Bierbike
Ist Bierbike Nutzung d Straße im Allgemeingebrauch oder Sondernutzung?
eA - Nutzung überschreitet reguläre Straßennutzung
- erhebliche Störung d alkoholisierte "Fahrer"
- daher Sondernutzung
aA - auch Bierbike ist Straßennutzung
- Bierbike ist ein Fahrrad iwS
- auch Kutschen/Planwagen sind erlaubt
- Fahrer ist nüchter; Teilnehmer =/ Fahrer nach StVG
- Bereitschaftsdienst f automat Abtransport b Abbruch/Unfall
- Plastikbecher und Begrenzung auf 10 km/h
Rspr - Biebike nicht automat Fahrrad
- steht Nutzuung d Straße z Verkehrszwecken im Vordergrund (obj)
- Ortsveränderung iRd Bierbike ist nur reiner Nebeneffekt
+ Partyeffekt steht im Vordergrund (s.a. Werbung)
- subj Zweckentfremdung
+ unzumutbare Beeinträchtigung über der Gemeinverträglichkeit
> über 1000 kg schwer/6 km/h langsam/2,5 m breit
eA - Nutzung überschreitet reguläre Straßennutzung
- erhebliche Störung d alkoholisierte "Fahrer"
- daher Sondernutzung
aA - auch Bierbike ist Straßennutzung
- Bierbike ist ein Fahrrad iwS
- auch Kutschen/Planwagen sind erlaubt
- Fahrer ist nüchter; Teilnehmer =/ Fahrer nach StVG
- Bereitschaftsdienst f automat Abtransport b Abbruch/Unfall
- Plastikbecher und Begrenzung auf 10 km/h
Rspr - Biebike nicht automat Fahrrad
- steht Nutzuung d Straße z Verkehrszwecken im Vordergrund (obj)
- Ortsveränderung iRd Bierbike ist nur reiner Nebeneffekt
+ Partyeffekt steht im Vordergrund (s.a. Werbung)
- subj Zweckentfremdung
+ unzumutbare Beeinträchtigung über der Gemeinverträglichkeit
> über 1000 kg schwer/6 km/h langsam/2,5 m breit
Tags: Kommunalrecht
Source:
Source:
Definition Satzung + Formelle/Materielle RMK
- Rechtsnormen
- generelle-abstrakte mit Aussenwirkung
- von unterstaatlichen Verwaltungsträgern
- zur einseitig hoheitlichen Regelung seiner Angelegenheiten
Formelle RMK
- § 51 Nr. 6 HGO - GemVertretung
- Beschlussfähigkeit (§ 53 HGO); widerstreitende Interessen (§ 25 HGO)
- Bekanntmachung § 5 III HGO
Materielle RMK
- bei Eingriffe in GrundR von Bürgern spezielle Satzungsermächtigung (§ 5 I HGO zu unbestimmt)
- kein Verstoss gegen höherrangiges R
- " gegen GrundR
- VHM
- generelle-abstrakte mit Aussenwirkung
- von unterstaatlichen Verwaltungsträgern
- zur einseitig hoheitlichen Regelung seiner Angelegenheiten
Formelle RMK
- § 51 Nr. 6 HGO - GemVertretung
- Beschlussfähigkeit (§ 53 HGO); widerstreitende Interessen (§ 25 HGO)
- Bekanntmachung § 5 III HGO
Materielle RMK
- bei Eingriffe in GrundR von Bürgern spezielle Satzungsermächtigung (§ 5 I HGO zu unbestimmt)
- kein Verstoss gegen höherrangiges R
- " gegen GrundR
- VHM
Tags: Definition, Kommunalrecht, Verwaltungsprozessrecht
Source:
Source:
Definition + Aufgaben Gemeindevertretung
- § 9 I HGO
- Zentrales Willensbildungensorgan d Gemeinde
- Überwachung d Beh
- Grundsätzlich allzuständig für Gemeindeaufgaben § 50 I HGO
- Ausschließliche Zuständigkeit in § 51 HGO
- gewählt auf 5 Jahre
- Zentrales Willensbildungensorgan d Gemeinde
- Überwachung d Beh
