Interesse/Wille d GH
wirklich/mutmasslicher z Zt d Ausführung
- streng subj (Schutz vor Aufrängung)
- Irrtum unbeachtlich; muss obj vorliegen
Interesse (+) = Nützlich/vorteilhaft
- (-) bei überflüssigen/unsachgemäßen
Wille
- tatsächlich ist erkennar; GF muss nicht kennen
+ ausdrücklich/konkludent
+ geheimer Vorbehalt d GH unbeachtlich (116 analog)
- mutmaßlicher Wille; subsidiär z tatsächlich
+ Aus Sicht obj Dritten
+ Frage ob GH bei obj Berücksichtigung zugestimmt hätte
+ im Zweifel indiziert Interesse den mutmaßlichen Willen
+ bei geschäftsunfähigen GH = Wille d Vertreters
P keine Übereinstimmung v Wille-Interesse
- Interesse (+)/Wille (-) = § 683 S. 1 (+)
- Interesse (-)/Wille (+) = § 683 (str)
+ Wille hat Vorrang (Rspr)
> PrivAutonom wird nur durch § 679 eingeschränkt
> auch interessenwidrige GoA fällt unter 683 (aus Schutzzweck) wenn Wille (+) dann keine unerwünschte Einmischung
+ teleologische Reduktion d 683 S. 1 auf den Willen
> Interesse dient nur der Willensfindung
- Guter Glaube an Berechtigung ist unerheblich
+ GF trägt Risiko d Fehleinschätzung
- streng subj (Schutz vor Aufrängung)
- Irrtum unbeachtlich; muss obj vorliegen
Interesse (+) = Nützlich/vorteilhaft
- (-) bei überflüssigen/unsachgemäßen
Wille
- tatsächlich ist erkennar; GF muss nicht kennen
+ ausdrücklich/konkludent
+ geheimer Vorbehalt d GH unbeachtlich (116 analog)
- mutmaßlicher Wille; subsidiär z tatsächlich
+ Aus Sicht obj Dritten
+ Frage ob GH bei obj Berücksichtigung zugestimmt hätte
+ im Zweifel indiziert Interesse den mutmaßlichen Willen
+ bei geschäftsunfähigen GH = Wille d Vertreters
P keine Übereinstimmung v Wille-Interesse
- Interesse (+)/Wille (-) = § 683 S. 1 (+)
- Interesse (-)/Wille (+) = § 683 (str)
+ Wille hat Vorrang (Rspr)
> PrivAutonom wird nur durch § 679 eingeschränkt
> auch interessenwidrige GoA fällt unter 683 (aus Schutzzweck) wenn Wille (+) dann keine unerwünschte Einmischung
+ teleologische Reduktion d 683 S. 1 auf den Willen
> Interesse dient nur der Willensfindung
- Guter Glaube an Berechtigung ist unerheblich
+ GF trägt Risiko d Fehleinschätzung
Tags: GoA
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Unbeachtlichkeit entgegenstehender Wille
§ 683 S. 2; 679
V'ssen
1. Pflicht d GH im öff Interesse/gesetzl Unterhalt
2. ohne Geschäftsbesorgung d GF kann die Pflicht nicht mehr rechtzeitig erbracht werden
- öff Interesse = gesteigertes Interesse d Rechtsgemeinschaft an Erfüllung d Pflicht
- Unterhaltspflichten = FamR nicht DelR
- nicht rechtzeitig = Annahme d Gefährung wenn GF nicht erbracht hätte
V'ssen
1. Pflicht d GH im öff Interesse/gesetzl Unterhalt
2. ohne Geschäftsbesorgung d GF kann die Pflicht nicht mehr rechtzeitig erbracht werden
- öff Interesse = gesteigertes Interesse d Rechtsgemeinschaft an Erfüllung d Pflicht
- Unterhaltspflichten = FamR nicht DelR
- nicht rechtzeitig = Annahme d Gefährung wenn GF nicht erbracht hätte
Tags: GoA
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Genehmigung iSd 684
- ausdrücklich & konkludent
- empfangsbedürftig
- konkludent auch d Herausgabeverlangens d GH erklärt
