stufiges Vorgehen; erst nach Nichtvornahme des VA wird auf die Vollstreckung gewirkt
- es muss ein bestandskräftiger VA sein
- § 47 I; f.
gekürzt
- einstufiger Aufbau; wegen zeitlicher Dringlichkeit gibt es keinen GrundVA
- es wird auf einen fiktiven GrundVA abgestellt der in § 47 II materiell rechtmäßig sein muss, in § 8 formell rechtmäßig sein muss
- Abgrenzung § 47 II/§ 8 über den mutmasslichen Willen des Betroffenen; § 8 (+) wenn die Massnahme im Willen des Betroffenen steht
Tags: Polizeirecht
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Anwendbarkeit von HSOG/B/HVwVfG bei bauordnungsR Verf
abhängig von der handelnden Beh
- PolBeh & Ordnungsbeh = HSOG
- allg. Gefahrenabwehrbeh = HVwVfG
- Bundesbeh = BVwVfG
- PolBeh & Ordnungsbeh = HSOG
- allg. Gefahrenabwehrbeh = HVwVfG
- Bundesbeh = BVwVfG
Tags: Baurecht, Polizeirecht, Verwaltungsverfahren
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FFK (allg.)
direkt in 113 I 4 VwGO
wenn VA vorher zurückgenommen (Erledigung) und trotzdem Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit besteht (besonderes Feststellungsinteresse)
wenn VA vorher zurückgenommen (Erledigung) und trotzdem Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit besteht (besonderes Feststellungsinteresse)
Tags: FFK, Polizeirecht, Verwaltungsprozessrecht
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Anfechtungsklage im PolR
- Sicherstellungen (49 HSOG)
- polizeiliche Kosten- und Leistungsbescheide
- Halten gefährlicher Tiere 43a HSOG
- Androhung eines Zwangsgelds (=konkludente Duldungsverfügung)
- polizeiliche Kosten- und Leistungsbescheide
- Halten gefährlicher Tiere 43a HSOG
- Androhung eines Zwangsgelds (=konkludente Duldungsverfügung)
Tags: Polizeirecht, Verwaltungsprozessrecht
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Verpflichtungsklage im PolR
Anspruch auf Einschreiten der Polizei
P Ermessensentscheidung der Polizei
- Opportunitätsprinzip (5 HSOG)
- nur angewandt bei Ermessensreduktion auf Null
+ nur soweit jede andere Entscheidung (Untätigsein) eine falsche Entscheidung wäre
+ Selbstbindung der Verwaltung; auch durch bisherige Praxis
+ Art. 3 GG
+ schwerwiegende Gefahrenlage
+ 38 VwVfG = Zusicherung
Klage auf Vernichtung einer Akte
- vorgelagerter VA = wie VA oder wie Einsicht zu behandeln (str.)
P Ermessensentscheidung der Polizei
- Opportunitätsprinzip (5 HSOG)
- nur angewandt bei Ermessensreduktion auf Null
+ nur soweit jede andere Entscheidung (Untätigsein) eine falsche Entscheidung wäre
+ Selbstbindung der Verwaltung; auch durch bisherige Praxis
+ Art. 3 GG
+ schwerwiegende Gefahrenlage
+ 38 VwVfG = Zusicherung
Klage auf Vernichtung einer Akte
- vorgelagerter VA = wie VA oder wie Einsicht zu behandeln (str.)
Tags: Polizeirecht, Verwaltungsprozessrecht
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Tags: Polizeirecht, Verwaltungsprozessrecht
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Betreten & Durchsuchen (iSd HSOG)
- normiert in 38 HSOG
- umfasst nicht gewalttätiges Eintreten, aber "typische" Gewalt (Tür aufstossen) ist umfasst
- gewalttätiges Eintreten ist Verwaltungszwang
- umfasst nicht gewalttätiges Eintreten, aber "typische" Gewalt (Tür aufstossen) ist umfasst
- gewalttätiges Eintreten ist Verwaltungszwang
Tags: Polizeirecht
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Abgrenzung § 8 / § 47 HSOG
unmittelbare Ausführung/Sofortvollzug
- mutmaßlicher Wille der Person gegen die vorgegangen wird
+ soweit Massnahme im mutmasslichen Willen des Addressaten ist (Willensgleichheit) dann § 8 HSOG
+ 47 II HSOG (Willensbrechung)
MM: § 8 HSOG ist lex specialis; weil § 8 nur Personen gem § 6,7 umfasst; § 47 II spricht allg. von Personen gem. § 6-9
Einzelfallabhängig; tatsächliche Entscheidung ist mehr oder weniger irrelevant, größtenteils deckungsgleiche Ermächtigungsgrundlage; Argumentation anhand des konkreten SV
- mutmaßlicher Wille der Person gegen die vorgegangen wird
+ soweit Massnahme im mutmasslichen Willen des Addressaten ist (Willensgleichheit) dann § 8 HSOG
+ 47 II HSOG (Willensbrechung)
MM: § 8 HSOG ist lex specialis; weil § 8 nur Personen gem § 6,7 umfasst; § 47 II spricht allg. von Personen gem. § 6-9
Einzelfallabhängig; tatsächliche Entscheidung ist mehr oder weniger irrelevant, größtenteils deckungsgleiche Ermächtigungsgrundlage; Argumentation anhand des konkreten SV
Tags: Polizeirecht
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Ermächtigungsgrundlage für Zwangsvollstreckung + V'ssen Zwangsgeld
üblicherweise HSOG-DVO
