Tanken an SB-Tankstelle ohne Bezahlung
eA
Diebstahl 242
(+) soweit die Angestellten keine Kenntnis von dem Tankenden nehmen
aA
Unterschlagung 246
hRspr
Betrug 263
(+) soweit der Tankende konkludent den Eindruck bei den Angestellten erweckt dass er bereit ist den Kaufpreis zu zahlen = konkludenten Täuschung über die Zahlungsbereitschaft
- P wäre als Sachbetrug zu bewerten, dann fehlt aber das Verfügungsbewusstsein Urteil im Volltext lesen
Diebstahl 242
(+) soweit die Angestellten keine Kenntnis von dem Tankenden nehmen
aA
Unterschlagung 246
hRspr
Betrug 263
(+) soweit der Tankende konkludent den Eindruck bei den Angestellten erweckt dass er bereit ist den Kaufpreis zu zahlen = konkludenten Täuschung über die Zahlungsbereitschaft
- P wäre als Sachbetrug zu bewerten, dann fehlt aber das Verfügungsbewusstsein Urteil im Volltext lesen
Tags: Abgrenzung, Betrug, Diebstahl, Rechtsprechung
Quelle:
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Ärztlicher Heileingriff
hRspr: immer KV nach 223
- aber Einwilligung (auch mutmaßliche) gilt als Rechtfertigung
hLit = TB ist bereits nicht erfüllt
- nach Erfolgstheorie ist bei Heileingriffen keine Tatbestandsmäßigkeit gegeben
- die Verletzung d körperl Integrität führ zur Wiederherstellung d Gesundheit
gegen hL spricht die Existenz v unangemessenen Eingriffen
- aber Einwilligung (auch mutmaßliche) gilt als Rechtfertigung
hLit = TB ist bereits nicht erfüllt
- nach Erfolgstheorie ist bei Heileingriffen keine Tatbestandsmäßigkeit gegeben
- die Verletzung d körperl Integrität führ zur Wiederherstellung d Gesundheit
gegen hL spricht die Existenz v unangemessenen Eingriffen
Tags: Rechtsprechung, Theorien
Quelle:
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Aufklärungspflichten d Arztes
hRspr
- besteht, wenn Risiko von Erkrankung/Schädigung nach der Behandlung besteht
- ist vor der Erstbehandlung durchzuführen
- V'ss f ein TB-ausschließendes Einverständnis
- besteht, wenn Risiko von Erkrankung/Schädigung nach der Behandlung besteht
- ist vor der Erstbehandlung durchzuführen
- V'ss f ein TB-ausschließendes Einverständnis
Tags: Rechtsprechung
Quelle:
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1901a BGB und strafR Auswirkungen
- strafrechtsautonome Bewertung von Einwilligungs- & Rechtfertigungsgründen
- 1901a BGB = keine automat. Rechtfertigung
- aber Patientenverfügung = Verwirklichungsfunktion des eigenen Willens auch wenn Patient nicht mehr in der Lage ist diesen zu äußern
+ Gewährleistung des Patientenwillens; VerfahrensR Sicherstellung des Willens = Beweiserleichterung
- gilt nur für passive Sterbehilfe
- 1901a BGB = keine automat. Rechtfertigung
- aber Patientenverfügung = Verwirklichungsfunktion des eigenen Willens auch wenn Patient nicht mehr in der Lage ist diesen zu äußern
+ Gewährleistung des Patientenwillens; VerfahrensR Sicherstellung des Willens = Beweiserleichterung
- gilt nur für passive Sterbehilfe
Tags: Rechtsprechung
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Kartensatzinfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010
Schlagwörter Karten:
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