-> führt zum Aufwendungsersatzanspruch nach § 683 d GF
- empfangsbedürftig
- konkludent auch d Herausgabeverlangens d GH erklärt
-> führt zum Aufwendungsersatzanspruch nach § 683 d GF
Tags: GoA
Source:
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Umfang d GoA Anspruch
670
Aufwendungen die GF für erforderlich hielt
- Aufwendungen = freiwillige Vermögensopfer/Folge der Geschäftsbesorgung (str. bei Begleitschäden)
- für erforderlich halten = Progonose eines vernünftigen GF z Zt d Besorgung; Einzelfallabhängig v Erfolg unabhängig
P risikotypische Schäden (str) (Schaden=/Aufwendung)
- aber risikotypische Schäden dürfen nicht dem GF angelastet werden; vA wenn GH profitiert
+ 670 auf risikotypische Schäden wenn; Schaden aus der risikotypischen Gefahr
> Gefahr ist risikotypisch wenn erkennbar und mit Wahrscheinlichkeit ein Schaden eintritt; Eigentümliches Risiko d Besorgung =/ allg. Lebensrisiko
- Umfang nach 250 inkl. Schmerzensgeld
Arbeitsleistung
- analoge Anwendung v 1835 III berufsbezogene Leistungen
+ muss berufsbezogene Leistung sein
- Doppelinteresse = Kürzung d Aufwendungen
- 254 analog anwendbar
Aufwendungen die GF für erforderlich hielt
- Aufwendungen = freiwillige Vermögensopfer/Folge der Geschäftsbesorgung (str. bei Begleitschäden)
- für erforderlich halten = Progonose eines vernünftigen GF z Zt d Besorgung; Einzelfallabhängig v Erfolg unabhängig
P risikotypische Schäden (str) (Schaden=/Aufwendung)
- aber risikotypische Schäden dürfen nicht dem GF angelastet werden; vA wenn GH profitiert
+ 670 auf risikotypische Schäden wenn; Schaden aus der risikotypischen Gefahr
> Gefahr ist risikotypisch wenn erkennbar und mit Wahrscheinlichkeit ein Schaden eintritt; Eigentümliches Risiko d Besorgung =/ allg. Lebensrisiko
- Umfang nach 250 inkl. Schmerzensgeld
Arbeitsleistung
- analoge Anwendung v 1835 III berufsbezogene Leistungen
+ muss berufsbezogene Leistung sein
- Doppelinteresse = Kürzung d Aufwendungen
- 254 analog anwendbar
Tags: GoA
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Aufwendungsersatz unberechtigte GoA
684 S. 1 -> 812
str. ob 684 Rechtsgrund (MM) oder Rechtsfolgen (hM)
- GH kann sich auf 818 III berufen
- str ob 684 auf Aufwendungen d GF oder auf Bereicherung d GH abstellt
- Wortlaut d 684 stellt auf die Bereicherung d GH ab; besonderer Kondiktionsanspruch
str. ob 684 Rechtsgrund (MM) oder Rechtsfolgen (hM)
- GH kann sich auf 818 III berufen
- str ob 684 auf Aufwendungen d GF oder auf Bereicherung d GH abstellt
- Wortlaut d 684 stellt auf die Bereicherung d GH ab; besonderer Kondiktionsanspruch
Tags: Bereicherungsrecht, GoA
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Schadensersatz Ausführungsverschulden (GoA)
677, 280 (berechtigt); 678 (unberechtigt)
Pflicht aus 677 - Interesse/Wille d GH
- Ermittlung analog nach 683
+ Interesse höher als Wille (=/ 683)
- Verschulden grdsl nach 276
+ bei Willen GH ist Erkennbarkeit erforderlich (=/ 683)
+ Privilegierung bei 680 (Gefahrenabwehr)
> Gefahr f Rechtsgut steht bevor
> gilt nach Sinn & Zweck auch f Scheingefahr
