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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht

StR (237 Karten)

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unechte Wahlfeststellung
- es steht sicher fest dass Täter TB Erfolg herbeigeführt hat
- unsicher aber durch welche konkrete Handlung
-> Aussuchen einer Handlung ist legitim, ein Verstoß gegen in dubio pro reo liegt nicht vor
Tags: AT
Quelle:
53
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0
Prüfung Regelbeispiele
Regelbeispiel = Prüfung unter Strafzumessung (keine Quali)
wird obj + subj geprüft (TB-Ähnlichkeit)
- § 15 Vorsatz wird analog geprüft

Versuch von Regelbeispielen ist umstritten
BGH = TB-Ähnlichkeit = Versuch mgl
hL = vollständige Verwirklichung notwendig = keine Analogie d Versuchs
- Verstoss mit Art 103 II GG
- Sinn & Zweck von Regelbesipelen ist vollständige Verwirklichung; daraus ergibt sich erst der Unrechtsgehalt
Tags: AT, Meinungsstreit
Quelle:
64
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0
Objektive Zurechenbarkeit (Def)
- Schaffen/Steigern einer rechtlich relevanten/missbilligten Gefahr
- Niederschlagen im konkreten tatbestandlichen Erfolg
- nicht abseits des allgemeinen Lebensrisiko
Tags: AT, Definition
Quelle:
65
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0
Abgrenzung dolus eventualis/Fahrlässigkeit
dolus eventualis
- Erfolgseintritt wird für ernsthaft möglich gehalten
- Täter handelt dennoch so
- Erfolg wird billigend in Kauf genommen

Fahrlässigkeit
- Erfolgseintritt wird für möglich gehalten
- ernsthaftes Vertrauen des Täters das Erfolg dennoch nicht eintritt

Abwägungskriterien
- Gefährlichkeit d Handlung & Wert d Rechtsguts (BGH)
- Erfolgseintritt wird für mgl. gehalten = Eventualvorsatz (Möglichkeitstheorie)
- nicht adäquates Risiko = Eventualvorsatz (Risikotheorie)
- gleichgültig ob Erfolg eintritt = Eventualvorsatz (Gleichgültigkeitstheorie)

- Theorien gelten als nicht bestimmt genug; subj Elemente werden nicht berücksichtigt
- bewusste Fahrlässigkeit wird nicht erklärt; als möglich gesehen
Tags: Abgrenzung, AT, Fahrlässigkeit, Theorien, Vorsatz
Quelle:
97
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0
Erlaubnistatbestandsirrtum
Täter denkt es würde ein Rechtfertigungsgrund vorliegen, bei dessen tatsächlichen oder rechtlichen Existenz der Täter gerechtfertigt wäre

Bei einem Sachirrtum wird von einem Rechtfertigungsgrund ausgegangen (Erlaubnistatbestandsirrtum)

Rechtsirrtum ist ein Erlaubnisirrtum der Vorsatz bestehen lässt aber möglicherweise die Schuld entfallen oder mindert
Tags: AT, Irrtum
Quelle:
98
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error in persona
Täter irrt sich über das Ziel das er angreift; ist eine Form des Tatbestandsirrtum gem. § 16

Irrtum über die Identität des Handlungsobjekts ist unbeachtlich soweit vertauschtes und tatsächliches Tatbobjekt gleichwertig sind. (Mensch/Mensch) wenn nicht führt es zum Vorsatzausschluss
Tags: AT, Irrtum
Quelle:
99
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0
Abgrenzung error in persona und aberratio ictus
error in persona sind Angriffs- und Verletzungsobjekt identisch; nur der Täter irrt sich über die Identität dessen

bei aberratio ictus fallen Angriffs- und Verletzungsobjekt auseinander und der Täter erkennt dies

Angriffsobjekt = Vorsatzobjekt konkretisiert zum Zeitpunkt der Tathandlung

Grenzfälle:
Autobombe trifft den Falschen (analog Gift/Falle)
-  (MM) Angriffs- und Verletzungsobjekt sind nicht identisch
+ zum Zt.punkt des Bombenlegens ist Vorsatz auf Angriffsobjekt gerichtet -> aberratio ictus
- (hM) Angriffs- und Verletzungsobjekt sind identisch
+ bei Bomben/Fallen/Gift weiss der Täter nicht wer der tatsächliche Verletzte sein wird, Täter weiss nur dass der Nächste das Verletzungsobjekt sein wird (Angriffsobjekt wird abstrakt bestimmt) -> error in persona
- aberratio ictus wird vertreten wenn erst der Über-Nächste verletzt wird
Tags: Abgrenzung, AT, Irrtum
Quelle:
100
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0
subj Theorie (TuT)
überwiegend in der Rspr