- Grundsätzlich allzuständig für Gemeindeaufgaben § 50 I HGO
- Ausschließliche Zuständigkeit in § 51 HGO
- gewählt auf 5 Jahre
Tags: Kommunalrecht
Source:
Source:
Gemeindevorstand
§ 65 I HGO
- Bürgermeister und Beigeordnete (nicht gleichzeitig GemVertreter)
- VerwBeh + Sitzungsteilnehmer in GemVertret
- Vertreter d Gem - § 71 HGO
- WidersprucsR gegen GemVertet Beschlüsse - § 63 IV HGO
- Personalentscheidungen - § 73 HGO
- Ausführung v Beschlüssen - § 66 I 3 Nr. 2 HGO
- Aufstellung Haushaltplan - § 66 I 3 Nr. 6
- laufende Verwaltung - § 9 II 1, § 66 I 2
+ alle Geschäfte die gleichförmig wiederkehren, von geringerer sachlicher Bedeutung
- Bürgermeister und Beigeordnete (nicht gleichzeitig GemVertreter)
- VerwBeh + Sitzungsteilnehmer in GemVertret
- Vertreter d Gem - § 71 HGO
- WidersprucsR gegen GemVertet Beschlüsse - § 63 IV HGO
- Personalentscheidungen - § 73 HGO
- Ausführung v Beschlüssen - § 66 I 3 Nr. 2 HGO
- Aufstellung Haushaltplan - § 66 I 3 Nr. 6
- laufende Verwaltung - § 9 II 1, § 66 I 2
+ alle Geschäfte die gleichförmig wiederkehren, von geringerer sachlicher Bedeutung
Tags: Kommunalrecht
Source:
Source:
Bürgerentscheid
§ 8b HGO
- Wirkung wie GemVertret Beschluss § 8b VII
- müssen wichtige Angelegenheiten d Gemeinde sein
- wenn gegen einen Beschluss der Vertretung dann max. 6 Wochen - § 8b III 1 (kassatorisches Begehren)
- Gem Vertret entscheidet über Zulassung ohne Ermessen
- bei Nichtzulassung = Klage; Kläger = Vertrauensperson gem § 8b III 2; Beklagte = Gemeinde/-Vorstand
+ Klageart (str) FK (Rspr), LK (MRspr), VK (Lit/Rspr)
> Nichtzulassung durch GemVertret ist VA
- Gemeinde muss Stellung beziehen § 8b V HGO
- Wirkung wie GemVertret Beschluss § 8b VII
- müssen wichtige Angelegenheiten d Gemeinde sein
- wenn gegen einen Beschluss der Vertretung dann max. 6 Wochen - § 8b III 1 (kassatorisches Begehren)
- Gem Vertret entscheidet über Zulassung ohne Ermessen
- bei Nichtzulassung = Klage; Kläger = Vertrauensperson gem § 8b III 2; Beklagte = Gemeinde/-Vorstand
+ Klageart (str) FK (Rspr), LK (MRspr), VK (Lit/Rspr)
> Nichtzulassung durch GemVertret ist VA
- Gemeinde muss Stellung beziehen § 8b V HGO
Tags: Kommunalrecht
Source:
Source:
Prüfungskompetenz d Vorsitzenden bzgl TO
- e.A. - Prüfung v Verbandskompetenzen (ist Gem zuständig) + Organkompetenzen (welches Organ ist zuständig
a.A. - eingeschränkte Prüfung d Organkompetenz
- ist GemVertret zuständig?
- Sinn v § 56 I 2 HGO ist innergmeindliche Kompetenzwahrung
- Rechtskontrolle wird v Bürgermeister/-Vorstand ausgeübt
a.A. - eingeschränkte Prüfung d Organkompetenz
- ist GemVertret zuständig?
- Sinn v § 56 I 2 HGO ist innergmeindliche Kompetenzwahrung
- Rechtskontrolle wird v Bürgermeister/-Vorstand ausgeübt
Tags: Kommunalrecht
Source:
Source:
Wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden + Unterlassungsanspruch
121 ff HGO
Einstellungsklage von Privaten = Konkurrentenschutz
1. Verwaltungsrechtsweg
- Zwei Stufen Theorie mgl.
