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Alle Oberthemen / Jura / Öffentliches Recht

ÖR (347 Karten)

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Schuldenbremse (europ)
Währungspolitik - ausschließliche Zuständigkeit d EU Art 3 Ic AEUV

Wirtschaftspolitik - geteilte Zuständigkeit d EU Art 4 I AEUV
- Ausnahme ausschließlich unter d V'ssen v Art 3 II AEUV

eA Haushaltsdisziplin ist Ziel d EU; zusätzliche Haushaltsdisziplin mit Verweis auf Kompetenzen d AEUV zu verweigerns erscheint widersprüchlich
Tags: Europarecht, Staatsrecht
Quelle:
12
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Wahl v BVerfG Richtern
2 Senate a 8 Richtern - § 2 I, II BVerfGG

- 50 % d Richter d BT-Wahlausschuss
+ Wahlausschuss d 2/3 BTag gewählt (§ 6 BVerfGG)
+ Praxis jeweils 7 d SPD/CDU, 1 Grüne/FDP
- 50 % d BRat
- Amtszeit max 12 Jahre - 4 I, II BVerfGG
- Altersgrenze max 68 J/  Min 40 J
- keine anderen Tätigkeiten (ausser Prof)
Tags: BVerfG, Staatsrecht
Quelle:
13
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Komposition d BVerfG
2 Senate a 8 Richter, 2 I, II BVerfGG

grdsl Entscheideungen nur inter partes, NK ist inter omnes

1. Senat (GrundR); 2. Senat (StaatsR)

Tags: BVerfG, Staatsrecht
Quelle:
48
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Verh EuGH <-> BVerfG
Solange I (alt!) - Prüfung v UnionsR an GrundR-GG

Solange II - es gibt europ GrundR = Solange diese von EuGH garantiert werden, wird UnionsR (RL/VO) nicht am GG bemessen

Maastricht - Schranke f Integration BRD in europ Bündnissystem (Demokratieprinzip muss gewahrt werden)

Bananenmarkt - Konkretisierung v Solange II; Kläger muss Versagung d GrundR Schutz d EuGH nachweisen

Lissabon - Konkretisierung v Maastricht
- Wahrung d Prinzips d begrenzten Einzelermächtigung
- Mangold Präzisierung über d ausbrechenden Rechtsakt
+ ultra vires (+) soweit Kompetenzverstoß hinreichend qualifiziert
> offensichtlich/bedeutsame Verschiebung (restriktiv)
Tags: BVerfG, Europarecht, Staatsrecht
Quelle:
68
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Gesetzgebungskompetenz - Art 72 I
Art 72 I
solange
- Landesgesetze auflösend bedingt durch Bundesgesetze
- Art 72 I ist Verschärfung des Art 31; lex specialis; Art 72 I verdrängt/beseitigt auch gleichlautendes LandesR
soweit- sachliche Komponente
- Materie die im BundesR geregelt ist muss trotz entgegenstehender Normen m LandesR in Kombination mit noch bestehenden LandesR angewandt werden (VersG/HSOG; BBodG/AbfallWirtschAltLG)
durch Gesetz
- Gesetz muss nicht verfassungsgemäß sein
+ Verdrängung auch bei verfassungswidrigen Gesetzen bis das BVerfG die VerfWidrigkeit feststellt
Gebrauch
- auch bei absichtsvollem Unterlassen; Unterlassen das absichtsvoll ist, ist auch Gebrauch iSd Art 72 I (qualifizierte Unterlassung)
gemacht hat
- abgeschlossenens Gesetzgebungsverfahren
- laufendes Vefahren sperrt Länder nicht
- hM = Verdrängung mit Abschluss / MM mit Inkrafttreten
Tags: Staatsrecht, Verfassungsrecht
Quelle:
69
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Anwendungsv'ssen Art 72 II
- bis 1994 = "Bedürfnisklausel" = Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung; gefüllt durch Einschätzung des Bundes VERALTET

seit 94; überprüfbare Bestimmung
- Art 72 II gilt heute restriktiv für alle in Art 72 II genannten Nummern aus Art 74