>> Gefahrabwendung nicht erforderlich
> gilt nicht gegen Dritte nur gegen GH
>> Freistellung nach 257 mgl
> 680 auch gegen konkurrierende DelR Ansprüche
- Umfang grsl ausführungsbedingte Schäden
Pflicht aus 677 - Interesse/Wille d GH
- Ermittlung analog nach 683
+ Interesse höher als Wille (=/ 683)
- Verschulden grdsl nach 276
+ bei Willen GH ist Erkennbarkeit erforderlich (=/ 683)
+ Privilegierung bei 680 (Gefahrenabwehr)
> Gefahr f Rechtsgut steht bevor
> gilt nach Sinn & Zweck auch f Scheingefahr
>> Gefahrabwendung nicht erforderlich
> gilt nicht gegen Dritte nur gegen GH
>> Freistellung nach 257 mgl
> 680 auch gegen konkurrierende DelR Ansprüche
- Umfang grsl ausführungsbedingte Schäden
Tags: GoA, Schadensersatz
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SEA Übernahmeverschulden
678 - unberechtigt
Haftungsverschärfung/setzt bereits bei fehlerhafter Übernahme an
- GF haftet für primären Vermögensschaden
- haftungsbegründender Vermögensschaden muss nicht v Verschulden umfasst sein
V'ssen
- unberechtigte GoA
- Verschulden bzgl Übernahme/entgegenstehenden Willen
- 680 (str)
- Umfang alle kausalen Schäden + zufälligerr Schaden die nicht entstanden wären hätte GF nicht Geschäft übernommen
- Auswirkungen d Genehmigung ( 684 S. 2) auf 678
+ e.A. SEA gem 678 entfällt
+ a.A. (hM) 678 + 677/280 bleibt bestehen
> 684 S. 2 fingiert nur den Willen f Aufwendungsersatz
Haftungsverschärfung/setzt bereits bei fehlerhafter Übernahme an
- GF haftet für primären Vermögensschaden
- haftungsbegründender Vermögensschaden muss nicht v Verschulden umfasst sein
V'ssen
- unberechtigte GoA
- Verschulden bzgl Übernahme/entgegenstehenden Willen
- 680 (str)
- Umfang alle kausalen Schäden + zufälligerr Schaden die nicht entstanden wären hätte GF nicht Geschäft übernommen
- Auswirkungen d Genehmigung ( 684 S. 2) auf 678
+ e.A. SEA gem 678 entfällt
+ a.A. (hM) 678 + 677/280 bleibt bestehen
> 684 S. 2 fingiert nur den Willen f Aufwendungsersatz
Tags: GoA, Schadensersatz
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Nebenpflichten gem 681
- Anzeigepflicht
- Auskunftspflicht
- Herausgabepflicht
- bei Verletzung = 677, 681, 280
- Auskunftspflicht
- Herausgabepflicht
- bei Verletzung = 677, 681, 280
Tags: GoA, Schadensersatz
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Geschäftsunfähiger GF
682
Haftung nach GoA (-)
Aufwendungsersatz bleibt bestehen
weitere Ansprüche d GH nach DelR/KondR
- Haftungsprivilegierungen beachten
Haftung nach GoA (-)
Aufwendungsersatz bleibt bestehen
weitere Ansprüche d GH nach DelR/KondR
- Haftungsprivilegierungen beachten
Tags: GoA
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unechte GoA
- es fehlt am FGW
- 687 I - Irrtum ; II - Anmassung
+ nur bei obj fremden Geschäft mgl
- 687 I -> EBV/812 f
- 687 II -> EBV/812 f oder GoA (Wahlrecht GH)
+ 680 nicht anwendbar
> bei GoA hat GF 684 Anspruch
- 687 I - Irrtum ; II - Anmassung
+ nur bei obj fremden Geschäft mgl
- 687 I -> EBV/812 f
- 687 II -> EBV/812 f oder GoA (Wahlrecht GH)
+ 680 nicht anwendbar
> bei GoA hat GF 684 Anspruch
Tags: GoA
