Fristberechnung
VwZG beachten; bei Einschreiben mit Rückschein keine 3-Tages-Frist
Frist beginnt 1 Tag nach Zugang um 0.00 und endet 30 Tage danach um 24.00
§ 7 VwZG Zustellung an Kläger/Beschwerdeführer
- Ausnahme: wenn RA schriftlich Vollmacht eingelegt hat
Frist beginnt 1 Tag nach Zugang um 0.00 und endet 30 Tage danach um 24.00
§ 7 VwZG Zustellung an Kläger/Beschwerdeführer
- Ausnahme: wenn RA schriftlich Vollmacht eingelegt hat
Tags: Verwaltungsverfahren
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RNatur d Standardmaßnahme
- z. T. unstreitig VA; Vorladung (30 HSOG)/Platzverweis (31 HSOG)/Auskunftsbegehren (12 I HSOG)/Identitätsfeststellung (18 HSOG)
- str bei äußeren Bld als Verwaltungshandeln
+ zB Ingewahrsahmnahme/Sicherstellung/Betreten Wohnung
> eA Handeln umfasst konkludente Duldungsverfügung
> aA Konstruktion v konkludenter Verfügung unnötig, Rückgriff auf LK/FK besteht auch ohne VA
-> Standardmaßnahmen die nicht VA sind = Realakte
- str bei äußeren Bld als Verwaltungshandeln
+ zB Ingewahrsahmnahme/Sicherstellung/Betreten Wohnung
> eA Handeln umfasst konkludente Duldungsverfügung
> aA Konstruktion v konkludenter Verfügung unnötig, Rückgriff auf LK/FK besteht auch ohne VA
-> Standardmaßnahmen die nicht VA sind = Realakte
Tags: Polizeirecht, Verwaltungsprozessrecht, Verwaltungsverfahren
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Rücknahme - § 50 VwVfG
1. begünstigender VA
2. Anfechtung durch Dritten
3. während Vorverfahren/während VerwGer Verfahren
4. Dritten wird durch Rücknahme abgeholfen
5. Zulässigkeit des Rechtsbehelfs des Dritten
6. Begründetheit des Rechtsbehelfs des Dritten
- Begründetheit nicht notwendig (MM)
- Begründetheit erforderlich (MM)
- nicht offensichtlich unbegründet (hM)
Ermessen nach § 48 I VwVfG kann/muss für den Begünstigenden berückrichtigt werden
2. Anfechtung durch Dritten
3. während Vorverfahren/während VerwGer Verfahren
4. Dritten wird durch Rücknahme abgeholfen
5. Zulässigkeit des Rechtsbehelfs des Dritten
6. Begründetheit des Rechtsbehelfs des Dritten
- Begründetheit nicht notwendig (MM)
- Begründetheit erforderlich (MM)
- nicht offensichtlich unbegründet (hM)
Ermessen nach § 48 I VwVfG kann/muss für den Begünstigenden berückrichtigt werden
Tags: Verwaltungsprozessrecht, Verwaltungsverfahren
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Definition Nebenbestimmungen + Abgrenzungen
1. Vorliegen eines Haupt-VA
2. eigenständige Regelung der Nebenbestimmung
- Inhaltsbestimmung (Mehr/Weniger) =/ Nebenbestimmung
- Abgrenzung zu Auflage + Bedingung
+ Bedingung entscheidet über die Wirksamkeit d VA
+ VA + Auflage stehen nebeneinander; beide sind isoliert vollstreckbar
3. Rechtsschutz
- Aufhebung einer Nebenbestimmung nur mgl. soweit Trennbarkeit besteht
+ VK auf neuen VA ohne Nebenbestimmung
+ isolierte AK gegen Nebenbestimmung (hRspr)
> durch isolierte Anfechtung darf kein rewi VA übrig sein (hM)
2. eigenständige Regelung der Nebenbestimmung
- Inhaltsbestimmung (Mehr/Weniger) =/ Nebenbestimmung
- Abgrenzung zu Auflage + Bedingung
+ Bedingung entscheidet über die Wirksamkeit d VA
+ VA + Auflage stehen nebeneinander; beide sind isoliert vollstreckbar
3. Rechtsschutz
- Aufhebung einer Nebenbestimmung nur mgl. soweit Trennbarkeit besteht
+ VK auf neuen VA ohne Nebenbestimmung
+ isolierte AK gegen Nebenbestimmung (hRspr)
> durch isolierte Anfechtung darf kein rewi VA übrig sein (hM)
Tags: Verwaltungsprozessrecht, Verwaltungsverfahren
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Aufhebung VA - Schema
§ 48 VwVfG
A. Ermächtigungsgrundlage (lex specialis suchen)
B. Formelle Rechtmäßigkeit
- immer die formell zuständige Beh, auch wenn unzuständige Beh den VA erlassen hat
C. Materielle Rechtmäßigkeit
1. Rechtswidrigkeit des VA
2.