Prüfungsaufbau
- Anwendbarkeit Art 72 II GG Nr. aus Art 74 erfüllt; wenn (-) dann
+ kein Beurteilunsspielraum des Bundesgesetzgebers
bei gleichwertigen Lebenverhältnissen
>>Lebensverh in einer erheblichen; das bundesstaatl Sozialgefüge Weise beeinträchtigt (SEHR RESTRIKTIV)
Wahrung der Rechtseinheit
>> Rechtszersplitterung mit problematischen Folgen
>> Vielfalt ist Ziel des GG (vgl. Art 30, 70 I GG) RESTRIKTIV
Wahrung der Rechtseinheit
>> wirtschaftspolit Bedrohungen von Rechtsvielfalt (unterschiedliche Ausbildungsregelungen/Abschlüsse)

- Erforderlichkeit der bundeseinheitlichen Regelung
- P alte Gesetze auf Grundlage des alten Art 72 II (vor 94) gilt weiter, lann aber für den Landesgesetzgebers frei gestaltet werden (Art 125a II)
- wenn V'ssen von vor 94 nicht mehr bestehen kann gem Art 72 IV den Ländern wieder freigeschaltet werden
+ Freischaltung kann durch Klage gem Art 93 I Nr. 2 erzwungen werden; Urteil d BVerfG ersetzt Bundesgesetz zur Freischaltung
Tags: BVerfG, Staatsrecht, Verfassungsrecht
Quelle:
76
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Kompetenzen d EU (Arten)
ausschließlich
- Art 2 I AEUV iVm Art 3 AEUV
- Durchführung durch MS/oder durch Ermächtigung (Art. 71 GG)

geteilte
- Art 2 II AEUV iVm Art 4 (Materien)
- Freigabe der Materie Art 2 II 3 AEUV
- geteilte alternative Zuständigkeit (MS soweit EU keinen Gebrauch macht)
- geteilte parallele Zuständigkeit
- Ermächtigungsnorm d EU aus Art 5 AEUV
+ Subsidiaritätsprinzip (Art 5 III) + VHM (Art. 5 IV AEUV)
+ MS Massnahmen reichen nicht aus, Unionstätigkeit ist zur Durchsetzung d effet utile notwendig
- Unterstützungskompetenz (Art 2 V AEUV)
+ Ergänzuungs/Unterstützungsfunktion d MS Regelungen

Keine Kompetenz aus Natur der Sache (Art 5 I 1 AEUV)
- widerspricht dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung
- str. wg Kompetenz-Kompetenz Klausel Art 352 AEUV
- § 8 IntegrVerantwG; Vertreter d BRD im Rat können Stimmen im Verfahren nach Art 352 AEUV nur beteiligen soweit ein Bundesgesetz nach Art 23 I GG d BTag erlassen wurde
Tags: Europarecht, Staatsrecht
Quelle:
77
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Gesetzgebungsverfahren BRD
Vorlageberechtigte (vgl. Art 76 GG)
- BReg; Vorlagen sind dem BRat vorzulegen; BRat gibt Stellungnahme; Vorlage + Stellungnahme an BTag
- Mitte BTag/Fraktion
- BRat; Vorlage ist an BReg zu leiten; Vorlage+Stellungnahme an BTag

Lesungen
- min. 1; regelm. 3 (vgl. § 78 GOBT)
- Verstoß unbeachtlich

Beschlussfähigkeit d BTag
- min 50 % vgl. § 45 GOBT
- Beschlussfähigkeit kann festgestellt werden durch Antrag von 5 %
- < 5 % Anwesende = automat. Beschlussunfähigkeit
- Verstoß gegen Repräsentationsprinzip

