ohne Auftrag
Rspr
- kein (beendeter/nichtiger/unmöglicher) Vertrag oder Überschreiten von vertragl. Befugnissen
- Rechtfertigungsgründe /= Berechtigung
- StR /= Berechtigung
- ÖR Pflichten ggü Allgemeinheit /= Berechtigung
- Rspr: GoA bei nichtigen Verträgen (+) / Lit (-)
- kein (beendeter/nichtiger/unmöglicher) Vertrag oder Überschreiten von vertragl. Befugnissen
- Rechtfertigungsgründe /= Berechtigung
- StR /= Berechtigung
- ÖR Pflichten ggü Allgemeinheit /= Berechtigung
- Rspr: GoA bei nichtigen Verträgen (+) / Lit (-)
Tags: Definition, GoA
Quelle:
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durch Leistung - Definition
bewusste zweckgerichte Mehrung fremden Vermögens
- bewusste; Leistungsbewusstsein + -wille
- zweckgerichtet (-) = NLK; Zweckrichtung ergibt sich aus einseitiger WE auch konkludent
- bewusste; Leistungsbewusstsein + -wille
- zweckgerichtet (-) = NLK; Zweckrichtung ergibt sich aus einseitiger WE auch konkludent
Tags: Bereicherungsrecht, Definition
Quelle:
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Besitzdiener
855
Ein Besitzdiener übt den tatsächlichen Besitz weisungsgebunden für eine andere Person aus. Dann hat er nicht selber Besitz sondern der Andere.
Bösgläubigkeit des Besitzdieners kann dem Besitzherrn nach 166 I analog zugerechnet werden (MM nach 831)
Ein Besitzdiener übt den tatsächlichen Besitz weisungsgebunden für eine andere Person aus. Dann hat er nicht selber Besitz sondern der Andere.
Bösgläubigkeit des Besitzdieners kann dem Besitzherrn nach 166 I analog zugerechnet werden (MM nach 831)
Tags: Definition, Sachenrecht
Quelle:
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Fremdgeschäftsführungswille
auch Fremdgeschäftsführungsbewusstsein (kognitives Element)
FGW ieS
- muss zum Zeitpunkt der Geschäftsbesorgung vorliegen
bei objektiv fremdem wird er vermutet
- P nichtige Verträge (Rspr (+)/Lit (-))
+ Lit: Anfechtung -> 812 ff
+ Rspr: trotz Eigengeschäftsführungswille auch FGW
bei subjektiv fremdem
- Kundgabe/Erkennbarkeit des FGW
Kenntnis über die Person des GH
- bei obj fremdem irrelevant = FGW nur auf das Geschäft
- bei subj fremdem = beachtlich, FGW bestimmt erst den GH
FGW ieS
- muss zum Zeitpunkt der Geschäftsbesorgung vorliegen
bei objektiv fremdem wird er vermutet
- P nichtige Verträge (Rspr (+)/Lit (-))
+ Lit: Anfechtung -> 812 ff
+ Rspr: trotz Eigengeschäftsführungswille auch FGW
bei subjektiv fremdem
- Kundgabe/Erkennbarkeit des FGW
Kenntnis über die Person des GH
- bei obj fremdem irrelevant = FGW nur auf das Geschäft
- bei subj fremdem = beachtlich, FGW bestimmt erst den GH
Tags: Definition, GoA
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Kartensatzinfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Zivilrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010
Schlagwörter Karten:
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