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Konkurrenzen bei berechtigter/unberechtigter GoA
berechtigte GoA sperrt grdl EBV/812 f
- berechtigte GoA als RzB oder als Rechtsgrund
- auch RF im DelR (hM); aber wenn Pflicht aus 677 verletzt dann 823 (+)
unberechtigte GoA
- kein RzB; 987-1003 als lex specualis verdrängen GoA
- kein Rechtsgrund f 812 f; 677 ff. aber speziellere KondR Ansprüche
- DelR bleibt bestehen, mgl Anspruchskonkurrenzen mit GoA
- berechtigte GoA als RzB oder als Rechtsgrund
- auch RF im DelR (hM); aber wenn Pflicht aus 677 verletzt dann 823 (+)
unberechtigte GoA
- kein RzB; 987-1003 als lex specualis verdrängen GoA
- kein Rechtsgrund f 812 f; 677 ff. aber speziellere KondR Ansprüche
- DelR bleibt bestehen, mgl Anspruchskonkurrenzen mit GoA
Tags: GoA
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Pflichtgebundener GF
wenn GF im Interesse d GH ein Geschäft ausführt und gleichzeitig einem Dritten dazu ggü verpflichtet ist
P 677 zw GH-GF anwendbar
- Rspr/Lit = auch-fremdes -> GoA (+); Einschränkung v GoA wenn Entgeltfragen abschließend zw GF-Dritten geklärt sind
- MLit = FGW (-) weil eigene Pflicht
- MRspr = GoA soll nicht zusätzliche Anspruchsgrundlage sein; nur bei besonderen Umständen FGW (+); Umgehung d vertragl Insolvenzrisiko d Vertragsparteien
P 677 zw GH-GF anwendbar
- Rspr/Lit = auch-fremdes -> GoA (+); Einschränkung v GoA wenn Entgeltfragen abschließend zw GF-Dritten geklärt sind
- MLit = FGW (-) weil eigene Pflicht
- MRspr = GoA soll nicht zusätzliche Anspruchsgrundlage sein; nur bei besonderen Umständen FGW (+); Umgehung d vertragl Insolvenzrisiko d Vertragsparteien
Tags: GoA
Source:
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GoA kraft ÖR
GoA anwendbar wenn GF aufgrund ÖR agiert
- e.A. soweit ÖR nicht abschliessend FGW (+) weil obj fremd (Rspr/Lit)
- a. A. GoA passt nicht zu ÖR & FGW zweifelhaft
- e.A. soweit ÖR nicht abschliessend FGW (+) weil obj fremd (Rspr/Lit)
- a. A. GoA passt nicht zu ÖR & FGW zweifelhaft
Tags: GoA
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berechtigt <-> unberechtigt GoA
heute hM alle § 677 sind auch auf unberechtigte, soweit sie nicht voraussetzen das die Übernahme dem Interesse d GH entspricht - Argumente:
- 677/681 ist unabhängig v Berechtigung
- berechtigter GF darf nicht schlechter stehen als unberechtigter
- wenn unberechtigter GF schon tätig wird, dann muss er erst recht Sorgfalt ggü GF gem § 677 f beachten
für unberechtigten GF
- 678 höhere Haftung
- 684 Aufwendungsersatz nach 812 f
- ansonsten Anwendung v 677
- 677/681 ist unabhängig v Berechtigung
- berechtigter GF darf nicht schlechter stehen als unberechtigter
- wenn unberechtigter GF schon tätig wird, dann muss er erst recht Sorgfalt ggü GF gem § 677 f beachten
für unberechtigten GF
- 678 höhere Haftung
- 684 Aufwendungsersatz nach 812 f
- ansonsten Anwendung v 677
Tags: GoA
Source:
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ohne Auftrag
Rspr
- kein (beendeter/nichtiger/unmöglicher) Vertrag oder Überschreiten von vertragl. Befugnissen
- Rechtfertigungsgründe /= Berechtigung