- ob sich die Gemeinde betätigen darf bestimmt sich aus 121 ff HGO
2. Klageart = Unterlassungsklage
3. Klagebefugnis
- nicht Berufsfreiheit; Konkurrenz gehört zur Beruf
- Befugnis (+) soweit Gefahr d Monopolisierung droht
+ gilt nicht bei notwendigen staatl Aufgabe
- nicht Art 14; Erwerbsaussichten sing nicht geschützt
- § 121 I Nr 1-2 sind nur öffR
- 121 I Nr. 3 HGO = priv. Unterlassungsanspruch (S. 2 beachten)
+ Streit ob Drittschützend
> e. A. finanzwirtsch Mittel = rein öffR
> a. A. Drittschutz (+); Wortlaut "priv Dritter"; Wille des Gesetzgebers
4. - 6. Vorverfahren& Frist nicht notwendig/Gegner = Gemeinde
Begründetheit
§ 121 I Nr. 3 HGO = Unterlassungsanspruch
- § 121 HGO oder § 1004 BGB analog iVm § 121 HGO
Einstellungsklage von Privaten = Konkurrentenschutz
1. Verwaltungsrechtsweg
- Zwei Stufen Theorie mgl.
- ob sich die Gemeinde betätigen darf bestimmt sich aus 121 ff HGO
2. Klageart = Unterlassungsklage
3. Klagebefugnis
- nicht Berufsfreiheit; Konkurrenz gehört zur Beruf
- Befugnis (+) soweit Gefahr d Monopolisierung droht
+ gilt nicht bei notwendigen staatl Aufgabe
- nicht Art 14; Erwerbsaussichten sing nicht geschützt
- § 121 I Nr 1-2 sind nur öffR
- 121 I Nr. 3 HGO = priv. Unterlassungsanspruch (S. 2 beachten)
+ Streit ob Drittschützend
> e. A. finanzwirtsch Mittel = rein öffR
> a. A. Drittschutz (+); Wortlaut "priv Dritter"; Wille des Gesetzgebers
4. - 6. Vorverfahren& Frist nicht notwendig/Gegner = Gemeinde
Begründetheit
§ 121 I Nr. 3 HGO = Unterlassungsanspruch
- § 121 HGO oder § 1004 BGB analog iVm § 121 HGO
Tags: Kommunalrecht
Source:
Source:
Zulassungsanspruch von Parteien zu öff Einrichtungen
§ 5 PartG (Gleichbehandlunganspruch) steht in Konkurrenz zu § 20 HGO (Zulassungsanspruch)
- Anspruch auf Parteien auf Gleichbehandlung
- nur in Bezug auf andere Parteien
- Anspruch auf Zulassung zu öff Einrichtungen
- § 5 I 2,3; Bedeutung der Partei bemisst sich nach der Stimmverteilung der letzten Wahl, regionale Stimmverteilung hat einen Einfluss
eA; § 5 I PartG ist lex specialis zu Art 3 GG
- Anspruch auf Parteien auf Gleichbehandlung
- nur in Bezug auf andere Parteien
- Anspruch auf Zulassung zu öff Einrichtungen
- § 5 I 2,3; Bedeutung der Partei bemisst sich nach der Stimmverteilung der letzten Wahl, regionale Stimmverteilung hat einen Einfluss
eA; § 5 I PartG ist lex specialis zu Art 3 GG
Tags: Kommunalrecht, Partei
Source:
Source:
20 HGO - Begründetheit des Anspruchs
1. Anspruchsgrundlage = 20 HGO
2. Formelle V'ssen
3. Materielle V'ssen
a) Einwohner = Personenvereinigungen = § 20 III HGO
b) öff. Einrichtung der Stadt
c) Ausschlussgründe
- Kapazitätserschöpfung
2. Formelle V'ssen
3. Materielle V'ssen
a) Einwohner = Personenvereinigungen = § 20 III HGO
b) öff. Einrichtung der Stadt
c) Ausschlussgründe
- Kapazitätserschöpfung
Tags: Kommunalrecht
Source:
Source:
Fraktion im HGO + Ausschluss
- muss mindestens aus 2 Gemeindevertretern bestehen § 36a HGO
- Besetzung in Ausschüssen - § 62 II 1
- Ausschluss aus Fraktion
+ KommunalverfStreit = Fk
> Formelle V'ssen
>> Anhörung/Ladung aller Fraktionsmitglieder/Mehrheitsbeschluss/schriftl Mitteilung d Ausschlussgründe
> Materielle V'ssen