3. Jahresfrist § 48 IV VwVfG
4. VA iSd § 48 II 1 VwVfG
- einmalige/laufende Geld/teilbare Sachleistung
+ Täuschung/Drohung/Bestechung/Kenntnis d Rewi -> § 48 II 3 Nr. 1-3 -> Rücknahme ex-tunc, kein Ermessen
+ Abwägung öff. Interesse/Addressat § 48 III VwVfG
> Anwendung Entreicherung § 818 III
- unteilbare Sachleistung
+ Rücknahme nach § 48 I VwVfG; Wertung § 48 II 3 VwVfG (analog); SEA der Bürgers nach § 48 III VwVfG ->Verwaltungsrechtsweg
- bei europarechtswidrigen Subventionen kein Vertrauensschutz, keine Jahresfrist, Ermessensreduktion auf Null, (effet utile/Überlagerung des nat. VerwaltungsR mit EuR)
A. Ermächtigungsgrundlage (lex specialis suchen)
B. Formelle Rechtmäßigkeit
- immer die formell zuständige Beh, auch wenn unzuständige Beh den VA erlassen hat
C. Materielle Rechtmäßigkeit
1. Rechtswidrigkeit des VA
2.
begünstigender VA | nicht begünstigender VA |
- § 48 I 2 VwVfG | |
- § 48 II-IV VwVfG | - § 49 I VwVfG |
3. Jahresfrist § 48 IV VwVfG
4. VA iSd § 48 II 1 VwVfG
- einmalige/laufende Geld/teilbare Sachleistung
+ Täuschung/Drohung/Bestechung/Kenntnis d Rewi -> § 48 II 3 Nr. 1-3 -> Rücknahme ex-tunc, kein Ermessen
+ Abwägung öff. Interesse/Addressat § 48 III VwVfG
> Anwendung Entreicherung § 818 III
- unteilbare Sachleistung
+ Rücknahme nach § 48 I VwVfG; Wertung § 48 II 3 VwVfG (analog); SEA der Bürgers nach § 48 III VwVfG ->Verwaltungsrechtsweg
- bei europarechtswidrigen Subventionen kein Vertrauensschutz, keine Jahresfrist, Ermessensreduktion auf Null, (effet utile/Überlagerung des nat. VerwaltungsR mit EuR)
Tags: Europarecht, Verwaltungsverfahren
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RMK einer Massnahme
I. RGrundlage
II. Formelle RMK
1. Zuständigkeit
2. Form
3. Verfahren
III. Materielle RMK
1. TB der RGrundlage (Befugnis-/Addressatennorm)
2. Rechtsfolge der RGrundlage (Ermessen/VHM)
II. Formelle RMK
1. Zuständigkeit
2. Form
3. Verfahren
III. Materielle RMK
1. TB der RGrundlage (Befugnis-/Addressatennorm)
2. Rechtsfolge der RGrundlage (Ermessen/VHM)
Tags: Polizeirecht, Verwaltungsverfahren
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V'ssen 50 VwVfG
1) begünstigender VA
2) Dritt-Anfechtung
3) Aufhebung während des Verfahrens
4) dem Rechtsbehelf des Driten wird abgeholfen
a) nur bei zulässigen Rechtsbehelfen des Dritten
b) Begründetheit des Rechtsbehelfs des Dritten (str.)
- (e.A.) Zulässigkeit des Rechtsbehelfs ausreichend
+ 50 VwVfG gilt auch bei 49 VwVfG; 49 VwVfG ist für rechtmäßige VA demnach ist die Begründetheit immer (-)
- (a.A.) Begründetheit ist notwendig
+ Schutz des VA-Addressateb ggü nur zulässigen Rechtsbehelfen; § 48 II-IV & 49 II-IV sollen nur wegfallen wenn Begründetheit (+)
- (Mittelmeinung) nicht offensichtlich unbegründet
2) Dritt-Anfechtung
3) Aufhebung während des Verfahrens
4) dem Rechtsbehelf des Driten wird abgeholfen
a) nur bei zulässigen Rechtsbehelfen des Dritten
b) Begründetheit des Rechtsbehelfs des Dritten (str.)