ansonsten gem. § 1 HVwVG das HVwVG selbst
Formelle Rechtmäßigkeit Zwangsgeld
- 69 I Nr. 1 iVm 76 HVwVG = Ermächtigungsgrundlage
- 68 HVwVG = zuständige Behörde = VA Beh
- 28 II 5 VwVfG = Verfahren
- 69 I Nr 1+5 = schriftlich + förmliche Bekanntmachung
Materielle Rechtmäßigkeit Zwangsgeld
a) allgemeine Anordnungsv'ssen
- wirksamer GrundVA auf Dulden/Handeln/Unterlassen
b) besondere Androhungsv'ssen
- Androhung besonderes Zwangsmittel 74 ff. HVwVG
- Zulässigkeit des GrundVA + Androhung = 69 II HVwVG
- Fristbestimmung nach 69 I Nr. 2 HVwVG
+ mindestens 1 Monat ausser Fall von 80 II VwGO
c) keine Vollstreckungshindernisse
- fehlende Duldungsandrohung für Nachbarn; 69 II HVwVG ) keine Duldungsandrohung führt zur rewi Androhung
d) Ermessen + Verhältnismäßigkeit
ansonsten gem. § 1 HVwVG das HVwVG selbst
Formelle Rechtmäßigkeit Zwangsgeld
- 69 I Nr. 1 iVm 76 HVwVG = Ermächtigungsgrundlage
- 68 HVwVG = zuständige Behörde = VA Beh
- 28 II 5 VwVfG = Verfahren
- 69 I Nr 1+5 = schriftlich + förmliche Bekanntmachung
Materielle Rechtmäßigkeit Zwangsgeld
a) allgemeine Anordnungsv'ssen
- wirksamer GrundVA auf Dulden/Handeln/Unterlassen
b) besondere Androhungsv'ssen
- Androhung besonderes Zwangsmittel 74 ff. HVwVG
- Zulässigkeit des GrundVA + Androhung = 69 II HVwVG
- Fristbestimmung nach 69 I Nr. 2 HVwVG
+ mindestens 1 Monat ausser Fall von 80 II VwGO
c) keine Vollstreckungshindernisse
- fehlende Duldungsandrohung für Nachbarn; 69 II HVwVG ) keine Duldungsandrohung führt zur rewi Androhung
d) Ermessen + Verhältnismäßigkeit
Tags: Polizeirecht
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Schleierfahndung/Razzia/Rasterfahndung/V-Personen/VE
Schleierfahndung
verdachtsunabhänige Identitätsfeststellung an besonderen Gefahrenorten - 18 II Nr. 6 HSOG
Razzia
verdachtsabhängige massenhafte Identitätsfeststellung an besonderen Orten - 18 II Nr 1 HSOG
Rasterfahndung
Konkretisierung von Verdächtigen durch Kombination aus verschiedenen Datensätzen - § 26 HSOG
- P mit d GrundR auf informelle Selbstbestimmung
V-Personen = verdeckter Informant = 16 I HSOG
VE = verdeckter Ermittler unter Hilfe einer Legende = 16 II HSOG
verdachtsunabhänige Identitätsfeststellung an besonderen Gefahrenorten - 18 II Nr. 6 HSOG
Razzia
verdachtsabhängige massenhafte Identitätsfeststellung an besonderen Orten - 18 II Nr 1 HSOG
Rasterfahndung
Konkretisierung von Verdächtigen durch Kombination aus verschiedenen Datensätzen - § 26 HSOG
- P mit d GrundR auf informelle Selbstbestimmung
V-Personen = verdeckter Informant = 16 I HSOG
VE = verdeckter Ermittler unter Hilfe einer Legende = 16 II HSOG
Tags: Polizeirecht
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Platzverweis
31 I HSOG
- umfasst dass Platz Verlassen und in welche Richtung
+ aber nicht Wohin
- zeitliche Befristung d Verweis (Lit=24 Std)
- Ingewahrsamnahme gem 32 I 3 HSOG steht neben allg Zwang
- umfasst dass Platz Verlassen und in welche Richtung
+ aber nicht Wohin
- zeitliche Befristung d Verweis (Lit=24 Std)
- Ingewahrsamnahme gem 32 I 3 HSOG steht neben allg Zwang
Tags: Polizeirecht
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Wohnungsverweisung
31 II HSOG
- Gefahren von engen soz Beziehung = Verweis + Rückkehrverbot
- kann bei gesicherter Gefahrprognose auch aufrechgehalten werden, selbst wenn Opfer d Anzeige zurückzieht (Schutzauftrag d Staats)
- Vereinbarkeit mit Art 13 I GG
+ BVerfG = kein Widerspruch ("schützt nicht das Interesse eine bestimmte Wohnung zu behalten")
+ Lit = Eingriff (+) aber RF über Art 13 IV
- Vereinbarkeit mit Art 11 = RF nach Art 11 II
- Vereinbarkeit mit Art 14 = RF über Verfassungsschutz
- Vereinbarkeit mit Art 6 = OpferR als kollidierendes VerfR
- Gefahren von engen soz Beziehung = Verweis + Rückkehrverbot
- kann bei gesicherter Gefahrprognose auch aufrechgehalten werden, selbst wenn Opfer d Anzeige zurückzieht (Schutzauftrag d Staats)
- Vereinbarkeit mit Art 13 I GG
+ BVerfG = kein Widerspruch ("schützt nicht das Interesse eine bestimmte Wohnung zu behalten")
+ Lit = Eingriff (+) aber RF über Art 13 IV
- Vereinbarkeit mit Art 11 = RF nach Art 11 II
- Vereinbarkeit mit Art 14 = RF über Verfassungsschutz
- Vereinbarkeit mit Art 6 = OpferR als kollidierendes VerfR
Tags: Polizeirecht, Verfassungsrecht
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Aufenthaltsverbot
31 III HSOG
- Verbot einen bestimmten Bereich zu betreten
- max 3 Monaten 31 III 3 HSOG
- Vereinbarkeit mit Art 11 = Kriminalvorbehalt Art 11 II
- Verbot einen bestimmten Bereich zu betreten
- max 3 Monaten 31 III 3 HSOG