>> Vorliegen eines wichtigen Grundes/Abweichen in zentralen polit Fragen/Störung d Vertrauensverh/Unzumutbarkeit weiterer Zusammenarbeit/Einschätzungsprärogative d Fraktion
- Besetzung in Ausschüssen - § 62 II 1
- Ausschluss aus Fraktion
+ KommunalverfStreit = Fk
> Formelle V'ssen
>> Anhörung/Ladung aller Fraktionsmitglieder/Mehrheitsbeschluss/schriftl Mitteilung d Ausschlussgründe
> Materielle V'ssen
>> Vorliegen eines wichtigen Grundes/Abweichen in zentralen polit Fragen/Störung d Vertrauensverh/Unzumutbarkeit weiterer Zusammenarbeit/Einschätzungsprärogative d Fraktion
Tags: Kommunalrecht
Source:
Source:
Entzug des Gemeindevertretermandats
- nicht durch Beschluss der anderen möglich
- Verzicht nur durch eigene Erklärung möglich
- der Verzicht muss schriftlich erklärt werden - § 33 KWG
- Verzicht nur durch eigene Erklärung möglich
- der Verzicht muss schriftlich erklärt werden - § 33 KWG
Tags: Kommunalrecht
Source:
Source:
Aufgaben der Gemeinde (Formen)
Selbstverwaltungsangelegenheiten
- bei Beanstandungen durch die Kommunalaufsicht wird regelmäßig die Außenwirkung bejaht
- sind innere Aufgaben
Weisungsaufgaben/übertragene Angelegenheiten
- Bei Beanstandungen keine Aussenwirkung; Gemeinde ist verlängereter Arm des Landes
- sind äußere Aufgaben
- bei Beanstandungen durch die Kommunalaufsicht wird regelmäßig die Außenwirkung bejaht
- sind innere Aufgaben
Weisungsaufgaben/übertragene Angelegenheiten
- Bei Beanstandungen keine Aussenwirkung; Gemeinde ist verlängereter Arm des Landes
- sind äußere Aufgaben
Tags: Kommunalrecht
Source:
Source:
Kommunalaufsicht
- 135 f HGO
- abhängig von der Einwohnerzahl § 136 I - III HGO
- Sonderfall der Organisation in § 136 III ; Landrat kann auch dem Land geliehen werden; in dem Fall ist das Land Hessen durch die Organleihe der korrekte Klagegegner
- abhängig von der Einwohnerzahl § 136 I - III HGO
- Sonderfall der Organisation in § 136 III ; Landrat kann auch dem Land geliehen werden; in dem Fall ist das Land Hessen durch die Organleihe der korrekte Klagegegner
Tags: Kommunalrecht
Source:
Source:
Klageart im Kommunalverfassungsstreit
- kann nie AK/VK sein (kein VA mgl.; Aussenwirkung (-))
- Feststellungsklagen
+ Überprüfung über die Rechtswidrigkeit führt bei vorhandener Rechtswidrigkeit zur automat. Nichtigkeit eines Beschlusses
+ weite Auslegung in Bezug auf Aussenwirkung
+ § 43 I VwGO analog
- allg. LK
+ möglich wenn ein neuer Beschluss der Gemeindevertretung provoziert werden soll
- Klageart sui generis (MM)
- Feststellungsklagen
+ Überprüfung über die Rechtswidrigkeit führt bei vorhandener Rechtswidrigkeit zur automat. Nichtigkeit eines Beschlusses
+ weite Auslegung in Bezug auf Aussenwirkung
+ § 43 I VwGO analog
- allg. LK
+ möglich wenn ein neuer Beschluss der Gemeindevertretung provoziert werden soll
- Klageart sui generis (MM)
Tags: Kommunalrecht, Verwaltungsprozessrecht
Source:
Source:
Beanstandung von Beschlüssen
- rechtswidrig = muss widersprochen - § 63 I 1 HGO
- gefährdet Wohl d Gemeinde = kann widersprechen - § 63 I 2 HGO
- spätestens nach 2 Wochen - § 63 I 3 HGO
- hat aufschiebende Wirkung - § 63 I 4 HGO
- muss neu entschieden werden - § 63 I 5