- (e.A.) Zulässigkeit des Rechtsbehelfs ausreichend
+ 50 VwVfG gilt auch bei 49 VwVfG; 49 VwVfG ist für rechtmäßige VA demnach ist die Begründetheit immer (-)
- (a.A.) Begründetheit ist notwendig
+ Schutz des VA-Addressateb ggü nur zulässigen Rechtsbehelfen; § 48 II-IV & 49 II-IV sollen nur wegfallen wenn Begründetheit (+)
- (Mittelmeinung) nicht offensichtlich unbegründet
Tags: Verwaltungsprozessrecht, Verwaltungsverfahren
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Anwendbarkeit von HSOG/B/HVwVfG bei bauordnungsR Verf
abhängig von der handelnden Beh
- PolBeh & Ordnungsbeh = HSOG
- allg. Gefahrenabwehrbeh = HVwVfG
- Bundesbeh = BVwVfG
- PolBeh & Ordnungsbeh = HSOG
- allg. Gefahrenabwehrbeh = HVwVfG
- Bundesbeh = BVwVfG
Tags: Baurecht, Polizeirecht, Verwaltungsverfahren
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Abgrenzung Beliehene/Verwaltungshelfer
Beliehener
Übertragung von Hoheitsrechten
- aufgrund/durch Gesetz
Verwaltungshelfer
punktuelle Erfüllung von Verwaltungsaufgaben
Übertragung von Hoheitsrechten
- aufgrund/durch Gesetz
Verwaltungshelfer
punktuelle Erfüllung von Verwaltungsaufgaben
Tags: Verwaltungsverfahren
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Aussenwirkung iSd § 35 VwVfG (4 Problembereiche)
- Verlassen des verwaltungsinternen Bereich
P: mehrstufiger VA
- Prüfungskongruenz (+) = Aussenwirkung (-)
P Kommunalaufsicht
- im Bereich d Selbstverw = Aussenwirkung (+) (142 HGO)
- Weisungsaufgaben = Ausswenwikrung (+) wenn Aufsichtsbehörde rechtswidrin in Selbstverw eingegriffen hat
+ bei rechtsmäßigem Eingriff = Aussenwirkung (-)
P Gemeindevertretung
- Aussenwirkung grdsl. (-); Vollzug ist erforderlich durch den GemVorstand § 66 HGO
- Ausnahme = Straßenbezeichnung ist ohne Vollzug nach aussen wirksam; 35 S. 2, 2 Var VwVfG
P Widerspruchsbescheid = VA (ausser BeamtenR)
- BeamtenR
+ Grundverhältnisänderung = VA (+)
+ Betriebsverhältnisänderung = VA (-)
P: mehrstufiger VA
- Prüfungskongruenz (+) = Aussenwirkung (-)
P Kommunalaufsicht
- im Bereich d Selbstverw = Aussenwirkung (+) (142 HGO)
- Weisungsaufgaben = Ausswenwikrung (+) wenn Aufsichtsbehörde rechtswidrin in Selbstverw eingegriffen hat
+ bei rechtsmäßigem Eingriff = Aussenwirkung (-)
P Gemeindevertretung
- Aussenwirkung grdsl. (-); Vollzug ist erforderlich durch den GemVorstand § 66 HGO
- Ausnahme = Straßenbezeichnung ist ohne Vollzug nach aussen wirksam; 35 S. 2, 2 Var VwVfG
P Widerspruchsbescheid = VA (ausser BeamtenR)
- BeamtenR
+ Grundverhältnisänderung = VA (+)
+ Betriebsverhältnisänderung = VA (-)
Tags: Verwaltungsverfahren
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fehlerhafter VA
V'ssen
- fehlende Ermächtigungsgrundlage/formelle oder materielle Fehler
- bei falscher Ermächtigungsgrundlage; in der Klage anhand der richtigen die Rechtmäßigkeit durchprüfen (Austausch der Ermächtigungsgrundlage)
- Form R'Mäßigkeit = Zuständigkeit/Form/Verfahren/Heilung
+ Zuständigkeit nach LandesR; Heilung nach 46 VwVfG
+ Verfahren v.a. Anhörung (28 I VwVfG); Anhörung auch bei Ablehnung (str.; Rspr. (-); MLit (+))
+ grdsl. formfrei 37 II VwVfG
+ Heilung gem. 45 II VwVfG
> Nachholen d Begründung (45 I Nr. 2); kein Nachschieben/Austauschen
> Nachschieben nur Ergänzung von Ermessensausübung (114 S.2 VwGO) =/ erstmalige Ermessensausübung
>> Grenzen = Vorliegen der Gründe bei Erlass/keine Wesensänderung/keine Beeinträchtigung der Rechtsverteidigung
+ Bestimmtheit 37 I VwVfG
- fehlende Ermächtigungsgrundlage/formelle oder materielle Fehler
- bei falscher Ermächtigungsgrundlage; in der Klage anhand der richtigen die Rechtmäßigkeit durchprüfen (Austausch der Ermächtigungsgrundlage)
- Form R'Mäßigkeit = Zuständigkeit/Form/Verfahren/Heilung
+ Zuständigkeit nach LandesR; Heilung nach 46 VwVfG
+ Verfahren v.a. Anhörung (28 I VwVfG); Anhörung auch bei Ablehnung (str.; Rspr. (-); MLit (+))
+ grdsl. formfrei 37 II VwVfG
+ Heilung gem. 45 II VwVfG