- Vereinbarkeit mit Art 11 = Kriminalvorbehalt Art 11 II
Tags: Polizeirecht
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Verbringungsgewahrsam
32 I Nr. 3 HSOG
- zur Durchsetzung eines Platzverweises gem 31 HSOG
- Verbringung v Ort d Verweis z Ort d Gewahrsams
- bei weiter Entfernun nach hM rewi
+ in VHM ansprechen
- zur Durchsetzung eines Platzverweises gem 31 HSOG
- Verbringung v Ort d Verweis z Ort d Gewahrsams
- bei weiter Entfernun nach hM rewi
+ in VHM ansprechen
Tags: Polizeirecht
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Vollstreckung von Pol. Massnahmen
- VA der HSOG die von PolBeh&OrdBeH vollstreckt werden, werden immer nach HSOG vollstreckt
- Ausnahme VA auf Geldleistung von PolBeh&OrdBeh
- Vollstreckungsrecht nach HSOG auch für Massnahmen der HSOG-DVO
- Ausnahme VA auf Geldleistung von PolBeh&OrdBeh
- Vollstreckungsrecht nach HSOG auch für Massnahmen der HSOG-DVO
Tags: Polizeirecht
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allg. Vollstreckungsv'ssen nach 47 I HSOG / 69 VwVG
- Grund-VA der nicht nichtig ist, VA muss wirksam sein
- gerichtet auf Dulden/Unterlassen/Handeln
- Vollstreckbarkeit nach 80 II VwGO (HSOG) bzw. 2 VwVG (VwVG)
- Nichtvornahme des geforderten Grund-VA
- gerichtet auf Dulden/Unterlassen/Handeln
- Vollstreckbarkeit nach 80 II VwGO (HSOG) bzw. 2 VwVG (VwVG)
- Nichtvornahme des geforderten Grund-VA
Tags: Polizeirecht, Vollstreckung
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Materielle R'Mäßigkeit von § 69 HSOG
Rückgriff gegen Verantwortliche
- Ausgleichspflicht der Behörde nach § 64
- Störer iSd 6/7
- Verhältnismäßigkeit & Ermessen der Kostentragung
- Ausgleichspflicht der Behörde nach § 64
- Störer iSd 6/7
- Verhältnismäßigkeit & Ermessen der Kostentragung
Tags: Polizeirecht
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besondere Vollstreckungsv'ssen (HSOG)
- Androhung 58 I, III 1 HSOG
+ 58 geht vor 53
- Subsidiarität des unmittelbaren Zwangs 52 I 1 HSOG
+ keine andere Alternative ist ersichtlich
- ordnungsgemäße Durchführung 55 I-III HSOG
+ 58 geht vor 53
- Subsidiarität des unmittelbaren Zwangs 52 I 1 HSOG
+ keine andere Alternative ist ersichtlich
- ordnungsgemäße Durchführung 55 I-III HSOG
Tags: Polizeirecht
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Ermessen im PolR
- Auswahlermessen (Addressat)
- Gestaltungsermessen (Wie)
- Entscheidungsermessen (Ob)
- Gestaltungsermessen (Wie)
- Entscheidungsermessen (Ob)
Tags: Polizeirecht
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Spontanversammlung (VersG)
- kein Veranstalter ist angegeben
- 48 Std Frist kann unmöglich eingehalten werden
- 48 Std Frist kann unmöglich eingehalten werden
Tags: Polizeirecht
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Gewahrsam (HSOG)
- 32 HSOG
- Schutzgewahrsam für Leib & Leben
- Verbrechensvermeidung
- iSd Platzverweisung
- zum Schutz privR
- Schutzgewahrsam für Leib & Leben
- Verbrechensvermeidung
- iSd Platzverweisung
- zum Schutz privR
Tags: Polizeirecht
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Behörden der Gefahrenabwehr
§ 1 I 1 HSOG
- Behörden der allg. Verwaltung § 82-84 (primär zuständig)
- Ordnungsbehörden § 95 - 90
- Polizeibehörden § 91 - 99
- subsidiär oder durch Gesetz (vgl. § 2 HSOG)
- Behörden der allg. Verwaltung § 82-84 (primär zuständig)
- Ordnungsbehörden § 95 - 90
- Polizeibehörden § 91 - 99
- subsidiär oder durch Gesetz (vgl. § 2 HSOG)
Tags: Polizeirecht
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Befugnis zum Eingriff (HSOG)
- Zuständigkeit befugt nicht zum Eingriff in die Rechte des Bürgers
- Neben der Zuständigkeit wird eine weitere Befugnisnorm gebraucht die einen Eingriff rechtfertigt
- Generalklausel/Befugnis § 11 - Zuständigkeit § 1
- Neben der Zuständigkeit wird eine weitere Befugnisnorm gebraucht die einen Eingriff rechtfertigt
- Generalklausel/Befugnis § 11 - Zuständigkeit § 1
Tags: Polizeirecht
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versteinerter Polizist
Verkehrszeichen ist ein versteinerter Polizist
- Allgemeinverfügung nach 35 VwVfG; keine Anhörung/Begründung notwendig (28 II Nr 4/39 II Nr 5)
- Bekanntgabe wie an alle Teilnehmer mgl (41 III 2 )
- Wirksamkeit soweit Verkehrszeichen erkennbar & wahrnehmbar sind; tatsächliche Wahrnehmung d Betroffene nicht notwendig
+ BVerfG; tatsl. Wahrnehmung erforderlich, ansonsten Unterlaufen d individuellen Rechtsschutzes
- Klage gegen Verkehrszeichen ohne Widerspruch (AGVwGO)
- Frist = 1 Jahr (ohne Rechtsmittelbelehrung)
+ P Beginn d Frist Wahrnehmung/Aufstellen?