- gegen neuen Beschluss Beanstandung nur bei Rewi mgl (§ 63 II 1)
- Beanstandung ist VA mit aufschiebender Wirkung
+ gegen Beanstandung ist AK der GemVertret mgl
- gefährdet Wohl d Gemeinde = kann widersprechen - § 63 I 2 HGO
- spätestens nach 2 Wochen - § 63 I 3 HGO
- hat aufschiebende Wirkung - § 63 I 4 HGO
- muss neu entschieden werden - § 63 I 5
- gegen neuen Beschluss Beanstandung nur bei Rewi mgl (§ 63 II 1)
- Beanstandung ist VA mit aufschiebender Wirkung
+ gegen Beanstandung ist AK der GemVertret mgl
Tags: Kommunalrecht
Source:
Source:
Klagebefugnis im Kommunalverfassungsstreit
- 42 II VwGO analog
- mgl. Verletzung von organschaflichen Rechten
- Fallgruppen.:
+ Rechtmäßigkeit eines Beschlusses kann nicht von einzelnen Gemeindevertretern geprüft werden; kein organschaftliches Recht (auch nicht für Fraktionen)
+ Befangenheitsantrag = Befugnis (+)
+ Organschaftliches R d Vertreters = Teilnahme an Sitzung
+ Sitzungsöffentlichkeit = OrganR d Vertreter (Rspr)
+ GrundR gelten nicht für Organe/Vertreter
> Ausnahme über " störungsfreie Sitzung"; darüber können GrundR Art 2 II, 4 (nur höchstpersönliche)
- mgl. Verletzung von organschaflichen Rechten
- Fallgruppen.:
+ Rechtmäßigkeit eines Beschlusses kann nicht von einzelnen Gemeindevertretern geprüft werden; kein organschaftliches Recht (auch nicht für Fraktionen)
+ Befangenheitsantrag = Befugnis (+)
+ Organschaftliches R d Vertreters = Teilnahme an Sitzung
+ Sitzungsöffentlichkeit = OrganR d Vertreter (Rspr)
+ GrundR gelten nicht für Organe/Vertreter
> Ausnahme über " störungsfreie Sitzung"; darüber können GrundR Art 2 II, 4 (nur höchstpersönliche)
Tags: Kommunalrecht, Verwaltungsprozessrecht
Source:
Source:
Klagegegner im Kommunalverfassungsstreit
- Ausnahme vom allg. Rechtsträgerprinzip
- Klagegegner ist der sachl. Streitgegner
- Klagegegner ist der sachl. Streitgegner
Tags: Kommunalrecht, Verwaltungsprozessrecht
Source:
Source:
Treuepflicht - § 26 HGO
- höchstpersönliche Beschränkung
- gilt über § 35 II auch für Gemeindevertreter
- 67 II 3 VwGO Möglichkeit des Ausschlusses auch auf den RA (hM)
- wird zwischen Zulässigkeit & Begründetheit besprochen
- nicht anwendbar wenn Dritter iSd § 26 HGO ein Mitglied der Gemeindevertretung ist (Kollegenhilfe ist erlaubt)
- § 26 HGO ist nicht anwendbar im Kommunalverfassungsstreit
+ keine Insiderinformationen
+ kein Dritter iSd § 26 HGO
+ keine Klage gegen Gemeinde, sondern zw. Organen
- gilt über § 35 II auch für Gemeindevertreter
- 67 II 3 VwGO Möglichkeit des Ausschlusses auch auf den RA (hM)
- wird zwischen Zulässigkeit & Begründetheit besprochen
- nicht anwendbar wenn Dritter iSd § 26 HGO ein Mitglied der Gemeindevertretung ist (Kollegenhilfe ist erlaubt)
- § 26 HGO ist nicht anwendbar im Kommunalverfassungsstreit
+ keine Insiderinformationen
+ kein Dritter iSd § 26 HGO
+ keine Klage gegen Gemeinde, sondern zw. Organen
Tags: Kommunalrecht, Verwaltungsprozessrecht
Source:
Source:
Schema Zulässigkeit Kommunalverfassungsbeschwerde
1. Zuständigkeit des BVerfG
Art. 93 I Nr. 4b GG; § 13 Nr. 8a, § 91 BVerfGG
2. Beschwerdefähigkeit
- Gemeinde/Gemeindeverbände
3. Beschwerdegegenstand
- Gesetze (formell/materiell)
