Sterbehilfe (passiv)
- umfasst nach Sterbehilfe I BGH aktives Tun und Unterlassen
- passive Sterbehilfe umfasst auch aktives Tun, (Durchschneiden des Ernährungsschlauch) soweit diese dazu dienen die Lebenserhaltung zu beenden
- weiter Begriff
- passive Sterbehilfe umfasst auch aktives Tun, (Durchschneiden des Ernährungsschlauch) soweit diese dazu dienen die Lebenserhaltung zu beenden
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Tags: Rechtssprechung
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Kartensatzinfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010
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