Abgrenzung dolus eventualis/Fahrlässigkeit
dolus eventualis
- Erfolgseintritt wird für ernsthaft möglich gehalten
- Täter handelt dennoch so
- Erfolg wird billigend in Kauf genommen
Fahrlässigkeit
- Erfolgseintritt wird für möglich gehalten
- ernsthaftes Vertrauen des Täters das Erfolg dennoch nicht eintritt
Abwägungskriterien
- Gefährlichkeit d Handlung & Wert d Rechtsguts (BGH)
- Erfolgseintritt wird für mgl. gehalten = Eventualvorsatz (Möglichkeitstheorie)
- nicht adäquates Risiko = Eventualvorsatz (Risikotheorie)
- gleichgültig ob Erfolg eintritt = Eventualvorsatz (Gleichgültigkeitstheorie)
- Theorien gelten als nicht bestimmt genug; subj Elemente werden nicht berücksichtigt
- bewusste Fahrlässigkeit wird nicht erklärt; als möglich gesehen
- Erfolgseintritt wird für ernsthaft möglich gehalten
- Täter handelt dennoch so
- Erfolg wird billigend in Kauf genommen
Fahrlässigkeit
- Erfolgseintritt wird für möglich gehalten
- ernsthaftes Vertrauen des Täters das Erfolg dennoch nicht eintritt
Abwägungskriterien
- Gefährlichkeit d Handlung & Wert d Rechtsguts (BGH)
- Erfolgseintritt wird für mgl. gehalten = Eventualvorsatz (Möglichkeitstheorie)
- nicht adäquates Risiko = Eventualvorsatz (Risikotheorie)
- gleichgültig ob Erfolg eintritt = Eventualvorsatz (Gleichgültigkeitstheorie)
- Theorien gelten als nicht bestimmt genug; subj Elemente werden nicht berücksichtigt
- bewusste Fahrlässigkeit wird nicht erklärt; als möglich gesehen
Tags: Abgrenzung, AT, Fahrlässigkeit, Theorien, Vorsatz
Quelle:
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Fahrlässigkeitsdelikt Schema
I. Tatbestand
1. Erfolgseintritt
2. Kausalität
3.obj. Sorgfaltspflichtverletzung bei obj. Vorhersehbarkeit Erfolgs und des wesentlichen Kausalverlaufs
4. obj. Zurechnung
- Schutzzweckzusammenhang
- Pflichtwidrigkeitszuammenhang
- Eigenverantwortlichkeitsprinzip
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
- hier Unzumutbarkeit v. normgemäßen Verhalten ansprechen
IV. Strafausschluss/-aufhebung
V. Strafverfolgungsv'ssen
Bei Fahrlässigkeit gilt das Einheitstäterprinzip = keine mitt. Täterschaft, keine Anstiftung
1. Erfolgseintritt
2. Kausalität
3.obj. Sorgfaltspflichtverletzung bei obj. Vorhersehbarkeit Erfolgs und des wesentlichen Kausalverlaufs
4. obj. Zurechnung
- Schutzzweckzusammenhang
- Pflichtwidrigkeitszuammenhang
- Eigenverantwortlichkeitsprinzip
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
- hier Unzumutbarkeit v. normgemäßen Verhalten ansprechen
IV. Strafausschluss/-aufhebung
V. Strafverfolgungsv'ssen
Bei Fahrlässigkeit gilt das Einheitstäterprinzip = keine mitt. Täterschaft, keine Anstiftung
Tags: Fahrlässigkeit, Schemata
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Kartensatzinfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010
Schlagwörter Karten:
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