Nachbeschlussfassung d BTag
- B-Tag-Präs hat unverzüglich Beschluss d BRat vorzulegen
+ Verstoss gegen unverzügliche Zustellung hat keine Auswirkung; reine Verfahrensbeschleunigungsnorm
- Unterscheidung Zustimmungs-/Einspruchsgesetz
+ Grundsätzlich; Einspruchsgesetz
+ Ausnahme = Zustimmungsgesetze (vgl. Art 74 II GG, Art 73 II, Art 23 I 2 GG)
- Zustandekommen des Gesetzes nach Art 78 GG
+ Beschluss d BTag soweit kein Einspruch vorliegt oder wenn Antrag nach Art 77 II GG nicht vom BRat gestellt wurde (Vermittlungsausschuss)
+ Art 78, 1. Fall regelt auch Zustimmungsgestze; Wirkung auch für Einspruchsgesetze; der Rest von art 78 nur für Einspruchsgesetze
Tags: Staatsrecht, Verfassungsrecht
Quelle:
78
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Zustimmungspflicht bei Änderungsgesetzen
BVerfG
- Änderungsgesetze sind nicht automat. zustimmmungspflichtig
- selbst dann nicht wenn das zu ändernde Gesetz zustimmungspflichtig
- gesonderte Prüfung des Änderungsgesetzes ob es zustimmungspflichte Normen im Änderungsgesetz enthält/ob die Zustimmungspflichtigkeit des Ausgangsgesetz ändert/den Wesensgehalts des ursprünglichen Gesetz verändert
Tags: Staatsrecht, Verfassungsrecht
Quelle:
79
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RechtsVO Bund
Art 80 I GG
- aufgrund von Gesetz wird Exekutive ermächtigt

Art 80 II
- RechtsVO sind zustimmungspflichtig wenn Ermächtigungsgrundlage zustimmungsbedürftig ist (überschießendes Zustimmungserfordernis)
Tags: Staatsrecht, Verfassungsrecht
Quelle:
82
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Gegenzeichnung
Art 58 GG

- durch Kanzler/Fachminister
- Gesetze ohne Gegenzeichnung sind verfwidrig
Tags: Staatsrecht, Verfassungsrecht
Quelle:
83
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Organstreitverfahren - Schema - Zulässigkeit
§ 63,64 BverfGG + Art 93 I Nr. 1 GG; § 13 Nr. 5 BVerfGG
- Feststellungsurteil; nicht vollstreckbar

1 Zuständigkeit des BVerfG § 13 Nr. 5; 63 f BVerfGG
2 Parteifähigkeit § 63 BVerfGG
- BTag/BRat/BReg/BPräs + Untergliederungen von Fraktionen/einzelnen MdB
+ abstrakte Prüfung ob Antragssteller in GG/GOBT/GOBRat/mit eigenen Rechten ausgestattet ist
- Quoren (anteilsmäßige Menge von MdB) sind nur parteifähig iRd Antrags den sie gestellt haben (Art 44 GG)
- Abstimmungsminderheiten sind nicht parteifähig
- "können nur sein" sollte heissen "insbesondere"
+ auch BVersammlung; gemeinsame Ausschüsse (Art 53a), Parteien
3 Antragsbefugnis - § 64 I BverfGG
a) Prozführungsbefugnis
- "er oder das Organ dem er angehört" = Prozesstandschaft = Geltendmachen von Rechten im fremden Namen, gilt nicht für einzelne Abgeordnete ("institutionalisiertes Oppositionsmonopol")
- rechtserhebliche Handlung/Unterlassung des Antragsgegners
- Verletzung/unmittelb Gefährdung von eig R d Antragsgegner
4 ordnungsgem Antrag
- Form § 23 I, § 64 II BVerfGG
- Frist § 64 III BverfGG
Tags: Staatsrecht, Verfassungsrecht
Quelle:
84
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Organstreitverfahren - Begründetheit
- ist begründet soweit Antragsgegner Pflichten verletzt und dadurch Rechte des Antragsstellers beeinträchtigt
Tags: Staatsrecht, Verfassungsrecht
Quelle:
85
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PrüfungsR d BPräs
unstreitig bzgl formellem (Art 70 ff GG) (+)
unstreitig bzgl politischem; keine eigene polit Ansicht (-)