+ SelbstverwaltungsR der Gemeinden soll geschützt werden; dem entgegensteht Art. 100 GG (ansprechen)
4. Beschwerdebefugnis
- mögliche eigene unmittelbare gegenwärtige Verletzung des SelbstverwaltungsR
+ unmittelbar = ohne Vollzugsakte
> Ausnahme wenn weitere RechtsVO notwendig ist
5. Beschwerdefrist = 93 III BVerfGG = 1 Jahr
6. Subsidiarität -> Abdrängung mgl auf § 46 StGHG
- Zulässigkeit der Klage vor StGH wie vor BVerfG
Art. 93 I Nr. 4b GG; § 13 Nr. 8a, § 91 BVerfGG
2. Beschwerdefähigkeit
- Gemeinde/Gemeindeverbände
3. Beschwerdegegenstand
- Gesetze (formell/materiell)
+ SelbstverwaltungsR der Gemeinden soll geschützt werden; dem entgegensteht Art. 100 GG (ansprechen)
4. Beschwerdebefugnis
- mögliche eigene unmittelbare gegenwärtige Verletzung des SelbstverwaltungsR
+ unmittelbar = ohne Vollzugsakte
> Ausnahme wenn weitere RechtsVO notwendig ist
5. Beschwerdefrist = 93 III BVerfGG = 1 Jahr
6. Subsidiarität -> Abdrängung mgl auf § 46 StGHG
- Zulässigkeit der Klage vor StGH wie vor BVerfG
Tags: Kommunalrecht, Verfassungsrecht
Source:
Source:
Begründetheit Kommunalverfassungsbeschwerde
Formelle Rechtsmäßigkeit
- Zuständigkeit/Form/Verfahren
Materielle Rechtmäßigkeit
- SelbstsverwaltungsR als GrundR der Kommunen
1. Schutzbereich SelbstverwaltungsR
- alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinde (Kurzformel)
2. Eingriff
- muss sich gezielt gegen Gemeinde richten
- finanzielle Bealstung als Folge eines nicht zielgerichteten Gesetzes =/ Eingriff
3. VerfassungsR Rechtfertigung
- Gesetzesvorbehalt (Art 28 II GG/ Art 137 III 2 HV)
+ Schranke/Schranke
+ Wesensgehaltgarantie
> Eigenverantwortliches kraftvolles Handeln d Gem
+ Verhältnismäßigkeit
> legitimes Ziel/Geeignet/Erforderlich/Angemessen
> Kompensationsmodell; soweit Eingriff unvermeidbar kann MitwirkungsR d Gem in höheren Entscheidungsproz diesen kompensieren (=legitimieren)
- Zuständigkeit/Form/Verfahren
Materielle Rechtmäßigkeit
- SelbstsverwaltungsR als GrundR der Kommunen
1. Schutzbereich SelbstverwaltungsR
- alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinde (Kurzformel)
2. Eingriff
- muss sich gezielt gegen Gemeinde richten
- finanzielle Bealstung als Folge eines nicht zielgerichteten Gesetzes =/ Eingriff
3. VerfassungsR Rechtfertigung
- Gesetzesvorbehalt (Art 28 II GG/ Art 137 III 2 HV)
+ Schranke/Schranke
+ Wesensgehaltgarantie
> Eigenverantwortliches kraftvolles Handeln d Gem
+ Verhältnismäßigkeit
> legitimes Ziel/Geeignet/Erforderlich/Angemessen
> Kompensationsmodell; soweit Eingriff unvermeidbar kann MitwirkungsR d Gem in höheren Entscheidungsproz diesen kompensieren (=legitimieren)
Tags: Kommunalrecht, Verfassungsrecht
Source:
Source:
SelbstverwaltungsR als Beschränkung d Zuständigkeit
Gemeinden haben kein allg politisches Mandat
- keine Kompetenz in Verteidigung (aber Anhörung/Mitwirkung)
- keine Warnungen (str)
- keine Zusatzzahlungen (kein Kindergeld+)
- Mitwirkung in Spitzenverbänden ist erlaubt
- Aufgabenwahrung & -durchführung
+ Privatisierung ist erlaubt soweit Einfluss bestehen bleibt
- keine Kompetenz in Verteidigung (aber Anhörung/Mitwirkung)
- keine Warnungen (str)
- keine Zusatzzahlungen (kein Kindergeld+)
- Mitwirkung in Spitzenverbänden ist erlaubt