> Nachholen d Begründung (45 I Nr. 2); kein Nachschieben/Austauschen
> Nachschieben nur Ergänzung von Ermessensausübung (114 S.2 VwGO) =/ erstmalige Ermessensausübung
>> Grenzen = Vorliegen der Gründe bei Erlass/keine Wesensänderung/keine Beeinträchtigung der Rechtsverteidigung
+ Bestimmtheit 37 I VwVfG
Tags: Verwaltungsverfahren
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Materielle R'Mäßigkeit eines VA
1. TB der Ermächtigungsgrundlage müssen vorliegen
- Verstoß gegen eine Verwaltungsvorschrift berührt nicht die materielle R'Mäßigkeit (Rspr); RL ist keine Rechtsnorm
- Verhältnismäßigkeit muss auch bei gebundenen Entscheidungen eingehalten werden
- fehlerfreie Ermessensausübung
- Verstoß gegen eine Verwaltungsvorschrift berührt nicht die materielle R'Mäßigkeit (Rspr); RL ist keine Rechtsnorm
- Verhältnismäßigkeit muss auch bei gebundenen Entscheidungen eingehalten werden
- fehlerfreie Ermessensausübung
Tags: Verwaltungsverfahren
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Umdeutung eines VA
- 47 VwVfG
- RNatur der Umdeutung
+ hM = Umdeutung ist reiner Willensakt/Erkenntnisakt; urspr. VA existiert weiter -> keine Möglichkeit gegen die Umdeutung vorzugehen (Rspr+Lit)
+ a.A. Umdeutung ist neuer VA
- Umdeutung kann von Ausgangs- oder Widerspruchsbehörde vorgenommen werden (BVerwG auch VerwGer)
- RNatur der Umdeutung
+ hM = Umdeutung ist reiner Willensakt/Erkenntnisakt; urspr. VA existiert weiter -> keine Möglichkeit gegen die Umdeutung vorzugehen (Rspr+Lit)
+ a.A. Umdeutung ist neuer VA
- Umdeutung kann von Ausgangs- oder Widerspruchsbehörde vorgenommen werden (BVerwG auch VerwGer)
Tags: Verwaltungsverfahren
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Einzelfall iSd 35 VwVfG
- individuell-konkret (purer Einzelfall)
- individuell bestimmbarer Personenkreis = § 35 S. 2, 1. Var. = Allgemeinverfügung
- Sachbezogene Allgemeinverfügung = § 35 S. 2, 2. Var = dinglicher VA
- Verkehrszeichen = versteinerter Polizist = § 35 S. 2, 3. Var.
- individuell-abstrakte Regelungen = VA
- Allgemeinverfügung
+ Anhörung entbehrlich (28 II Nr. 4)
+ Begündung nicht notwendig (39 II Nr. 5)
+ Bekanntmachung erleichtert (41 III 2)
- individuell bestimmbarer Personenkreis = § 35 S. 2, 1. Var. = Allgemeinverfügung
- Sachbezogene Allgemeinverfügung = § 35 S. 2, 2. Var = dinglicher VA
- Verkehrszeichen = versteinerter Polizist = § 35 S. 2, 3. Var.
- individuell-abstrakte Regelungen = VA
- Allgemeinverfügung
+ Anhörung entbehrlich (28 II Nr. 4)
+ Begündung nicht notwendig (39 II Nr. 5)
+ Bekanntmachung erleichtert (41 III 2)
Tags: Verwaltungsverfahren
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Verwaltungsvorschriften
- abstrakt-generelle Regelungen
- von übergeordneter Stelle gegenüber untergeordneten
- dienen der Ordnung von Ablauf und Aufbau der Verw
- keine Rechte/Beschränkungen des Bürgers
+ aber durch Art. 3 = Selbstbindung d Verw
+ VVist Indiz für zukünftige/gegenwärtige VerwPraxis (antizipierte)
+ keine Befreiung von Ermessensausübung durch die VV
Bekanntmachung d VV ist erforderlich
- von übergeordneter Stelle gegenüber untergeordneten
- dienen der Ordnung von Ablauf und Aufbau der Verw
- keine Rechte/Beschränkungen des Bürgers
+ aber durch Art. 3 = Selbstbindung d Verw
+ VVist Indiz für zukünftige/gegenwärtige VerwPraxis (antizipierte)
+ keine Befreiung von Ermessensausübung durch die VV
Bekanntmachung d VV ist erforderlich
Tags: Verwaltungsverfahren
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Normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift
- z. B. im Umwelt-/TechnikR
- normkonkretisierende VV = Teil d materiellen R
- V'ssen für normkonkretisierende VV
+ Erkenntnis- & Erfahrungsstand wurde von Exekutive berücksichtigt
+ keine Überholung durch Fortschritt d Technik
+ umfangreiches Beteiligungsverfahren
+ kein atypischer Sachverhalt
normkonkretisierende VV bindet die Gerichte (=Teil d materiellen R)
(z. B. TA-Lärm)