- StR /= Berechtigung
- ÖR Pflichten ggü Allgemeinheit /= Berechtigung
- Rspr: GoA bei nichtigen Verträgen (+) / Lit (-)
- kein (beendeter/nichtiger/unmöglicher) Vertrag oder Überschreiten von vertragl. Befugnissen
- Rechtfertigungsgründe /= Berechtigung
- StR /= Berechtigung
- ÖR Pflichten ggü Allgemeinheit /= Berechtigung
- Rspr: GoA bei nichtigen Verträgen (+) / Lit (-)
Tags: Definition, GoA
Source:
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Grund TB 677
1. Geschäftsbesorgung
- weiter Begriff
2. fremdes Geschäft
- nicht aussschliessliche Angelenheiten des GF, min im Interesse des GH
+ obj fremd=nur im Interesse GH/subj fremd=obj neutral oder eigenes des GF das dieser aber für den GH führen will/auch fremd=Doppelinteresse
3. Fremdgeschäftsführungswillen
- Bewusstsein + FGW ieS (Finalität)
- FGW
+ obj fremd=vermutet/auch=vermutet/subj=Beweis d GF (Erkennbarkeit)
4. ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung
- kein GeschäftsführungsR zugunsten GF; keine diesbzgl rechtl Bez zw GF/GH
- P nichtiger Vertrag
- weiter Begriff
2. fremdes Geschäft
- nicht aussschliessliche Angelenheiten des GF, min im Interesse des GH
+ obj fremd=nur im Interesse GH/subj fremd=obj neutral oder eigenes des GF das dieser aber für den GH führen will/auch fremd=Doppelinteresse
3. Fremdgeschäftsführungswillen
- Bewusstsein + FGW ieS (Finalität)
- FGW
+ obj fremd=vermutet/auch=vermutet/subj=Beweis d GF (Erkennbarkeit)
4. ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung
- kein GeschäftsführungsR zugunsten GF; keine diesbzgl rechtl Bez zw GF/GH
- P nichtiger Vertrag
Tags: GoA
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Tags: GoA, Schuldrecht
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Veräußerung durch den Dieb(bösgläubigen Nichtberechtigten (Ansprüche)
EBV
- 989, 990
- 929,823
- 816
GoA
- 687 II, 678
- 687 II, 681
- 989, 990
- 929,823
- 816
GoA
- 687 II, 678
- 687 II, 681
Tags: GoA, Sachenrecht
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Veräußerung durch den gutgläubigen Nichtberechtigten (Ansprüche)
- nur 816
EBV gesperrt durch 993
GoA gesperrt durch 687 I
EBV gesperrt durch 993
GoA gesperrt durch 687 I
Tags: GoA, Sachenrecht
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GoA als BMV
eA
- GH hat noch keinen Besitzwillen
- Besitzwille kommt erst durch Genehmigung
aA
Wille d GF die Sache für einen Anderen zu besitzen ist bereits ausreichend
- GH hat noch keinen Besitzwillen
- Besitzwille kommt erst durch Genehmigung
aA
Wille d GF die Sache für einen Anderen zu besitzen ist bereits ausreichend
Tags: GoA, Sachenrecht
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Aufwendungsersatz berechtigte GoA
§ 683,670
1) Geschäftsbesorgung
- jede Tätigkeit dir für einen anderen erledigt werden kann
+ rechtsgeschäftliches Handeln & Realakte
- ähnliche Definition wie 662
2) fremdes Geschäft
- obj/subj/auch
3) Fremdgeschäftsführungswille
- Bewusstsein + FGW ieS
4) berechtigte GoA
im Interesse & Willen d GH
- mutmaßlicher/tatsächlicher
- Ersetzung d 679 in den 683 S. 2 Fällen