- Aufgabenwahrung & -durchführung
+ Privatisierung ist erlaubt soweit Einfluss bestehen bleibt
Tags: Kommunalrecht
Source:
Source:
Schutzbereich Selbstverwaltungsrecht
- Art 28 II GG
- alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinde
- Eigenverantwortliche Führung d Aufgaben
POPFAS
Personalhoheit - Auswahl/Beförderung/Entlassung
Organisationshoheit - Entscheidungszuständigkeit im einzelnen
Planungshoheit - Gebiet zu ordnen (Raumplanung)
Finanzhoheit - eigenverantwortliche Einnahmen/Ausgaben
Abgabenhoheit
Satzungshoheit
- alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinde
- Eigenverantwortliche Führung d Aufgaben
POPFAS
Personalhoheit - Auswahl/Beförderung/Entlassung
Organisationshoheit - Entscheidungszuständigkeit im einzelnen
Planungshoheit - Gebiet zu ordnen (Raumplanung)
Finanzhoheit - eigenverantwortliche Einnahmen/Ausgaben
Abgabenhoheit
Satzungshoheit
Tags: Kommunalrecht, Verfassungsrecht
Source:
Source:
öffentliche Einrichtung (HGO)
20, 19 HGO
Widmung durch Satzung möglich
dient der Daseinsfür- und vorsorge
Letztentscheidungskompetenz der Geminde
PrivR Einrichtung möglich -> Zwei-Stufen Theorie (Ob/Wie)
Widmung durch Satzung möglich
dient der Daseinsfür- und vorsorge
Letztentscheidungskompetenz der Geminde
PrivR Einrichtung möglich -> Zwei-Stufen Theorie (Ob/Wie)
Tags: Kommunalrecht
Source:
Source:
Subsidiäres Handeln der allg. Gefahrabwehrbehörden
- zunächst allg. Verwaltung zuständig
- § 2 I erlaubt Handeln der allg. Gefahrabwehrbehörden wenn den allg. Verwaltungsbehörden ein Handeln nicht mehr rechtzeitig möglich ist
- subjektive Einschätzung der Sachlage durch Behörde ist ausreichend, eine objektive Beurteilung ist nicht notwendig
- auch anwendbar wenn der allg. Verwaltung die Befugnisse zur Durchsetzung fehlen (Gewalt, etc.)
- Pol. Behörden sind anderen Behörden ggü immer zuständig wenn diese nicht erreichbar sind (nach Dienstschluss)
- Ordnungsbehörden sind PolBeh immer zuständig wenn Aufgaben exklusiv an sie überwiesen sind
- Ansonsten gilt der Grundsatz der Erstbefassung
- § 2 I erlaubt Handeln der allg. Gefahrabwehrbehörden wenn den allg. Verwaltungsbehörden ein Handeln nicht mehr rechtzeitig möglich ist
- subjektive Einschätzung der Sachlage durch Behörde ist ausreichend, eine objektive Beurteilung ist nicht notwendig
- auch anwendbar wenn der allg. Verwaltung die Befugnisse zur Durchsetzung fehlen (Gewalt, etc.)
- Pol. Behörden sind anderen Behörden ggü immer zuständig wenn diese nicht erreichbar sind (nach Dienstschluss)
- Ordnungsbehörden sind PolBeh immer zuständig wenn Aufgaben exklusiv an sie überwiesen sind
- Ansonsten gilt der Grundsatz der Erstbefassung
Tags: Kommunalrecht, Polizeirecht
Source:
Source:
Störender Hoheitsträger
Grundsatz = Jeder OrdnungsBeh wird nur in ihrem Bereicht tätig es sei denn das Gesetz ermächtigt Handeln in einem anderen Kompetenzbereicht
- Ausnahme = OrdnungsBeh hat besondere Sachkenntnis in einem Bereich (Bspl.: Immissionsschutz)
- Vollzugsmaßnahmen sind dennoch immer von der eigentlich zuständigen Behörde zu vollstrecken
- wenn Hoheitsträger PrivR agiert kommt es zu keinem Kompetenzstreis da kompetenzausschliessende Norm im PrivR nicht gegeben ist