- normkonkretisierende VV = Teil d materiellen R
- V'ssen für normkonkretisierende VV
+ Erkenntnis- & Erfahrungsstand wurde von Exekutive berücksichtigt
+ keine Überholung durch Fortschritt d Technik
+ umfangreiches Beteiligungsverfahren
+ kein atypischer Sachverhalt
normkonkretisierende VV bindet die Gerichte (=Teil d materiellen R)
(z. B. TA-Lärm)
Tags: Verwaltungsverfahren
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Massnahme einer Behörde (V'ss VA)
- § 35 VwVfG
- Einseitigkeit d Verw =/ öffR Vertrag
- Handlung mit Entscheidungscharakter
- Beh = § 1 VwVfG iVm § 1 HVwVfG
+ jede Stelle die Aufgaben öff Verwaltung wahrnimmt
+ auf Dauer angelegt (Problem mit Untersuchungsausschuss)
+ Beliehen sind Beh iSd 35 VwVfG (hM)
Ausnahme: Amtshaftung dann wieder ausstattendes Gemeinwesen
- Einseitigkeit d Verw =/ öffR Vertrag
- Handlung mit Entscheidungscharakter
- Beh = § 1 VwVfG iVm § 1 HVwVfG
+ jede Stelle die Aufgaben öff Verwaltung wahrnimmt
+ auf Dauer angelegt (Problem mit Untersuchungsausschuss)
+ Beliehen sind Beh iSd 35 VwVfG (hM)
Ausnahme: Amtshaftung dann wieder ausstattendes Gemeinwesen
Tags: Verwaltungsverfahren
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Regelung (V'ss VA)
- gerichtet auf Herbeiführung einer Rechtsfolge
- Begründung/Aufhebung/Änderung/Feststellung von Rechten & Pflichten
+ Abgrenzungskriterium VA-Realakt
+ Mitwirkungsakt einer anderen Beg
> Regelungswirkung (+) soweit Zustimmung Bedigung für VA ist (nicht gemeindliches Einvernehmen; kann ersetzt werden (str.))
- Noten sind VA wenn rechtlich eigenständige Bedeutung besteht
- Zusicherung gem § 38 VwVfG = VA (hRspr)
+ Verpflichtungscharakter; Zusicherung = künftige Regelung
- Begründung/Aufhebung/Änderung/Feststellung von Rechten & Pflichten
+ Abgrenzungskriterium VA-Realakt
+ Mitwirkungsakt einer anderen Beg
> Regelungswirkung (+) soweit Zustimmung Bedigung für VA ist (nicht gemeindliches Einvernehmen; kann ersetzt werden (str.))
- Noten sind VA wenn rechtlich eigenständige Bedeutung besteht
- Zusicherung gem § 38 VwVfG = VA (hRspr)
+ Verpflichtungscharakter; Zusicherung = künftige Regelung
Tags: Verwaltungsverfahren
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Überprüfbarkeit von Verwaltungsermessen
- Indikatoren für Ermessen: kann/darf/ist befugt/ist berechtigt
§ 114 S.1 VwGO = Ermessen kann nur auf die Rechtmäßigkeit überprüft werden = gerichtliche Überprüfbarkeit
§ 68 I 1 VwGO = Widerspruchsbehörde kann Ermessen voll prüfen
§ 114 S.1 VwGO = Ermessen kann nur auf die Rechtmäßigkeit überprüft werden = gerichtliche Überprüfbarkeit
§ 68 I 1 VwGO = Widerspruchsbehörde kann Ermessen voll prüfen
Tags: Verwaltungsprozessrecht, Verwaltungsverfahren
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Ermessensfehler
- Ermessensausfall = Verw übt kein Ermessen aus; denkt irrtümlich es sei gebunden
- Ermessensüberschreitung = angeordnete Rechtsfolge ist nicht vorgesehen gewesen
+ Ermessensgrenzen ergeben sich aus der Norm selber/Art. 3 GG iVm Selbstbindung d Verw/Verhältnismäßigkeitsgrundsatz/Staatrzielbestimmungen
- Ermessensfehlergebrauch
+ Wesentliche Gesichtspunkte übersehen
+ sachfremde Berücksichtigungen
+ falsche Gewichtung der Belange
+ Ausnahme: bekannt & bewährt/Prioritätsprinzip/Rotationsverfahren/Attraktivität d Angebots (v.a. Standvergabe)
- Ermessensüberschreitung = angeordnete Rechtsfolge ist nicht vorgesehen gewesen
+ Ermessensgrenzen ergeben sich aus der Norm selber/Art. 3 GG iVm Selbstbindung d Verw/Verhältnismäßigkeitsgrundsatz/Staatrzielbestimmungen
- Ermessensfehlergebrauch
+ Wesentliche Gesichtspunkte übersehen
+ sachfremde Berücksichtigungen
+ falsche Gewichtung der Belange
+ Ausnahme: bekannt & bewährt/Prioritätsprinzip/Rotationsverfahren/Attraktivität d Angebots (v.a. Standvergabe)
Tags: Verwaltungsprozessrecht, Verwaltungsverfahren
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Mehrzahl von Ermessensabwägungen
