vorübergehende Unmöglichkeit
- Leistungshindernis kann wieder entfallen -> Leistungserbringung wieder möglich
275 I (-) wenn Unmöglichkeit wieder entfallen würde, würde Rechtsunsicherheit entstehen
280 I, 281
275 I (+) wenn Abwarten nicht zumutbar ist; wenn Geschäftszweck durch die vorübergehende Leistungsverhinderung gefährdet ist
275 I (-) wenn Unmöglichkeit wieder entfallen würde, würde Rechtsunsicherheit entstehen
280 I, 281
275 I (+) wenn Abwarten nicht zumutbar ist; wenn Geschäftszweck durch die vorübergehende Leistungsverhinderung gefährdet ist
Tags: Schuldrecht, Unmöglichkeit
Quelle:
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Unmöglichkeitsformen bei der Gattungsschuld - 275 I
1. gesamte Gattung geht unter
2. Vorratsschuld (beschränkte Gattungsschuld)
3. Konkretisierung (243 II)
4. Untergang im Annahmeverzug (300 II)
5. absolutes Fixgeschäft nach Zeitablauf
2. Vorratsschuld (beschränkte Gattungsschuld)
3. Konkretisierung (243 II)
4. Untergang im Annahmeverzug (300 II)
5. absolutes Fixgeschäft nach Zeitablauf
Tags: Schuldrecht, Unmöglichkeit
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Kartensatzinfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Zivilrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010
Schlagwörter Karten:
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