gilt analog auch f FAhrbahnmarkierungen/Lichtzeichenanlage/Radwegbenutzung
80 II Nr. 2 VwGO wird anaolog angewandt
Problem der Vollstreckbarkeit
- Allgemeinverfügung nach 35 VwVfG; keine Anhörung/Begründung notwendig (28 II Nr 4/39 II Nr 5)
- Bekanntgabe wie an alle Teilnehmer mgl (41 III 2 )
- Wirksamkeit soweit Verkehrszeichen erkennbar & wahrnehmbar sind; tatsächliche Wahrnehmung d Betroffene nicht notwendig
+ BVerfG; tatsl. Wahrnehmung erforderlich, ansonsten Unterlaufen d individuellen Rechtsschutzes
- Klage gegen Verkehrszeichen ohne Widerspruch (AGVwGO)
- Frist = 1 Jahr (ohne Rechtsmittelbelehrung)
+ P Beginn d Frist Wahrnehmung/Aufstellen?
gilt analog auch f FAhrbahnmarkierungen/Lichtzeichenanlage/Radwegbenutzung
80 II Nr. 2 VwGO wird anaolog angewandt
Problem der Vollstreckbarkeit
Tags: Polizeirecht
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Duldungsverfügung
- Ausräumung v Vollstreckungshindernissen (ZR Dritte)
- Doppelnatur = Ausschluss v ZR Anspr+Anordnung Vollzug nicht z hindern
- Ermächtigungsgrundlage
+ eA Generalklasueln (HBO/HSOG)
+ aA Duldungsverfügung ist als Minus in d ursprgl Handlungsverfügung enthalten
- RMK (+) wenn Gefahr d rechtswidrigen Vereitelung eines an sich rechtmäßigen VA durch Dritte droht
+ AusgangsVA muss auch rechtmäßig sein
> AK d Betroffenen d AusgangsVA der erfolgslos ist, hat keine Bindungswirkung ggü d Addressaten d Duldungsverfügung
- Doppelnatur = Ausschluss v ZR Anspr+Anordnung Vollzug nicht z hindern
- Ermächtigungsgrundlage
+ eA Generalklasueln (HBO/HSOG)
+ aA Duldungsverfügung ist als Minus in d ursprgl Handlungsverfügung enthalten
- RMK (+) wenn Gefahr d rechtswidrigen Vereitelung eines an sich rechtmäßigen VA durch Dritte droht
+ AusgangsVA muss auch rechtmäßig sein
> AK d Betroffenen d AusgangsVA der erfolgslos ist, hat keine Bindungswirkung ggü d Addressaten d Duldungsverfügung
Tags: Baurecht, Polizeirecht
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GefahrenabwehrVO
71 HSOG
- richtet sich an unbestimmbaren Personenkreis =/ Allgemeinverfügung 35 VwVfG (bestimmbarer Kreis)
Vssen
- abstrakte Gefahr = Mehrzahl v gleichartigen, gedachten, konkret gefährlichen SVen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit d Schadenseintritts
- Gefahrenverdacht nicht ausreichen
- richtet sich an unbestimmbaren Personenkreis =/ Allgemeinverfügung 35 VwVfG (bestimmbarer Kreis)
Vssen
- abstrakte Gefahr = Mehrzahl v gleichartigen, gedachten, konkret gefährlichen SVen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit d Schadenseintritts
- Gefahrenverdacht nicht ausreichen
Tags: Polizeirecht
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Subsidiäres Handeln der allg. Gefahrabwehrbehörden
- zunächst allg. Verwaltung zuständig
- § 2 I erlaubt Handeln der allg. Gefahrabwehrbehörden wenn den allg. Verwaltungsbehörden ein Handeln nicht mehr rechtzeitig möglich ist
- subjektive Einschätzung der Sachlage durch Behörde ist ausreichend, eine objektive Beurteilung ist nicht notwendig
- auch anwendbar wenn der allg. Verwaltung die Befugnisse zur Durchsetzung fehlen (Gewalt, etc.)
- Pol. Behörden sind anderen Behörden ggü immer zuständig wenn diese nicht erreichbar sind (nach Dienstschluss)
- Ordnungsbehörden sind PolBeh immer zuständig wenn Aufgaben exklusiv an sie überwiesen sind
- Ansonsten gilt der Grundsatz der Erstbefassung
- § 2 I erlaubt Handeln der allg. Gefahrabwehrbehörden wenn den allg. Verwaltungsbehörden ein Handeln nicht mehr rechtzeitig möglich ist
- subjektive Einschätzung der Sachlage durch Behörde ist ausreichend, eine objektive Beurteilung ist nicht notwendig
- auch anwendbar wenn der allg. Verwaltung die Befugnisse zur Durchsetzung fehlen (Gewalt, etc.)