bei fehlerhafter Ermessensentscheidung kommt es darauf an die Ermessensabwägung kumulativ oder alternativ für den VA waren
bei kumulativer Anwendung ist der VA rechtswidrig
bei alternativer Anwendung bleibt der VA rechtmäßig soweit der/die anderen Ermessensentscheidungen rechtsmäßig waren
bei kumulativer Anwendung ist der VA rechtswidrig
bei alternativer Anwendung bleibt der VA rechtmäßig soweit der/die anderen Ermessensentscheidungen rechtsmäßig waren
Tags: Verwaltungsverfahren
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Gesetzesvorbehalt im VerwR
- absoluter Vorbehalt soweit Eingriff getätigt werden soll
str. Leistungsverwaltung
- Totalvorbehalt (MM)
- kein Vorbehalt (MM)
- abgeschwächter Gesetzesvorbehalt
+ jegliche demokratische Legitimation ist ausreichend um die Leistung zu gewähren (Haushaltsplan)
+ Ausnahme: grundrechtsrelevante Förderung (Pressesubvention)
str. Leistungsverwaltung
- Totalvorbehalt (MM)
- kein Vorbehalt (MM)
- abgeschwächter Gesetzesvorbehalt
+ jegliche demokratische Legitimation ist ausreichend um die Leistung zu gewähren (Haushaltsplan)
+ Ausnahme: grundrechtsrelevante Förderung (Pressesubvention)
Tags: Verwaltungsverfahren
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Staatliche Warnungen
BVerfG:
keine formelle Ermächtigungsgrundlage für Warnungen notwendig
Ausnahme: staatl. Massnahme (Warnung) stellt einen Grundrechtseingriff dar
Arg. Staatliche Informationstätigkeit lässt sich nicht sinnvoll regeln
Kritik: Eingriffsbegriff wird ausgehöhlt
Staatl Information stellen keinen Eingriff in Art 12 dar soweit sie sachl begründet sind
keine formelle Ermächtigungsgrundlage für Warnungen notwendig
Ausnahme: staatl. Massnahme (Warnung) stellt einen Grundrechtseingriff dar
Arg. Staatliche Informationstätigkeit lässt sich nicht sinnvoll regeln
Kritik: Eingriffsbegriff wird ausgehöhlt
Staatl Information stellen keinen Eingriff in Art 12 dar soweit sie sachl begründet sind
Tags: Verwaltungsverfahren
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Unbestimmter Rechtsbegriff
- nicht unmittelbar subsumtionsbereit
Überprüfbarkeit durch Gerichte
-(MM) beschränkte Überprüfbarkeit
+ gerichtliche Überprüfung stellt einen Eingriff in die Verwaltungshoheit dar
+ Kritik: Art. 19 IV verlangt volle Überprüfbarkeit
- (hM) volle Überprüfbarkeit
+ Art 19 IV, 20 II 2, Gesetzesvorbehalt
+ Ausnahme bei Beurteilungsspielräumen der Verwaltung
Wissensvorsprung d. Behörde die nicht mehr kompensierbar ist (Polit. Entscheidungen/BeamtenR/Prüfungsentscheidungen)
Überprüfbarkeit durch Gerichte
-(MM) beschränkte Überprüfbarkeit
+ gerichtliche Überprüfung stellt einen Eingriff in die Verwaltungshoheit dar
+ Kritik: Art. 19 IV verlangt volle Überprüfbarkeit
- (hM) volle Überprüfbarkeit
+ Art 19 IV, 20 II 2, Gesetzesvorbehalt
+ Ausnahme bei Beurteilungsspielräumen der Verwaltung
Wissensvorsprung d. Behörde die nicht mehr kompensierbar ist (Polit. Entscheidungen/BeamtenR/Prüfungsentscheidungen)
Tags: Verwaltungsprozessrecht, Verwaltungsverfahren
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Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
- abgeleitet aus Art. 20 III GG
- Gesetzesvorrang (Kein Handeln gegen Gesetz)
- Gesetzesvorbehalt (Kein Handeln ohne Gesetz)
- Gesetzesvorrang (Kein Handeln gegen Gesetz)
- Gesetzesvorbehalt (Kein Handeln ohne Gesetz)
Tags: Verwaltungsverfahren
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ÖffR Austauschvertrag
geregelt in § 54 VwVfG
Leistung - Gegenleistung (synallagmatische Komponente)
Bürger - Staat (Subordinationskomponente)
wenn nur eine Leistung vereinbart ist (schriftlich fixiert) wird von einem "hinkenden Vertrag" gesprochen, hierauf ist § 56 VwVfG aus Bürgerschutzgesichtspunkten anwendbar
Leistung - Gegenleistung (synallagmatische Komponente)
Bürger - Staat (Subordinationskomponente)
wenn nur eine Leistung vereinbart ist (schriftlich fixiert) wird von einem "hinkenden Vertrag" gesprochen, hierauf ist § 56 VwVfG aus Bürgerschutzgesichtspunkten anwendbar
