Bande iVm § 28 II
Rspr
- besonderes pers Merkmal weil es eine Täterqualität beschreibt = Durchbrechung (+)
hM
- ist ein rein tatbezogenes Merkmal = Durchbrechung (-)
- nach allg Akzessorietätsgrundsätzen haftet d Anstifter wenn Haupttäter ein Bandenmitglied ist und er Kenntnis darüber hatte
- besonderes pers Merkmal weil es eine Täterqualität beschreibt = Durchbrechung (+)
hM
- ist ein rein tatbezogenes Merkmal = Durchbrechung (-)
- nach allg Akzessorietätsgrundsätzen haftet d Anstifter wenn Haupttäter ein Bandenmitglied ist und er Kenntnis darüber hatte
Tags: Anstiftung, Bande
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Ortsanwesenheit (im Rahmen der Bande)
Mitwirkung ist notwendig (Lit+frühere Rspr)(MM)
Auch ortsabwesende Mitglieder können mitwirken
Arg hM
- Mitwirkung ist vom Wortlaut mehr als reine Ortsanwesenheit; Ortsanwesenheit ist nicht vorgeschrieben
- Kopf der Bande ist regelmäßig Abwesender (kriminalpolit. Argument)
> nach MM ist Bandenchef nie Täter
- Strafverschärfung bestraft Ausführungsgefahr (arbeitsteiliges Vorgehen) bei hochprofessionellen Banden ist Begehung teilweise nur durch einen möglich
Streit 2 Bandenproblematik
Auch ortsabwesende Mitglieder können mitwirken
Arg hM
- Mitwirkung ist vom Wortlaut mehr als reine Ortsanwesenheit; Ortsanwesenheit ist nicht vorgeschrieben
- Kopf der Bande ist regelmäßig Abwesender (kriminalpolit. Argument)
> nach MM ist Bandenchef nie Täter
- Strafverschärfung bestraft Ausführungsgefahr (arbeitsteiliges Vorgehen) bei hochprofessionellen Banden ist Begehung teilweise nur durch einen möglich
Streit 2 Bandenproblematik
Tags: Bande, Meinungsstreit
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Wieviele Bandenmitglieder müssen bei der Deliktsausführung mitwirken?
P: Wieviele Bandenmitglieder müssen bei der tatsächlichen Deliktsausführung mitwirken?
MM/frühere Rspr
- mindestens 2 Bandenmitglieder müssen bei der Tatausführung anwesend sein
- Arg.:
+ besondere Täter-/Opferkonfrontation der Bande wird ansonsten nicht verwirklicht
+ besondere Aktionsgefahr der Bande und deren Ungleichgewicht wird nur durch mehrere Anwesende verwirklicht
hM/BGH
- 1 Bandenmitglied ist ausreichend; jedoch müssen 2 Bandenmitglieder mitgewirkt haben (keine Einzelaktionen)
- Arg.:
+ Aktionsgefahr wird nicht unter Strafe gestellt sondern das wiederholte und geplante Begehen von Straftaten
+ Ausführungsgefahr und Erfolgswahrscheinlichkeit sind Folge der professionalisierten Arbeits-/Vorgehensweise
+ Abstellen auf die Aktionsgefahr schließt regelmäßig den ortsabwesenden Bandenchef aus
= keine Ortsanwesenheit von mehreren notwendig
Streit 3 Bandenproblematik
MM/frühere Rspr
- mindestens 2 Bandenmitglieder müssen bei der Tatausführung anwesend sein
- Arg.:
+ besondere Täter-/Opferkonfrontation der Bande wird ansonsten nicht verwirklicht
+ besondere Aktionsgefahr der Bande und deren Ungleichgewicht wird nur durch mehrere Anwesende verwirklicht
hM/BGH
- 1 Bandenmitglied ist ausreichend; jedoch müssen 2 Bandenmitglieder mitgewirkt haben (keine Einzelaktionen)
- Arg.:
+ Aktionsgefahr wird nicht unter Strafe gestellt sondern das wiederholte und geplante Begehen von Straftaten
+ Ausführungsgefahr und Erfolgswahrscheinlichkeit sind Folge der professionalisierten Arbeits-/Vorgehensweise
+ Abstellen auf die Aktionsgefahr schließt regelmäßig den ortsabwesenden Bandenchef aus
= keine Ortsanwesenheit von mehreren notwendig
Streit 3 Bandenproblematik
Tags: Bande, Theorien
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V'ssen Bandendiebstahl
- Täter muss 242 f. oder 242 f, 25 erfüllt haben
- Muss ein Bandenmitglied sein (> 3)
- unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglied
d Bandendiebstahl muss Ausfluss aus d Bandenabrede sein; im Interesse aller Bandenmitglieder
- Muss ein Bandenmitglied sein (> 3)
- unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglied
d Bandendiebstahl muss Ausfluss aus d Bandenabrede sein; im Interesse aller Bandenmitglieder
Tags: Bande, Diebstahl
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Begriff der Bande
MM Lit + frühere Rspr
- Verbindung von min. 2 Personen zur wiederholten Begehung von Straftaten
hM (Lit + Rspr)
- Verbindung von min. 3 Personen zur wiederholten Begehung von Straftaten
Argumente hM
- Wortlaut Bande = etymologische Herkunft = Schar/Truppe = begrifflich mehr als 2 Personen
- Bindungswirkung d Gruppe = erst ab 3 Personen kann sich eine Eigendynamik d Bande entfalten; bei 2 Personen Gleichwertigkeit d Meinugen, bei 3 Personen kann der einzelne Wille durch Bandenwillen überlagert werden
Streit 1 d Bandenproblematik
- Verbindung von min. 2 Personen zur wiederholten Begehung von Straftaten
hM (Lit + Rspr)
- Verbindung von min. 3 Personen zur wiederholten Begehung von Straftaten
Argumente hM
- Wortlaut Bande = etymologische Herkunft = Schar/Truppe = begrifflich mehr als 2 Personen
- Bindungswirkung d Gruppe = erst ab 3 Personen kann sich eine Eigendynamik d Bande entfalten; bei 2 Personen Gleichwertigkeit d Meinugen, bei 3 Personen kann der einzelne Wille durch Bandenwillen überlagert werden
Streit 1 d Bandenproblematik
Tags: Bande, Meinungsstreit
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Author: Moon84
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht
Published: 14.05.2010
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