- Pol. Behörden sind anderen Behörden ggü immer zuständig wenn diese nicht erreichbar sind (nach Dienstschluss)
- Ordnungsbehörden sind PolBeh immer zuständig wenn Aufgaben exklusiv an sie überwiesen sind
- Ansonsten gilt der Grundsatz der Erstbefassung
Tags: Kommunalrecht, Polizeirecht
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geteilter Rechtsweg bei Vollzugshilfe
- Vollzug in § 44 ff. HSOG, subsidiär auch HVwVfg zur Amtshilfe
- angewandt wenn Ordnungsbehörden keine Befugnisse zur Durchsetzung haben
- Bei Klage:
- Ob (Rechtmäßigkeit der eigentlichen Massnahme) = Ordnungsbehörden als Gegner
- Wie (Rechtmäßigkeit der Vollzugsmassnahme) =
PolBeh als Gegner
(vgl. § 7 HVwVfG)
- angewandt wenn Ordnungsbehörden keine Befugnisse zur Durchsetzung haben
- Bei Klage:
- Ob (Rechtmäßigkeit der eigentlichen Massnahme) = Ordnungsbehörden als Gegner
- Wie (Rechtmäßigkeit der Vollzugsmassnahme) =
PolBeh als Gegner
(vgl. § 7 HVwVfG)
Tags: Polizeirecht, Verwaltungsprozessrecht
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Bestand des Staates und seiner Einrichtungen
- Einrichtungen = alle staatliche Einrichtungen
- Veranstaltungen = alle staatlich (organisierten) Veranstaltungen, fallen ebenfalls unter dem Begriff der Einrichtungen
- Radarkontrolle ist ebenfalls eine staatl. Einrichtung
- Veranstaltungen = alle staatlich (organisierten) Veranstaltungen, fallen ebenfalls unter dem Begriff der Einrichtungen
- Radarkontrolle ist ebenfalls eine staatl. Einrichtung
Tags: Polizeirecht
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öffentliche Sicherheit
Teil der Generalklausel in § 11 HSOG
1. Bestand des Staates und seiner Einrichtungen (inkl Veranstaltungen)
2. Schutz individueller Rechtsgüter und Rechte
3. Unverletzlichkeit d Rechtsordnung
Schnittmengen sind vorhanden
1. Bestand des Staates und seiner Einrichtungen (inkl Veranstaltungen)
2. Schutz individueller Rechtsgüter und Rechte
3. Unverletzlichkeit d Rechtsordnung
Schnittmengen sind vorhanden
Tags: Polizeirecht
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subjektive Rechte des Einzelnen (HSOG)
- Grundsatz = subsidiäres Handeln der allg. Gefahrabwehrbehörden, Vorrang der gerichtlichen Lösung Schutz, nur wenn der gerichtliche Schutz nicht mehr rechtzeitig verfügbar ist oder die Durchsetzung durch Untätigkeit wesentlich erschwert wird ist Handeln geboten (§ 1 III HSOG)
- Private Rechte = subjektive Rechte die ausschliesslich privatrechtlich begründet sind
- nicht umfasst sind Rechtsgüter die gleichzeitig öffentliches Recht - Ausnahme Grundrechte - umfassen (StGB, OWiG) wenn aus diesen ein öfffentliches Schutzinteresse besteht oder ein gewisses Maß an sozialem Bezug besteht
- hauptsächlich PrivR
- Private Rechte = subjektive Rechte die ausschliesslich privatrechtlich begründet sind
- nicht umfasst sind Rechtsgüter die gleichzeitig öffentliches Recht - Ausnahme Grundrechte - umfassen (StGB, OWiG) wenn aus diesen ein öfffentliches Schutzinteresse besteht oder ein gewisses Maß an sozialem Bezug besteht
- hauptsächlich PrivR
Tags: Polizeirecht
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Anscheinsstörer
derjenige der einen Anscheinsverdacht auslöst
e. A.
der Anscheinsstörer kann behandelt werden wie der echte Störer, ergibt sich aus der Gleichbehandlung von Anscheinsgefahr und echter Gefahr
wenn der Anscheinsstörer nicht vorwerfbar zur Anscheinsgefahr beigetragen hat kann § 64 HSOG analog für die Entschädigung angewandt werden
e. A.
der Anscheinsstörer kann behandelt werden wie der echte Störer, ergibt sich aus der Gleichbehandlung von Anscheinsgefahr und echter Gefahr
wenn der Anscheinsstörer nicht vorwerfbar zur Anscheinsgefahr beigetragen hat kann § 64 HSOG analog für die Entschädigung angewandt werden
Tags: Polizeirecht
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Störerauswahl
liegt im Ermessensspielraum der handelnden Behörde unter Berücksichtigung der effektivsten Gefahrabwehrmethode
-Vorrang des Handlungsstörers (str. da § 6/7 HSOG keine Normenhierarchie darstellen)
- keine Rücksichtnahme auf eventuelle zivilrechtliche Ansprüche im Innenverhältnis bei mehreren Störern
-> der Innenausgleich erfolgt regelmäßig über ZR keine Frage des PolR; Gegenansicht: analoge Anwendung von § 64 I HSOG gegen Behörde die ihrerseits einen Anspruch gegen die anderen Störer hat
-Vorrang des Handlungsstörers (str. da § 6/7 HSOG keine Normenhierarchie darstellen)
- keine Rücksichtnahme auf eventuelle zivilrechtliche Ansprüche im Innenverhältnis bei mehreren Störern
-> der Innenausgleich erfolgt regelmäßig über ZR keine Frage des PolR; Gegenansicht: analoge Anwendung von § 64 I HSOG gegen Behörde die ihrerseits einen Anspruch gegen die anderen Störer hat
Tags: Polizeirecht
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Rechtsnachfolge
- relevant fürs Examen nur Zustandsnachfolge
