CoboCards App FAQ & Wishes Feedback
Language: English Language
Sign up for free  Login

Get these flashcards, study & pass exams. For free! Even on iPhone/Android!

Enter your e-mail address and import flashcard set for free.  
Go!
All main topics / Psychologie / Psychologische Diagnostik

VO Rahmenbedingungen Psychologisches Diagnostizieren (119 Cards)

Say thanks
13
Cardlink
0
Welche Arten von Quellen sind hinsichtlich der Reglementierung zum Konsumentenschutz zu unterscheiden?
  • Grundsätzlich verankerte Rechten, die "Würde des Menschens" betreffend (sinngemäß in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, konkret genannt im Grundgesetz der BRD)
  • gesetzliche Einzelregelungen (thematischer oder "hoheitsgebietlicher" Art),
  • berufsordnungsmäßig festgelegte ethische Verpflichtungen im Rang von Vereinssatzungen bzw. Qualitätsstandards von Normungsinstituten,
  • fachautorisierte "Apelle".
Tags: Diagnostik, Grundsätze
Source: S28
14
Cardlink
0
Welche Grundsätze (Regelungen) Ausübung des psychologischen Diagnostizieren gibt es im Überblick?
  • Berufsordnung der BDP (Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.) für (freiwillige) Mitglieder
  • Berufsbezogene Eignungsbeurteilung: DIN 33430 (Personen die sich dazu verpflichtet haben)
  • in AT: Psychologengesetz (allgemeine Grundsätze psychologischen DIagnostizierens)

Die 3 Reglementierungen ergänzen sich einander hervorragend:
  • Psychologengesetz und Berufsordnung setzen berufsständigsche ethische Richtlinien fest, die
  • DIN 33430 regelt konkret die Anforderungen an Verfahren und deren Einsatz bei der berufsbezogenen Eignungsbeurteilung, wobei sie sich in wesentlichen Teilen auf die bereits angesprochenen Gütekriterien bezieht; damit erhalten diese (endlich) mehr an Gewicht als bloß das eines fachautorisierten Appells.
Tags: Diagnostik, Grundsätze
Source: S29
15
Cardlink
0
Was sind die Berufspflichten der Klinischen Psychologen und Gesundheitspsychologen (Psychologengesetz)?
  • §13 (1) Klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen haben ihren Beruf nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der Entwicklung der Erkenntnisse der Wissenschaft auszuüben. Diesem Erfordernis ist insbesondere durch den regelmäßigen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen zu entsprechen.
  • (3) Klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen dürfen psychologische Tätigkeiten nur mit der Zustimmung
  • des Behandelten oder seines gesetzlichen Vertreters anwenden.
  • (4) Klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen sind verpflichtet dem Behandelten oder seinem gesetzlichen Vertreter alle Auskünfte über die Behandlung insbesondere über Art, Umfang und Entgelt, zu erteilen.
  • (5) Klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen haben sich bei der Ausübung ihres Berufs auf jene psychologischen Arbeitsgebiete und Behandlungsmethoden zu beschränken, auf denen sie nachweislich ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen erworben haben.
  • §10 (4) Zur Ausübung des psychologischen Berufs berechtigte Personen dürfen psychologische Gutachten nur nach genauer Erhebung der im Gutachten zu beurteilenden Tatsachen nach bestem Wissen und Gewissen ausstellen.

Tags: Grundsätze, Psychologengesetz
Source: S30
16
Cardlink
0
Was sind die wesentlichen ethischen Richtlinien (15) der DGP und BDP?
  • Psychologen müssen ihre Klienten/Patienten über alle wesentlichen Maßnahmen und Behandlungsabläufe unterrichten und sich ihre Einwilligung versichern.
  • Klienten/Patienten haben das Recht, ohne Gegenwart eines Dritten beraten oder behandelt zu werden.
  • Psychologen sind in der Zusammenarbeit mit Angehörigen anderer Berufe loyal, tolerant und hilfsbereit.
  • Angestellt oder beamtete Psychologen haben bei Begründung eines Dienstverhältnisses auf ihre eigenverantwortliche Berufsausübung hinzuweisen, insbesondere auf die ihnen kraft Gesetzes obliegende Schweigepflicht.
  • Sie haben darauf hinzuweisen, dass ihre persönliche Verantwortung für Patient und Klient Grenzen der dienstlichen und fachlichen Aufsicht über ihre Arbeit bedingen kann und darauf hinzuwirken, dass insbesondere in der heilkundlich-klinischen Psychologie den Psychologen ein weisungsfreier Kernbereich bleibt.
  • Sie haben darauf hinzuwirken, dass ethischen Anforderungen zuwiderlaufende und nicht fachgerecht zu erfüllende Aufgaben nicht abverlangt werden können.
  • Dem Arbeitgeber soll eine Ausfertigung dieser ethischen Richtlinien übergeben werden.
  • Psychologen sind nach §203 StGB verpflichtet, über alle ihnen in Ausübung ihrer Berufstätigkeit anvertrauten und bekannt gewordenen Tatsachen zu schweigen, soweit nicht das Gesetz Ausnahmen vorsieht oder ein bedrohtes Rechtsgut überwiegt.
  • Die Schweigepflicht von Psychologen besteht auch gegenüber Familienangehörigen der ihnen anvertrauten Personen.
  • Ebenso besteht Schweigepflicht von Psychologen gegenüber ihren Kollegen und Vorgesetzten.
  • Psychologen sind verpflichtet, über Beratungen und Behandlungen aussagefähige Aufzeichnungen zu erstellen
  • Allgemein gilt, dass die Erstellung und Verwendung von Gutachten und Untersuchungsberichten von Psychologen größtmögliche sachliche und wissenschaftliche Fundiertheit, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit erfordert.
  • Gutachten und Untersuchungsberichte müssen für die Adressaten inhaltlich nachvollziehbar sein.
  • Psychologen sind gehalten, darauf hinzuwirken, dass die Begutachteten ihre Gutachten bzw. den Untersuchungsbericht auf Wunsch einsehen können, sofern für sie kein gesundheitlicher Schaden zu befürchten ist.
  • Falls der Auftrag eine Einsichtnahme von vornherein ausschließt, müssen die Begutachteten vorab davon in Kenntnis gesetzt werden.
Tags: Ethik, Grundsätze
Source: S30
17
Cardlink
0
Was sind Ziele und Qualitätskriterien der DIN 33430?
Die Norm dient
  • dem Schutz der Kandidaten vor unsachgemäßer oder missbräuchlicher Anwendung von Verfahren zu Eignungsbeurteilungen,
  • Personalverantwortlichen bei der Qualitätssicherung und -optimierung von Personalentscheidungen.