Tags: Verwaltungsverfahren
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ÖffR Verträge und Klagen
Verpflichtungsklage ist nach allgemeiner Ansicht ausgeschlossen, durch den Vertrag verpflichtet sich der Staat zu einer Leistung und ist mithin auf der gleichen Ebene wie der Bürger -> verliert damit die VA Setzungsqualität
P wenn der Staat sich verpflichtet einen VA zu erlassen
- möglich ist dann allg. LK (auf vertragliche Leistung)
- oder VK auf Erlass des VA
hM = Erlass des VA ist entscheidend -> VK
MM = Leistung ist entscheidend -> LK
Kritik an hM
- Widerspruchsfrist von 1 Monat bei VK führt zur Quasi-Verjährung der vertraglichen Ansprüche von einem Monat
P wenn der Staat sich verpflichtet einen VA zu erlassen
- möglich ist dann allg. LK (auf vertragliche Leistung)
- oder VK auf Erlass des VA
hM = Erlass des VA ist entscheidend -> VK
MM = Leistung ist entscheidend -> LK
Kritik an hM
- Widerspruchsfrist von 1 Monat bei VK führt zur Quasi-Verjährung der vertraglichen Ansprüche von einem Monat
Tags: Verwaltungsverfahren
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Materielle V'ssen von 56 VwVfG
- Austauschvertrag
- öffR Vertrag
- Subordinationsebene und Synallagmatische Ebene
- Gegenleistung für bestimmten Zweck, der Zweck muss öff. Aufgaben dienen
- angemessene Gegenleistung
- Koppelungsverbot
sachlicher Zusammenhang zwischen Leistung/Gegenleistung
Bei fehlender Koppelung -> Nichtigkeit gem. § 59 II Nr. 4 VwVfG
- öffR Vertrag
- Subordinationsebene und Synallagmatische Ebene
- Gegenleistung für bestimmten Zweck, der Zweck muss öff. Aufgaben dienen
- angemessene Gegenleistung
- Koppelungsverbot
sachlicher Zusammenhang zwischen Leistung/Gegenleistung
Bei fehlender Koppelung -> Nichtigkeit gem. § 59 II Nr. 4 VwVfG
Tags: Verwaltungsverfahren
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Verwaltungsverfahren - § 9 VwVfG
entweder VA
oder öffR Vertrag
VwVfG ist nur bei diesen beiden Verfahrensformen anwendbar
oder öffR Vertrag
VwVfG ist nur bei diesen beiden Verfahrensformen anwendbar
Tags: Verwaltungsverfahren
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ÖffR Vertrag - 54 VwVfG
- immer Schriftform § 57 VwVfG
- erkennbar am Vertragsinhalt; wenn ein wesentlicher Vertragsbestandteil öffR ist, ist der Vertrag als Gesamtes ein öffR Vertrag
- wird direkt im Verwaltungsrechtsweg (gem. § 40 VwGO) geprüft
- öffR Vertrag ist nur zulässig wenn keine Rechtsvorschriften dem entgegenstehen (§ 54 S. 1 VwVfG)
+ Umkehr des Prinzips des Gesetzesvorbehalts; da der Vertrag 2-seitig ist, ist kein erhöhter Rechtsschutz für den Bürger notwendig
- erkennbar am Vertragsinhalt; wenn ein wesentlicher Vertragsbestandteil öffR ist, ist der Vertrag als Gesamtes ein öffR Vertrag
- wird direkt im Verwaltungsrechtsweg (gem. § 40 VwGO) geprüft
- öffR Vertrag ist nur zulässig wenn keine Rechtsvorschriften dem entgegenstehen (§ 54 S. 1 VwVfG)
+ Umkehr des Prinzips des Gesetzesvorbehalts; da der Vertrag 2-seitig ist, ist kein erhöhter Rechtsschutz für den Bürger notwendig
Tags: Verwaltungsverfahren
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Verbote für öffR Verträge / Nichtigkeit
- für Noten (sind immer VA)
- Bund/Zivi (für die Dienstdauer)
- Beamtenverhältnis (Einstellung immer VA)
- Steuerbescheide (immer VA)
- Bebauungspläne (§ 1 III S. 2 BauGB)
- Vertragsformverböte
Nichtigkeit von öffR Verträgen
- § 59 VwVfG
- § 134 BGB iVm § 59 VwVfG
- Bund/Zivi (für die Dienstdauer)
- Beamtenverhältnis (Einstellung immer VA)
- Steuerbescheide (immer VA)
- Bebauungspläne (§ 1 III S. 2 BauGB)
- Vertragsformverböte
Nichtigkeit von öffR Verträgen
- § 59 VwVfG
- § 134 BGB iVm § 59 VwVfG
Tags: Verwaltungsverfahren
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Materielle R'Mäßigkeit Bebauungsplan
1. Planrechtfertigung - § 1 III 1 BauGB - "soweit"