Animus Formel
- animus auctori = will die Tat als eigene = Täter
- animus socii = will die Tat als fremde = Teilnehmer

heute durch die subjektive Theorie anhand von objektiven Merkmalen ersetzt (Tatherrschaftslehre)
Tags: AT, TuT
Quelle:
102
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0
Tätervoraussetzungen der unterschiedlichen Begehungsformen nach der Tatherrschaftslehre
§ 25 I 1, 1. Alt.
- alle TB Merkmale alleine = Handlungsherrschaft

§ 25 I 1, 2. Alt
- durch andere = Handlungs-/Willensherrschaft

§ 25 II
- gemeinschaftlich = funktionale Tatherrschaft
Tags: AT, TuT
Quelle:
103
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0
Mittelbare Täterschaft - V'ssen
§ 25 I 1, 2. Alt
Merkmal = unterlegene Stellung des Tatmittlers + beherrschendes In-der-Hand-Halten des Hintermannes
1. Kausalität des Hintermannes
- Tatbeitrag zum tatbestandlichen Erfolg
+ wissentliche Tatveranlassung/Förderungshandlung
2. Herrschaft des Hintermanns über das Werkzeug
a) Strafbarkeitsmangel beim Werkzeug
b) Herrschaft des Hintermanns kraft
- überlegenem Wissen oder Wollen (Willensherrschaft)objektiver Tatbestand
c) Bewusstsein  der Tatherrschaft seitens des Hintermannes
3. Vorliegen der täterbezogene Merkmalen beim Hintermannsubjektiver Tatbestand

Tags: AT, TuT
Quelle:
104
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0
Schema mittelbare Täterschaft
A. Strafbarkeit des Werkzeugs

B. Strafbarkeit des Hintermannes
I . TB 1. obj. TB
- Zurechnung des Handelns gem. § 25 I 1, 2. Alt
- kausaler Tatbeitrag
- Wissens-/Willensherrschaft des Hintermannes
+ indiziert d Strafbarkeitsmangel beim Werkzeug
2. subj. TB
- Vorsatz + Bewusstsein der Tatherrschaft
- subj. TB-Merkmale (Absichten)

II. Rewi + III. Schuld
Tags: AT, Schemata, TuT
Quelle:
111
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0
Subsumtionsirrtum im Hinblick auf normative TB-Merkmale
An sich ein normaler Subsumtionsirrtum, keinerlei Auswirkungen auf den Vorsatz.

Ausnahme bei normativen TB-Merkmalen (z. B. "fremd"=ZR)
- diese liegen vor wenn ein TB-Merkmale rechtliche Wertungen beinhalten
- bei normativen TB-Merkmalen existiert (für Laien) kein Unterschied zwischen Sach- und Sumsumtionsirrtum
- normatives TB-Merkmal besteht an sich nur aus der rechtlichen Bewertung -> Täter muss "rechtliche Kenntnis" haben = Paralellwertung in der Laiensphäre
Tags: AT, Irrtum, Vorsatz
Quelle:
113
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0
umgekehrter Subsumtionsirrtum/Wahndelikt + normative TB-Merkmale
Wie den untauglichen Versuch im Versuch prüfen.

Im Vorsatz
- Irrtum ansprechen und abgrenzen zum untauglichen Versuch
- Wahndelikt ist ein umgekehrter Subsumtionsirrtum
+ Täter unterliegt einem Rechtsirrtum zu seinen Lasten = Täter denkt fälschlicherweise sein Verhalten würde einen TB erfüllen
- umgekehrter Subsumtionsirrtum ist kein Sachirrtum, Irrtum über die rechtliche Folge des Handelns

Vorsatz ist hier (-) ein Wahndelikt ist straflos

Ausnahme bei normativen TB-Merkmale
- Ein Irrtum über normative TB-Merkmale machen aus dem ursprünglichen Wahndelikt einen untauglichen Versuch, in diesem Fall ist die Strafbarkeit wieder gegeben.
- Umkerhprinzip der Irrtümer