abstrakte: es liegt noch keine Massnahme gegen die Sache vor
konkrete: es liegt bereits eine Massnahme gegen die Sache vor
in beiden Fällen kommt es zur Verantwortlichkeit des Nachfolgers, Anknüpfungsmoment ist das Eigentum/Besitz des Nachfolgers (vgl. § 7 HSOG)
- konkrete=Nachfolge durch Gesetz; abstrakte=Nachfolge durch analoge Anwendung BGB Normen Sukzession (BVerfG)
in Einzelfällen ist ein neuer VA an den neuen Addressaten notwendig
abstrakte: es liegt noch keine Massnahme gegen die Sache vor
konkrete: es liegt bereits eine Massnahme gegen die Sache vor
in beiden Fällen kommt es zur Verantwortlichkeit des Nachfolgers, Anknüpfungsmoment ist das Eigentum/Besitz des Nachfolgers (vgl. § 7 HSOG)
- konkrete=Nachfolge durch Gesetz; abstrakte=Nachfolge durch analoge Anwendung BGB Normen Sukzession (BVerfG)
in Einzelfällen ist ein neuer VA an den neuen Addressaten notwendig
Tags: Polizeirecht
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§ 64 HSOG - Anwendungsbereich
- auf Nichtstörer (gem. § 9 HSOG)
- bei rechtswidrigen Massnahmen
- gegen vorwurfsfreie Anscheinsstörer (analog)
- gegen vorwurfsfreie Verdachtsstörer (analog)
- zufällig Betroffene (analog)
- bei rechtswidrigen Massnahmen
- gegen vorwurfsfreie Anscheinsstörer (analog)
- gegen vorwurfsfreie Verdachtsstörer (analog)
- zufällig Betroffene (analog)
Tags: Polizeirecht, Staatshaftung
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Rechtsweg bei polizeilichem Handeln
Massnahme zum Zweck der Gefahrenabwehr
-> § 40 VwGO = Verwaltungsrechtsweg
iRd Strafverfolgung in Eil- & Notfällen anstelle des Richters
-> § 98 II StPO (analog bei repressiven Fällen die keine Beschlagnahme sind) = ordentliche Gerichte
iRd regulären Strafverfolgung
-> bei JustizVA § 23 EGGVG = ordentliche Gerichte
-> § 40 VwGO = Verwaltungsrechtsweg
iRd Strafverfolgung in Eil- & Notfällen anstelle des Richters
-> § 98 II StPO (analog bei repressiven Fällen die keine Beschlagnahme sind) = ordentliche Gerichte
iRd regulären Strafverfolgung
-> bei JustizVA § 23 EGGVG = ordentliche Gerichte
Tags: Polizeirecht, Verwaltungsprozessrecht
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Weisungsbefugnisse der Gefahrabwehrbehörden an andere Behörden
Grundsatz in § 4 HGO und § 4 HKO
Grunsatz von allgeminen Anordnungen zur Gefahrenabwehr
§ 84, 87 HSOG
Erlaubnis der Einzelfallanweisung der Polizeibehörden an allg. Verwaltung und allg. Ordnungsbehörden
Grunsatz von allgeminen Anordnungen zur Gefahrenabwehr
§ 84, 87 HSOG
Erlaubnis der Einzelfallanweisung der Polizeibehörden an allg. Verwaltung und allg. Ordnungsbehörden
Tags: Kommunalrecht, Polizeirecht
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Umfang der Entschädigung gem. § 64 HSOG
- auf den unmittelbaren Schaden der durch Behördenhandeln entstanden ist
- nicht ausgleichsfähig wenn der Schaden entstand und gleichzeitg das Rechtsgut des Geschädigten geschützt wurde
- konkretisiert in § 65 HSOG; Abwägung aller Einzelfälle
- nicht ausgleichsfähig wenn der Schaden entstand und gleichzeitg das Rechtsgut des Geschädigten geschützt wurde
- konkretisiert in § 65 HSOG; Abwägung aller Einzelfälle
Tags: Polizeirecht, Staatshaftung
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Gesamte Rechtsordnung
GrundR subsidiär
- keine GrundRVerpflichtung von Priv
- Eingreifen d Pol gegen andere Beh
VerwR
- drohende Gesetzesübertretung -> Eingreifen d Pol
- wirksamer VA (Nicht rechtmäßig -> Rechtfertigung
StR
- obj TB = Einschreiten d Pol gerechtfertigt
+ auch schon bei drohendem Erfolg
PrivR
- bei PrivR gilt der Subsidiaritätsgrundsatz, gerichtliche Lösung geht vor (vgl. § 1 III HSOG)
- Pol Handeln gerechtfertigt soweit Rechtsdurchsetzungsvereitelung droht
- alle Rechtsnormen inkl. VO + Satzungen
- Bei Verstoß gegen StGB + OWi kommt es nicht auf das Verschulden an, die ReWi ist ausreichend
- keine GrundRVerpflichtung von Priv
- Eingreifen d Pol gegen andere Beh
VerwR
- drohende Gesetzesübertretung -> Eingreifen d Pol
- wirksamer VA (Nicht rechtmäßig -> Rechtfertigung
StR
- obj TB = Einschreiten d Pol gerechtfertigt
+ auch schon bei drohendem Erfolg
PrivR
- bei PrivR gilt der Subsidiaritätsgrundsatz, gerichtliche Lösung geht vor (vgl. § 1 III HSOG)
- Pol Handeln gerechtfertigt soweit Rechtsdurchsetzungsvereitelung droht
- alle Rechtsnormen inkl. VO + Satzungen
- Bei Verstoß gegen StGB + OWi kommt es nicht auf das Verschulden an, die ReWi ist ausreichend
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Anscheins- & Putativgefahr
- Handelnder denkt es liegt Gefahr vor die obj. aber nicht vorliegt
=
wenn der Beamte bei der Ermittlung des Sachverhaltes
nicht pflichtwidrig handelt = Anscheinsgefahr
pflichtwidrig handelt = Putativgefahr oder Scheingefahr
Anscheinsgefahr wird wie echte Gefahr behandelt
- Effektive Gefahrenabwehr/Zeitknappheit/Handlungszwang
- bezüglich der Angemessenheit wird auf die angenommene Gefahr abgestellt