- Ausnahme = OrdnungsBeh hat besondere Sachkenntnis in einem Bereich (Bspl.: Immissionsschutz)
- Vollzugsmaßnahmen sind dennoch immer von der eigentlich zuständigen Behörde zu vollstrecken
- wenn Hoheitsträger PrivR agiert kommt es zu keinem Kompetenzstreis da kompetenzausschliessende Norm im PrivR nicht gegeben ist
Tags: Kommunalrecht, Ordnungsrecht
Source:
Source:
Weisungsbefugnisse der Gefahrabwehrbehörden an andere Behörden
Grundsatz in § 4 HGO und § 4 HKO
Grunsatz von allgeminen Anordnungen zur Gefahrenabwehr
§ 84, 87 HSOG
Erlaubnis der Einzelfallanweisung der Polizeibehörden an allg. Verwaltung und allg. Ordnungsbehörden
Grunsatz von allgeminen Anordnungen zur Gefahrenabwehr
§ 84, 87 HSOG
Erlaubnis der Einzelfallanweisung der Polizeibehörden an allg. Verwaltung und allg. Ordnungsbehörden
Tags: Kommunalrecht, Polizeirecht
Source:
Source:
Anzahl der Gemeindevertreter + Beschlussfähigkeit d Gemeindevertretung
§ 38 HGO regelt Anzahl + abhängig von Einwohnerzahl der Gemeinde
Beschlussfähigkeit ist 50 % +1 gem. § 53 I HGO; Enthaltungen sind neutral gem. § 54 I HGO
Beschlussfähigkeit ist 50 % +1 gem. § 53 I HGO; Enthaltungen sind neutral gem. § 54 I HGO
Tags: Kommunalrecht
Source:
Source:
V'ssen 25 HGO (Widerstreit d Interessen)
1) Betroffener Personenkreis
35 II HGO - ehrenamtliche Gemeindevertreter
2) persönliche V'ssen
Person die Vorteil/direkt oder indirekt zieht/oder mit einer solchen verbunden ist gem. 25 I Nr. 1-6 HGO
3) sachliche V'ssen
- Vorteils/Nachteil - Auch Ansehen (immaterieller Gewinn)
- Unmittelbarkeit
+ nicht von 66 I 3 Nr. 2 vom Vorstand beeinflusst
- Ausnahmen in 25 I 2 HGO (Teil d größeren Gruppe)
- 25 nicht anwendbar bei persönlichen Wahlen/Abberufungen
4) Rechtsfolgen
Verstoß = Unwirksamkeit gem 25 VI 2
- Kausalität unbeachtlich (30:0)
- unberechtigter Ausschluss 25 VI analog
- gilt auch bei Enthaltung von befangenen Mitgliedern
- 25 VI 2 wenn keine Rüge = Heilung
35 II HGO - ehrenamtliche Gemeindevertreter
2) persönliche V'ssen
Person die Vorteil/direkt oder indirekt zieht/oder mit einer solchen verbunden ist gem. 25 I Nr. 1-6 HGO
3) sachliche V'ssen
- Vorteils/Nachteil - Auch Ansehen (immaterieller Gewinn)
- Unmittelbarkeit
+ nicht von 66 I 3 Nr. 2 vom Vorstand beeinflusst
- Ausnahmen in 25 I 2 HGO (Teil d größeren Gruppe)
- 25 nicht anwendbar bei persönlichen Wahlen/Abberufungen
4) Rechtsfolgen
Verstoß = Unwirksamkeit gem 25 VI 2
- Kausalität unbeachtlich (30:0)
- unberechtigter Ausschluss 25 VI analog
- gilt auch bei Enthaltung von befangenen Mitgliedern
- 25 VI 2 wenn keine Rüge = Heilung
Tags: Kommunalrecht
Source:
Source:
Flashcard set info:
Author: Moon84
Main topic: Jura
Topic: Öffentliches Recht
Published: 14.05.2010
Card tags:
All cards (347)
Baurecht (38)
Bebauungsplan (1)
Beseitigung (2)
BVerfG (18)
Case-Law (1)
Definition (5)
Europarecht (20)
FFK (3)
Kommunalrecht (28)
Meinungsstreit (1)
Nachbarschutz (5)
Ordnungsrecht (1)
Partei (2)
Polizeirecht (69)
Probleme (1)
Problemfälle (1)
Rechtssprechung (3)
Schema (6)
Schemata (2)
Staatshaftung (24)
Staatsrecht (24)
Verfassungsrecht (92)
Versuch (1)
Verwaltungsverfahren (34)
Vollstreckung (1)