Tags: AT, Irrtum, Vorsatz
Quelle:
114
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0
TB Irrtümer - Überblick
Sachirrtum = Tatbestandsirrtum
- Täter irrt über den Sachverhalt
= vorsatzausschliessender Irrtum nach § 16

umgekehrter Tatbestandsirrtum = untauglicher Versuch
- Täter irrt über den Sachverhalt zu seinen Ungunsten
- wird im Versuchsaufbau gepüft
= Vorsatz wird bejaht + begründet Strafbarkeit iVm unmittelbarem Ansetzen

Subsumtionsirrtum = Rechtsirrtum
- Täter irrt über Rechtsfolgen zu seinen Lasten
= Vorsatz besteht über den Sachverhalt = Vorsatz (+)
Ausnahme normative TB-Merkmale = Vorsatz (-)

umgekehrter Subsumtionsirrtum = Wahndelikt
- Täter irrt über Umfang/Bestand eines TB
- im Versuchsaufbau prüfen
= Vorsatz (-)
Ausnahme normative  TB-Merkmale = Vorsatz (+)
Umkehrprinzip der Irrtümer
Tags: AT, Irrtum, Vorsatz
Quelle:
116
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1
doppelter Versuch
Grundtatbestand und Erfolgsqualifikation sind nicht erfüllt haben aber beide das Versuchsstadium erreicht.

MM: keine Strafbarkeit
- keine Erfolgsunrecht (es ist ja nichts passiert), das Handlungsunrecht sei bereits durch § 22 iVm dem Grunddelikt erfüllt

hM: Strafbarkeit möglich
besonderes Handlungsunrecht der versuchten Qualifikation muss auch rechtlich gewürdigt werden.

Besondere V'ssen des doppelten Versuchs
- Versuch der Qualifikation muss strafbar sein
- Grunddelikt muss strafbar sein
Tags: AT, Qualifikation, Versuch
Quelle:
124
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0
Definition Mittäterschaft
25 II

Def. RG: bewusstes und gewolltes Zusammenwirken Mehrerer

- gemeinsame Tatbegehung aufgrund gemeinsamen Tatentschlusses
+ gemeinsamer Tatentschluss = Vereinbarung zwischen den Tatbeteiligten
+ gemeinsame Tatbegehung = bei arbeitsteiliger Leistung der Beteiligten ist es indiziert
Tags: AT, Mittäterschaft
Quelle:
135
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0
V'ssen Anstiftung
§ 26
obj. TB
1. Vorliegen einer teilnahmefähigen Haupttat
- jede vorsätzliche, rechtswidrige, Haupttat ist teilnahmefähig soweit das Versuchsstadium erreicht ist und kein Sonderdelikt vorliegt
2. Teilnahmehandlung
Bestimmen = Hervorrufen eines Tatentschlusses im Wege der geistigen Willensbeeinflussung

subj. TB
doppelter Anstiftervorsatz
- Vorsatz bzgl. Haupttat
- Vorsatz bzgl. Teilnahmehandlung
+ derart dass der Täter vorsätzlich und rechtswidrig die Haupttat (inkl. aller TB-Merkmale) erfüllt
Tags: Anstiftung, AT, TuT
Quelle:
141
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0
verschiedene Begehungsformen (dualistisches Modell)
Täterschaft Teilnahme
Alleintäterschaft Anstiftung § 26
- unmittelbar § 25 I Alt. 1 Beihilfe § 27
- mittelbar § 25 I Alt. 2
Mittäterschaft § 25 II
Nebentäterschaft nicht geregelt



25 wird vor 26/27 geprüft
Tags: AT
Quelle:
151
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0
Sonderdelikte/Allgemeindelikte
Sonderdelikte = Täter muss aus einem besonderen Täterkreis stammen (z. B. Amtsträger/Teil einer Bande etc.); Teil des TB

Allgemeindelikte = Täter ist Jedermann
Tags: AT
Quelle:
153
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0
Grundregeln Mittäterschaft
Nur Handlungen können über 25 zugerechnet werden
- nicht Täterqualifikationen (Sonderdelikte)
- keine Zurechnung von TB Merkmalen

Prüfungsaufbau wird nicht durch Mittäterschaft/mittelbare Täterschaft beeinflusst

Eigenhändige Delikte können nicht zugerechnet; Täter kann bei solchen nur derjenige sein der diese eigenhändig unmittelbar vornimmt = Zurechnung(-)
- Aussagedelikte, Meineid etc. - 153, 154/Verkehrsdelikte - 315c, 316/Vollrausch - 323a


Tags: AT, Grundregeln, Mittäterschaft, mittelbare Täterschaft
Quelle:
Kartensatzinfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010
 
Schlagwörter Karten:
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