- bei der Entschädigung § 64 HSOG wird wieder ex-post betrachtet
Putativgefahr bedeutet das darauf getroffene Massnahmen rechtswidrig waren
Maßstab der Pflichtwidrigkeit ist eine ex-ante Betrachtung in der ein gedachter sachkundiger, besonnener und fähiger Beamter in der gleichen Situation stehen würde
=
wenn der Beamte bei der Ermittlung des Sachverhaltes
nicht pflichtwidrig handelt = Anscheinsgefahr
pflichtwidrig handelt = Putativgefahr oder Scheingefahr
Anscheinsgefahr wird wie echte Gefahr behandelt
- Effektive Gefahrenabwehr/Zeitknappheit/Handlungszwang
- bezüglich der Angemessenheit wird auf die angenommene Gefahr abgestellt
- bei der Entschädigung § 64 HSOG wird wieder ex-post betrachtet
Putativgefahr bedeutet das darauf getroffene Massnahmen rechtswidrig waren
Maßstab der Pflichtwidrigkeit ist eine ex-ante Betrachtung in der ein gedachter sachkundiger, besonnener und fähiger Beamter in der gleichen Situation stehen würde
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Gefahrenverdacht
- Anhaltspunkte für eine Gefahr liegen vor
- abei kein Wissen um erforderlichen Grad der Wahrscheinlichkeit zu ermitteln
- "ist die Gefahr geringeren Wahrscheinlichkeitsgrades"
- Generalklausel zieht Gefahrenverdacht mit ein
-> nur Gefahrerforschungseingriffe gestattet, ausnahmsweise stärkere Eingriffe wenn hohes Schutzgut
Anweidungen an den Verdachtsstörer im Stadium des Gefahrenverdachts
hM (-), Verdachtsstörer hat nur Duldungspflicht = Erforschung auf Eigeninitiative/Kosten/Durchführung der Behörden
MM (+), Gleichsetzung von Verdacht und Gefahr erlaubt die Anweisung an den Verdachtsstörer
- abei kein Wissen um erforderlichen Grad der Wahrscheinlichkeit zu ermitteln
- "ist die Gefahr geringeren Wahrscheinlichkeitsgrades"
- Generalklausel zieht Gefahrenverdacht mit ein
-> nur Gefahrerforschungseingriffe gestattet, ausnahmsweise stärkere Eingriffe wenn hohes Schutzgut
Anweidungen an den Verdachtsstörer im Stadium des Gefahrenverdachts
hM (-), Verdachtsstörer hat nur Duldungspflicht = Erforschung auf Eigeninitiative/Kosten/Durchführung der Behörden
MM (+), Gleichsetzung von Verdacht und Gefahr erlaubt die Anweisung an den Verdachtsstörer
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Verhaltensstörer
- wer durch sein Verhalten die unmittelbare Gefahr begründet (§ 6 HSOG) (iSd condicio-sine)
- rechtswidrig ist notwendig (hM)
- Verantwortlicher ist dejenige der die hinreichende Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts begründet oder erhöht (hM)
+ hinreichend enger Wirkungs-Verantwortungszusammenhang
- rechtswidrig ist notwendig (hM)
- Verantwortlicher ist dejenige der die hinreichende Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts begründet oder erhöht (hM)
+ hinreichend enger Wirkungs-Verantwortungszusammenhang
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Zustandsstörer
- Inhaber der tatsächlichen Gewalt (Sachherrschaft) über eine Sache oder ihr Eigentümer ( § 7 I, II HSOG)
- durch Zustand der Sache liegt eine obj. Gefahr vor
- verschuldensunabhängig
- durch Zustand der Sache liegt eine obj. Gefahr vor
- verschuldensunabhängig
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atypische Risiken iRd Zustandsstörers
Inanspruchnahme des Eigentümers bei Gefahrerzegung die nicht in seiner Risikosphäre lag (durch Dritte/Kriegsbomben/Natur etc.)
hM (+) = Kriterien
- Sozialbindung von Eigentum (Art. 14 GG)
- tatsächliche Sachherrschaft
- Verfassungsgemäß + Verhältnismäßig
Kosten für Beseitigung
- werden am Faktor Zumutbarkeit bestimmt, Kriterien:
Verkehrswert der Sache <=> Kosten der Beseitigung; selbst verschuldet oder durch Dritte, Risikoübernahme des Eigentümers, Lebensmittelpunkt oder wirtschaftliche Grundlage
Sanierungsanordnung muss mit Kostenbescheid ergehen, fehlt es an dieser kann die Verfügung aufgehoben werden (str.)
Beispiele
- Kampfmittelräumung übernimmt der Staat, die Erdarbeiten der Eigentümer
- für Gefahren die entstanden sind während der Eigentümer gegen seinen Willen keine Sachherrschaft hatte trägt er keine Verantwortung, er hat aber wieder Verantwortung sobald der rechtswidrige Dritte seine Sachherrschaft wieder aufgegeben hat
- bei sittenwidriger Dereliktion (Aufgabe) des Eigentums kann der alte Eigentümer dennoch zur Verantwortung gezogen werden obwohl ein neuer Eigentümer existiert (vgl. § 7 III HSOG)
hM (+) = Kriterien
- Sozialbindung von Eigentum (Art. 14 GG)
- tatsächliche Sachherrschaft
- Verfassungsgemäß + Verhältnismäßig
Kosten für Beseitigung
- werden am Faktor Zumutbarkeit bestimmt, Kriterien:
Verkehrswert der Sache <=> Kosten der Beseitigung; selbst verschuldet oder durch Dritte, Risikoübernahme des Eigentümers, Lebensmittelpunkt oder wirtschaftliche Grundlage
Sanierungsanordnung muss mit Kostenbescheid ergehen, fehlt es an dieser kann die Verfügung aufgehoben werden (str.)