str. bzgl materiellem PrüfungsR; Veinbarkeit mit GrundR
- Amtseidtheorie; Schadem vom deutschen Volke abzuwenden
+ Art 56 (Amtseid) ist keine kompetenzbegründende Norm (-)
- Anklagetheorie; kann gem Art 61 angeklagt werden, müsste demnach auch materiellen PrüfungsR haben
+ nur weil er angeklagt werden kann bedeutet nicht dass er diese Kompetenz habt
- Art 82 "die nach den Vorschriften dieses GG zustandegekommenen"
+ (-) bezieht sich nur auf "zustandegekommen" iSd d VerfahrensR gem Art 78
- historisch BRD-Präs soll weniger Kompetenzen haben als Weimar Präs = (-)
- BVerfG würde zuvorgegriffen werden; Sinn d Organstreits wäre weg wenn BPräs materielles PrüfungsR hätte = (-)
- (hM) Bindung an die GrundR gem Art 1 III
+ BPräs ist wg Ausfertigung Teil der Legislative
+ BPräs darf nicht sehenden Auges einen drohenden Grundrechtsverstoss realisiere
+ zusätzlich lässt sich formell+materiell nicht klar trennen, zur Bestimmung d Kompetenz ist nähere Betrachtung d Inhalts d Gesetzes notwendig
+ (str. innerhalb hM) bzgl Umfang
> hM d hM: Evidenzprüfung/-kontrolle
>> soweit Meinung d BPräs absolute Minderheit darstellt besteht kein VerweigerungsR

Tags: Staatsrecht, Verfassungsrecht
Quelle:
87
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Art 84 GG
- Bund erlässt Gesetze
- Land führt das Gesetz als eigene Angelegenheit aus
- Land kann eigene Einrichtung aufbauen/vorhandene benutzen
- Bund hat Rechtsaufsicht über die Länder
+ Mängelrügeverfahren gem. Art 84 III GG
+ Weisungsmöglichkeiten im Einzefall Art 84 V GG
Tags: Staatsrecht, Verfassungsrecht
Quelle:
88
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Art 85 GG
- Bund erlässt Gesetz
- Land vollzieht als Auftragsangelegenheit
- Bund hat Weisungsbefugnis ggü Ländern
+ Wahrnehmungskompetenz; VA/ÖffR Vertr, ausserrechtsverbindliches Handeln
+ Sachkompetenz; Ermessensausübung; Prüfungskompetenz; Entscheidungskompetenz
- Weisung d Bundes ist Eingriff in die Sachkompetenz
Tags: Staatsrecht, Verfassungsrecht
Quelle:
89
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Schema Begründetheit RMK Weisungen (Bund->Land)
1. Rechtsgrundlage - Art 83 ff GG
- Grundsatz = Art 84
- Ausnahme = Art. 85 iVm Art 90 II GG
2. formelle RMK
a) zuständiges Organ
b) Verfahren
- bundesfreundliches Verhalten (ggü Bund-Länderverbund)
- Bundesstaatsprinzip (Art. 20 GG)
- Rücksichtnahme beider Partner in Anbetracht der Verbindung
- rechtliches Gehör
- keine Formvorschriften
3. Materielle RMK
a) Gebot der Weisungsklarheit (kann auch in formelle RMK)
- deutlich & bestimmt
b) Einhaltung d Grenzen der Verwkompetenz
- Bund darf nur Weisungen im Rahmen seiner Kompetenzen erteilen
c) inhaltliche RMK als V'ss (str)
- (-) weil Auftragsverwaltung; Land hat keine Sachkompetenz es sei denn offensichtlich rechtswidrig/rechtsstaatsfeindlich
- (+) bei eigener Angelegenheit???
Tags: Staatsrecht, Verfassungsrecht
Quelle:
90
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BT Untersuchungsausschuss
- Art 44 GG
- Beschlüsse können nicht richterlich geprüft werden; der Schlussbericht schon?

