fehlerhafter Vertrag
auch faktischer Vertrag, findet häufiger Anwendung beim fehlerhaften GesV oder ArbV
V'ssen
- fehlerhaftes Rechtsverh
- Erfüllung gilt für die Vergangenheit; Unwirksamkeit für die Zukunft
- muss in Vollzug gesetzt sein
- kein Verstoß gegen Treu & Glauben d Invollzugsetzen
- kein Verstoß gegen gesetl. Verbote (hier Sittenwidrigkeit; Minderjährigenschutz ansprechen)
V'ssen
- fehlerhaftes Rechtsverh
- Erfüllung gilt für die Vergangenheit; Unwirksamkeit für die Zukunft
- muss in Vollzug gesetzt sein
- kein Verstoß gegen Treu & Glauben d Invollzugsetzen
- kein Verstoß gegen gesetl. Verbote (hier Sittenwidrigkeit; Minderjährigenschutz ansprechen)
Tags: Arbeitsrecht, AT, Gesellschaftsrecht
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Missbrauch d Vertretungsmacht (des Dritten)
V'ssen
- Dritter kennt/musste erkennen das Vetreter seine Vertretungsmacht überschreitet
= Vertretene wird nicht gebunden
wirkt auch bei unbegrenzter Vertretungsmacht wenn Vertreter zum Nachteil des Vertretenen handelt und dies evident für den Dritten ist
- Dritter kennt/musste erkennen das Vetreter seine Vertretungsmacht überschreitet
= Vertretene wird nicht gebunden
wirkt auch bei unbegrenzter Vertretungsmacht wenn Vertreter zum Nachteil des Vertretenen handelt und dies evident für den Dritten ist
Tags: AT, Vertreter
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Faktischer Vertrag d soz typ Verhalten
veraltet
- v.a. in Daseinsvorsorge & im Massenverkehr
- Vertragsschluss ohne WE sondern durch Verhalten
+ hL heute sieht im Verh eine WE; konkludente WE
- v.a. in Daseinsvorsorge & im Massenverkehr
- Vertragsschluss ohne WE sondern durch Verhalten
+ hL heute sieht im Verh eine WE; konkludente WE
Tags: AT
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Ausnahmen vom Offenkundigkeitsprinzip
- 1357 - Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfes
- Geschäft für den es angeht
- dingliche Surrogation (§ 949 S. 2 et al)
- Geschäft für den es angeht
- dingliche Surrogation (§ 949 S. 2 et al)
Tags: AT
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neutrales Geschäft iSd § 107
nach allgemein hM umfasst der Begriff des lediglich rechlich vorteilhaften Geschäfts auch das neutrale Geschäft, entscheidend ist nur dass, das Kind keinen rechtlichen Nachteil davon hat
- teleologische Erweiterung; Argumentation über § 165
- ansprechen bei Verfügungen des MJ über fremdes Eigentum
- teleologische Erweiterung; Argumentation über § 165
- ansprechen bei Verfügungen des MJ über fremdes Eigentum
Tags: AT
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Rechtsscheinsvollmacht
Duldung
- Vertretener kennt dass "Vertreter" als solcher handelt
- unternimmt nichts dagegen
- Duldung insoweit die Vertretung und muss sie sich gegen sich wirken lassen
Anschein
- Vertretetener kennt nicht Handeln aber bei pflichtgemäßen Verhalten hätte es vermieted werden können
- schützenswerter Dritter
- in gewisser Häufigkeit
erfordert beides einen gutgläubigen Dritten, Kollusion ist ausgeschlossen
RF
Vollmachtsfiktion
- Vertretener kennt dass "Vertreter" als solcher handelt
- unternimmt nichts dagegen
- Duldung insoweit die Vertretung und muss sie sich gegen sich wirken lassen
Anschein
- Vertretetener kennt nicht Handeln aber bei pflichtgemäßen Verhalten hätte es vermieted werden können
- schützenswerter Dritter
- in gewisser Häufigkeit
erfordert beides einen gutgläubigen Dritten, Kollusion ist ausgeschlossen
RF
Vollmachtsfiktion
Tags: AT, Vertreter
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Author: Moon84
Main topic: Jura
Topic: Zivilrecht
Published: 14.05.2010
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