Hinsichtlich der Auswahl, Zusammenstellung, Durchführung, Auswertung und Interpretation der Verfahren fordert die DIN33430, dass
  • die zur Eignungsbeurteilung eingesetzten Verfahren auf Grundlage einer Arbeits- und Anforderungsanalyse festgelegt werden,
  • für jedes Verfahren (z.B. auch für Interviews und Assessment-Center) ausführliche Verfahrenshinweise (Manuale) vorliegen,
  • die Regeln zur Auswertung und Interpretation und Entscheidung vorab festgelegt werden,
  • die zur Eignungsbeurteilung herangezogenen Normwerte der Referenzgruppe der Kandidaten entsprechen,
  • die Gültigkeit der eingesetzten Verfahren empirisch nachgewiesen ist,
  • die Gültigkeit der Normwerte spätestens alle acht Jahre überprüft werden,
  • der gesamte Prozess der Eignungsbeurteilung, inklusive der Gütekriterien und Entscheidungsregeln, nachvollziehbar dokumentiert wird.
Tags: Diagnostik, Grundsätze
Source: S32
18
Cardlink
0
Wie ist die rechtliche Verbindlichkeit der DIN 33430?
DIN-Normen haben zunächst keine Rechtsverbindlichkeit. Eine Pflicht zur Anwendung der DIN 33430 gibt es nicht.
Die Einführung und Umsetzung der DIN 33430 ist vollkommen freiwillig. Ein Arbeitgeber muss sie also nicht zwingend anwenden, ein Bewerber kann die Anwendung nicht einfordern. Dennoch kann die DIN33430 verbindlich werden.
  • Wenn sich z.B. Auftraggeber und Auftragnehmer vorher die Anwendung der DIN33430 vertraglich festlegen.
  • Einen hohen Verbindlichkeitsgrad kann die DIN 33430 durch Betriebsräte erhalten. Nach (deutschem) Betr.VG §95 Absatz 2 kann der Betriebsrat in Unternehmen mit mehr als 400 Mitarbeitern die Aufstellung von Auswahlrichtlinien verlangen.
  • Im öffentlichen Dienst kann die DIN 33430 wegen der Möglichkeit einer Konkurrentenklage zum harten Faktor werden.
  • ...
Tags: Grundsätze
Source: S32
Flashcard set info:
Author: coster
Main topic: Psychologie
Topic: Psychologische Diagnostik
School / Univ.: Universität Wien
City: Wien
Published: 12.06.2013
Tags: SS2013, Holocher-Ertl
 
Card tags:
All cards (119)
16 PF-R (3)
AIST-R/UST-R (2)
Aufmerksamkeit (1)
Augenscheinvalidität (1)
Beobachten (1)
Big Five (1)
culture-fair (5)
Definition (3)
Diagnostik (15)
Eichmaßstäbe (3)
Eichung (9)
Eigenschaft (1)
Entscheidungstheorie (1)
Erhebungstechniken (5)
Ethik (1)
Fairness (7)
Faktorenanalyse (2)
Formal (8)
Fragen (3)
Freiwillige (1)
GIS (1)
Grundsätze (6)
Gruppenverfahren (1)
Gütekriterien (1)
Individualverfahren (1)
Innere Konsistenz (1)
Intelligenz (1)
Intelligenz-Testbatterien (2)
Interessen (4)
IQ (1)
Item-Response-Theorie (1)
Klassische Testtheorie (2)
Konfidenzintervall (2)
Konzentration (1)
Kriteriumsorientierte Diagnostik (1)
Laien (1)
Leistungsdiagnostik (13)
Memory (1)
Merkmal (1)
Messen (1)
Multiple-Choice-Format (5)
NEO-PI-R (2)
Nützlichkeit (2)
Objektive Persönlichkeitstests (2)
Objektivität (5)
Ökonomie (3)
Persönlichkeitsfragebogen (14)
Postkorb (1)
Profil (1)
Prognose (1)
Projektive Verfahren (1)
Prozentrang (2)
Prüfen (3)
Psychologe (1)
Psychologengesetz (1)
Rasch-Modell (5)
Reasoning (1)
Rechtliche Rahmenbedingungen (1)
Reliabilität (6)
Repräsentativität (2)
Schwierigkeit (1)
Skalierung (8)
Space (1)
Speed-and-Power-Test (2)
spezielle Leistungstests (12)
Stichprobenunabhängig (1)
stichprobenunabhängig (1)
Taylor-Russel-Tafeln (1)
Test (2)
trait (1)
Unverfälschbarkeit (3)
Validität (8)
Verbal comprehension (1)
Verfahren (3)
Verhaltensdisposition (1)
Voraussetzung (1)
Zumutbarkeit (2)
Report abuse

Cancel
Email

Password

Login    

Forgot password?
Deutsch  English