V'ssen
- Einsetzungsbeschluss; 1/4 der Mitglieder; Art 44 I GG
- Festlegung eines bestimmten Untersuchungsgegenstandes
- Zuständigkeit des BT
+ Abgrenzung zu LT UA, muss bundespolit. Entscheidung sein
- Erforschung im öff Interesse (polit./jurist.)
- Grenzen aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung; Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung; Regierungsinterna
Tags: Staatsrecht, Verfassungsrecht
Quelle:
91
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Schema abstrakte NK - Zulässigkeit
Art. 93 I Nr. 2 GG
1. Verfahrensart
- abstrakte NK
2 Antragsberechtigte
- BReg/LReg/ 1/4 BT
- es gibt keinen Antragsgegner
3 Antragsgegenstand
- sämtliche Rechtsakte Bundes- oder LandesR
+ Gesetze die noch nicht in Kraft getreten sind
> Grundsatz: keine prinzipale präventive NK
> ProzÖkon soll gewahrt werden
> Entwürfe sind noch kein Recht
+ Ausnahme Zustimmungsges zu VR Verträgen
> wenn BPräs unterzeichnet kann nicht mehr zurückgezogen werden (Irrelevanztheorie)
>> BVerfG hat Prüfungskompetenz obwohl nur ein Entwurf vorliegt
4. Antragsgrund
- Meinungsverschiedenheiten oder Zweifel
- vgl. § 76 BVerfGG = Antragssteller muss Gesetz wg Unvereinbarkeit für nichtig halten
+ Lit: Zweifel sind ausreichend; GG kann nicht durch einfache Gesetze erklärt werden
+ Rspr/BVerfG: § 76 I Nr. 1 BVerfGG ist selbstverständliche GG konform; Norm wirkt nur konkretisierend ggü GG; der einfache Gesetzgeber kann durch eine ProzOrdnung auch beschränkend wirken vgl. Art. 94
5. Form = § 23 BVerfGG
6. Klarstellungsinteresse
Tags: BVerfG, Staatsrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsprozessrecht
Quelle:
92
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Vertretung der BRD nach aussen
Art 32 GG
Abs I - grdsl ist der Bund für die Vertretung zuständig (Abschlusskompetenz)
Abs III - Länder können mit Zustimmung des Bundes auch VR-Verträge abschliessen

Verhältnis von Abs I zu Abs III (str)
e. A. Parallelkompetenz/zentralistische Theorie
- Bund kann immer VR Verträge abschließen & Länder sind daneben befugt soweit die V'ssen Abs IIII vorliegen
a. A. föderalistische Theorie
- Art 32 III GG lex specialis
- Bund ist nur zuständig soweit Art 32 III (-)
+ zu prüfen nur bei Transformationskompetenz (wer macht das Gesetz wenn VR Vetrag in nationales R umgewandelt)
Praxis Lindauer Abkommen
- zw Bund & Ländern geschlossen
- Bund hat die Kompetenz nach aussen Verträge zu schliessen
- soll sich aber mit den Ländern absprechen
- keine juristischen Auswirkungen
+ Lindauer Abkommen ist rein deklaratorisch (nach zentralistischer Lsg) oder verfassungswidrig nach föderalistischer Theorie

Tags: Staatsrecht, Verfassungsrecht
Quelle:
128
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Anwendungsvorrang EuR
- 23 I 2 GG
- Anwendungsvorrang des EuR ggü nat R bei Fällen mit Unionsbezug
- ohne Unionsbezug = Anwendung des nat R
Tags: Europarecht, Staatsrecht
Quelle:
148
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5 % Klausel bei EuWG
EuWG unterliegt GG Wertung; EuWG ist nat R

- Art 38 GG gilt f BT Wahlen
+ BVerfG Zählgleichheit (+)/Erfolgsgleichheit wg 5 % (-)
- Chancengleichheit d Parteien wird verletzt
- Funktionsstörung d EP wg Zersplitterung nicht zu befürchten
+ europaweite Fraktionenverbünde
+ in anderen Ländern keine 5 % Klausel
+ EP wählt keine Regierung; Zersplitterung nicht nachteilhaft

aA mgl
Tags: BVerfG, Staatsrecht
Quelle:
255
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Aufgaben des BVerfG
Parteiverbote

Verfassungsbeschwerden (Individual/Kommunal)
Art. 93 I GG

Normenkontrollen (abstrakt/konkret)
Art. 93 I GG

Organstreitverfahren
Art. 93 I GG, § 64 BverfGG


An sich nur Art 93 I Nr. 1-5, Nr. 5 ist nicht abschließend weitere Kompetenzen in GG z. B. Art. 21 II 2, Art 61 I
Tags: BVerfG, Staatsrecht, Verfassungsrecht
Quelle:
263
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Gericht (iSd Art 100 GG 80 I)
- staatl Spruchkörper
- mit unabhängigen Richtern
- durch Gesetz betraut
- wird als Gericht bezeichnet
- auf Dauer
Tags: Staatsrecht, Verwaltungsprozessrecht
Quelle:
Kartensatzinfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Öffentliches Recht
Veröffentlicht: 14.05.2010
 
Schlagwörter Karten:
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