- Ansonsten nur nach 684 -> 812 f
- Bei Genehmigung GH wieder 683
5) Erforderliche Aufwendungen
- Umfang = 670 Aufwendungen + risikotypische Schäden
- Anwendung von 254 analog bei Doppelinteresse
1) Geschäftsbesorgung
- jede Tätigkeit dir für einen anderen erledigt werden kann
+ rechtsgeschäftliches Handeln & Realakte
- ähnliche Definition wie 662
2) fremdes Geschäft
- obj/subj/auch
3) Fremdgeschäftsführungswille
- Bewusstsein + FGW ieS
4) berechtigte GoA
im Interesse & Willen d GH
- mutmaßlicher/tatsächlicher
- Ersetzung d 679 in den 683 S. 2 Fällen
- Ansonsten nur nach 684 -> 812 f
- Bei Genehmigung GH wieder 683
5) Erforderliche Aufwendungen
- Umfang = 670 Aufwendungen + risikotypische Schäden
- Anwendung von 254 analog bei Doppelinteresse
Tags: GoA
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Def subjektiv/auch/objektiv fremd
subektiv fremd
- obj. sind es eigentlich eigene
- Wille Interessen eines anderen wahrzunehmen
- Wille muss erkennbar sein
auch fremd
- Doppelinteresse (eigenes/fremdes)
- ausreichend für § 677
objektiv fremd
- wenn es erkennbar im Pflichtenkreis eines Anderen ist
- obj. sind es eigentlich eigene
- Wille Interessen eines anderen wahrzunehmen
- Wille muss erkennbar sein
auch fremd
- Doppelinteresse (eigenes/fremdes)
- ausreichend für § 677
objektiv fremd
- wenn es erkennbar im Pflichtenkreis eines Anderen ist
Tags: GoA
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Fremdgeschäftsführungswille
auch Fremdgeschäftsführungsbewusstsein (kognitives Element)
FGW ieS
- muss zum Zeitpunkt der Geschäftsbesorgung vorliegen
bei objektiv fremdem wird er vermutet
- P nichtige Verträge (Rspr (+)/Lit (-))
+ Lit: Anfechtung -> 812 ff
+ Rspr: trotz Eigengeschäftsführungswille auch FGW
bei subjektiv fremdem
- Kundgabe/Erkennbarkeit des FGW
Kenntnis über die Person des GH
- bei obj fremdem irrelevant = FGW nur auf das Geschäft
- bei subj fremdem = beachtlich, FGW bestimmt erst den GH
FGW ieS
- muss zum Zeitpunkt der Geschäftsbesorgung vorliegen
bei objektiv fremdem wird er vermutet
- P nichtige Verträge (Rspr (+)/Lit (-))
+ Lit: Anfechtung -> 812 ff
+ Rspr: trotz Eigengeschäftsführungswille auch FGW
bei subjektiv fremdem
- Kundgabe/Erkennbarkeit des FGW
Kenntnis über die Person des GH
- bei obj fremdem irrelevant = FGW nur auf das Geschäft
- bei subj fremdem = beachtlich, FGW bestimmt erst den GH
Tags: Definition, GoA
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Author: Moon84
Main topic: Jura
Topic: Zivilrecht
Published: 14.05.2010
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Abgrenzung (4)
Abtretung (3)
Anfechtung (4)
Arbeitsrecht (52)
AT (7)
Bereicherungsrecht (28)
BGB-AT (32)
BGB-ATB (1)
Definition (4)
Deliktsrecht (16)
Erbrecht (18)
Familienrecht (20)
Gefährderhaftung (1)
Gesellschaftsrecht (24)
GoA (23)
Handelsrecht (17)
Kaufrecht (13)
Leasing (1)
Miete (8)
Minderung (1)
Pfand (2)
Rechtsgeschäft (1)
Rechtssprechung (3)
Sachenrecht (66)
Schadensersatz (17)
Schema (10)
Schuldrecht (59)
Unmöglichkeit (2)
Verschulden (4)
Vertreter (13)
Verzug (1)
Widerruf (1)
ZPO (36)
Zurechnung (2)