- zwingend erforderlich & gerichtlich in vollem Umfang prüfbar; kein Beurteilungsspielraum zugunsten Gem
- Erforderlichkeit (+), neues Bauland/städtebaul Entwicklung/Ordnung; (-), reiner Verhinderungsplan/Vollzug offensichtlich nicht mgl/Gefälligkeits B-Plan f Dritte
- Erstplanungspflicht
+ grundsätzlich Gestaltungs/Entschließungsermessen d Gem
> aber Ermessensredukton auf 0 wenn § 34/35 nicht ausreichen um Konflikte zu entscheiden; § 34/35 nur Planersatzvorschriften/Verstoß gegen Planungspflicht =/ Verletzung v Bürgern (1 III 2 BauGB)
2. Vereinbarkeit mit Raumordnung - 1 IV
3. Zulässiger Inhalt - 9
4. Entwicklungsgebot - 8 II
2.-.3. klausurirrelevant
5. fehlerfreie Abwägung
- Abwägung zw öff/Priv Belangen
+ Abwägungsausfall (gar nicht abgewogen)
> nur legitim w Vorwegnahme sachlich gerechtfertigt/d Gemeindevertretung zurechenbar ist/sonst abwägungsfehlerfrei (kumulativ)
+ Abwägungsdefizit (nicht ausreichend abgewogen)
+ Abwägungsfehleinstellung (irrelevantes abgewogen)
+ Abwägungsfehleinschätzung (falsche Priorität)
+ Abwägungsdisproportionalität (vorherige Erwägungen wurden nicht ausreichend berücksichtigt)
- zwingend erforderlich & gerichtlich in vollem Umfang prüfbar; kein Beurteilungsspielraum zugunsten Gem
- Erforderlichkeit (+), neues Bauland/städtebaul Entwicklung/Ordnung; (-), reiner Verhinderungsplan/Vollzug offensichtlich nicht mgl/Gefälligkeits B-Plan f Dritte
- Erstplanungspflicht
+ grundsätzlich Gestaltungs/Entschließungsermessen d Gem
> aber Ermessensredukton auf 0 wenn § 34/35 nicht ausreichen um Konflikte zu entscheiden; § 34/35 nur Planersatzvorschriften/Verstoß gegen Planungspflicht =/ Verletzung v Bürgern (1 III 2 BauGB)
2. Vereinbarkeit mit Raumordnung - 1 IV
3. Zulässiger Inhalt - 9
4. Entwicklungsgebot - 8 II
2.-.3. klausurirrelevant
5. fehlerfreie Abwägung
- Abwägung zw öff/Priv Belangen
+ Abwägungsausfall (gar nicht abgewogen)
> nur legitim w Vorwegnahme sachlich gerechtfertigt/d Gemeindevertretung zurechenbar ist/sonst abwägungsfehlerfrei (kumulativ)
+ Abwägungsdefizit (nicht ausreichend abgewogen)
+ Abwägungsfehleinstellung (irrelevantes abgewogen)
+ Abwägungsfehleinschätzung (falsche Priorität)
+ Abwägungsdisproportionalität (vorherige Erwägungen wurden nicht ausreichend berücksichtigt)
Tags: Baurecht, Verwaltungsverfahren
Quelle:
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Vornahme-/Bescheidungsurteil
113 V VwGO
Vornahmeurteil = Spruchreife
- Gericht ordent VA Erlassung an
- nur bei gebundenen Entscheidungen
- oder bei Ermessensreduktion auf Null
Bescheidungsurteil = Neue Prüfung unter der Rechtsauffassung des Gerichts
erst im Ergebnis platzieren
Vornahmeurteil = Spruchreife
- Gericht ordent VA Erlassung an
- nur bei gebundenen Entscheidungen
- oder bei Ermessensreduktion auf Null
Bescheidungsurteil = Neue Prüfung unter der Rechtsauffassung des Gerichts
erst im Ergebnis platzieren
Tags: Verwaltungsprozessrecht, Verwaltungsverfahren
Quelle:
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Gerichtlicher Prüfungsumfang von unbestimmten Rechtsbegriffen
Fehlersuche nach Beurteilungsfehlern
- Sachverhaltsermittlung (von falschen Tatsachen ausgegangen)
- Verfahrensfehler/Verstoss gegen Verfahrensvorschriften (Baulärm während des Examens)
- sachfremde Erwägungen
- allg. anerkannte Bewertungsmaßstäbe (auch doppelte Fehler)
- ausreichende Begründung der Verwarltungsentscheidunge
- Sachverhaltsermittlung (von falschen Tatsachen ausgegangen)
- Verfahrensfehler/Verstoss gegen Verfahrensvorschriften (Baulärm während des Examens)
- sachfremde Erwägungen
- allg. anerkannte Bewertungsmaßstäbe (auch doppelte Fehler)
- ausreichende Begründung der Verwarltungsentscheidunge
Tags: Verwaltungsprozessrecht, Verwaltungsverfahren
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Kartensatzinfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Öffentliches Recht
Veröffentlicht: 14.05.2010
Schlagwörter Karten:
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