Beispiele
- Kampfmittelräumung übernimmt der Staat, die Erdarbeiten der Eigentümer
- für Gefahren die entstanden sind während der Eigentümer gegen seinen Willen keine Sachherrschaft hatte trägt er keine Verantwortung, er hat aber wieder Verantwortung sobald der rechtswidrige Dritte seine Sachherrschaft wieder aufgegeben hat
- bei sittenwidriger Dereliktion (Aufgabe) des Eigentums kann der alte Eigentümer dennoch zur Verantwortung gezogen werden obwohl ein neuer Eigentümer existiert (vgl. § 7 III HSOG)
Tags: Polizeirecht
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Zweckveranlasser
- Durchbruch der Lehre des Verhaltensstörers
- Handeln des Zweckveranlassers ist rechtmäßig, bildet aber eine untrennbare Einheit mit dem durch den (Verhaltens)Störer herbeigeführte Gefahr
-> Einschreiten gegen den Hintermann ist genehmigt
- subsidiär zum Verhaltensstörer (str)
streitig
- subjektive Komponente: Der Zweckveranlasser muss Kenntnis/Billigung der Gefahrentstehung durch sein Verhalten haben
- objektive Betrachtung (teilw. hRspr): Objektiver Dritte kann erkennen das Zweckveranlasser zur Entstehung der Gefahr beiträgt
restriktiv anzuwenden; Abwägung von Schutzgut <-> Eingriff
ob Zweckveranlasser als Nichtstörer (§ 9) oder als Störer (§ 6) gilt ist streitig
- Handeln des Zweckveranlassers ist rechtmäßig, bildet aber eine untrennbare Einheit mit dem durch den (Verhaltens)Störer herbeigeführte Gefahr
-> Einschreiten gegen den Hintermann ist genehmigt
- subsidiär zum Verhaltensstörer (str)
streitig
- subjektive Komponente: Der Zweckveranlasser muss Kenntnis/Billigung der Gefahrentstehung durch sein Verhalten haben
- objektive Betrachtung (teilw. hRspr): Objektiver Dritte kann erkennen das Zweckveranlasser zur Entstehung der Gefahr beiträgt
restriktiv anzuwenden; Abwägung von Schutzgut <-> Eingriff
ob Zweckveranlasser als Nichtstörer (§ 9) oder als Störer (§ 6) gilt ist streitig
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öffentliche Ordnung
- Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln
- Wertgehalt des GG (aktuelle Sichtweise)
- Voraussetzung für das geordnete menschliche Zusammenleben
- innerhalb eines Gebiets
- Sozialnormen abgeleitet aus Sitte & Moral
- Bspl.: simulierte Tötung (Laserdrom)/Zwergenweitwurf/Peepshow
- öff Ordnung nur Reserverfunktion
- Problem: - Bestimmtheitsgrundsatz könnte verletzt sein
hM: jahrelanger Beobachtungszeitraum + besondere Grundrechtssensibilität des Gesetzgebers
- Wertgehalt des GG (aktuelle Sichtweise)
- Voraussetzung für das geordnete menschliche Zusammenleben
- innerhalb eines Gebiets
- Sozialnormen abgeleitet aus Sitte & Moral
- Bspl.: simulierte Tötung (Laserdrom)/Zwergenweitwurf/Peepshow
- öff Ordnung nur Reserverfunktion
- Problem: - Bestimmtheitsgrundsatz könnte verletzt sein
hM: jahrelanger Beobachtungszeitraum + besondere Grundrechtssensibilität des Gesetzgebers
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Gefahr (allg. im PolR)
- Tatsachen vorliegen die bei
- ungehindertem Geschehensablauf
- mit hinreichender Wahrscheinlichkeit
- zu einem nicht belanglosen Schaden
- an einem Schutzgut der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung führen
- ungehindertem Geschehensablauf
- mit hinreichender Wahrscheinlichkeit
- zu einem nicht belanglosen Schaden
- an einem Schutzgut der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung führen
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Wahrscheinlichkeit (iSd Gefahr)
ist abhängig von
- zeitlicher Nähe - Größe des Schadens
- Wertigkeit des Eingriffs <-> Wertigkeit des Schutzgutes
-> Verhältnismäßigkeitsprüfung; je höher das Schutzgut desto geringer muss die Wahrscheinlichkeit sein
= wertende Prognose durch Behörde
- zeitlicher Nähe - Größe des Schadens
- Wertigkeit des Eingriffs <-> Wertigkeit des Schutzgutes
-> Verhältnismäßigkeitsprüfung; je höher das Schutzgut desto geringer muss die Wahrscheinlichkeit sein
= wertende Prognose durch Behörde
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konkrete Gefahr
- Mindestbedingung im HSOG (vgl. § 11)
- Grundbestand der Gefahr liegt vor + Nachweis für den Einzelfall
- wennn in Rechte eingegriffen wird ist ein Gesetzesvorbehalt
notwendig, bei Maßnahmen die keinen Eingriff darstellen ist eine reguläre Aufgabenzuweisung ausreichend
- Güterabwägung eingegriffenes GrundR - geschütztes RGut
+ Grenze GrundR (arg.); unangemessener GrundR Eingriff
- Grundbestand der Gefahr liegt vor + Nachweis für den Einzelfall
- wennn in Rechte eingegriffen wird ist ein Gesetzesvorbehalt
notwendig, bei Maßnahmen die keinen Eingriff darstellen ist eine reguläre Aufgabenzuweisung ausreichend
- Güterabwägung eingegriffenes GrundR - geschütztes RGut
+ Grenze GrundR (arg.); unangemessener GrundR Eingriff
Tags: Polizeirecht
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abstrakte Gefahr
- Mehrzahl von gleichartig, gedachten, konkret gefährlichen Sachverhalten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit für ein Schutzgut der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung
-> abstrakt-generelle MIttel = Gefahrenabwehrverordnungen
(vgl. § 71 HSOG)
-> abstrakt-generelle MIttel = Gefahrenabwehrverordnungen
(vgl. § 71 HSOG)
Tags: Polizeirecht
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Kartensatzinfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Öffentliches Recht
Veröffentlicht: 14.05.2010
Schlagwörter Karten:
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