Halterhaftung f Parkgebühren
- keine allg Halterhaftung vorhanden
- muss konkret nachgewiesen werden, dass Fahrer & Halter identisch sind oder Halter d Fahrer ermächtigt hat
- keine Regel/Vermutung d Halter auch immer Fahrer ist
+ nur Fahrer ist Vertragspartner
- keine Auskunftspflicht d Halters über d Fahrer
- 823 (-) erfordert eine persönliche Handlung
- 823 II iVm 25 StVG (-) anwendbar nur bei VerwGebühr
- § 7 StVG (-) nur bei delikitschem Handeln
- muss konkret nachgewiesen werden, dass Fahrer & Halter identisch sind oder Halter d Fahrer ermächtigt hat
- keine Regel/Vermutung d Halter auch immer Fahrer ist
+ nur Fahrer ist Vertragspartner
- keine Auskunftspflicht d Halters über d Fahrer
- 823 (-) erfordert eine persönliche Handlung
- 823 II iVm 25 StVG (-) anwendbar nur bei VerwGebühr
- § 7 StVG (-) nur bei delikitschem Handeln
Tags: Deliktsrecht, Verschulden, Zurechnung
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Verschuldenszurechnung in der BGB-Gesellschaft
- hM: heute über § 31 analog
+ dogmatische Ähnlichkeit des Vereins/BGB-Ges (heute sind beide rechtsfähig)
+ gilt für deliktische/vertragliche Ansprüche
- alte Auffassung nach § 278
+ dogmatische Ähnlichkeit des Vereins/BGB-Ges (heute sind beide rechtsfähig)
+ gilt für deliktische/vertragliche Ansprüche
- alte Auffassung nach § 278
Tags: Gesellschaftsrecht, Verschulden
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Vermutetes Verschulden im DelR
832 - Aufsichtspflichtige
833 S. 1 iVm S. 2 / 834 - Tierhalter
836-838 - Grundstücks-/Gebäudebesitzer
7 III StVG - Schwarzfahrer
18 StVG - Führerhaftung
44 LuftVG - Luftfrachtführer
833 S. 1 iVm S. 2 / 834 - Tierhalter
836-838 - Grundstücks-/Gebäudebesitzer
7 III StVG - Schwarzfahrer
18 StVG - Führerhaftung
44 LuftVG - Luftfrachtführer
Tags: Deliktsrecht, Verschulden
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1359
Haftungsprivilegierung zw Ehegatten
- analog f nicht-ehel LG (str)
- gilt nicht bei Gefährderhaftung
- nicht im Straßenverkehr anwendbar (Eheleute stehen sich hier wie unbeteiligte Dritte ggü)
- anwendbar wenn Ehepartner sich eines Dritten bedient
- analog f nicht-ehel LG (str)
- gilt nicht bei Gefährderhaftung
- nicht im Straßenverkehr anwendbar (Eheleute stehen sich hier wie unbeteiligte Dritte ggü)
- anwendbar wenn Ehepartner sich eines Dritten bedient
Tags: Familienrecht, Verschulden
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Author: Moon84
Main topic: Jura
Topic: Zivilrecht
Published: 14.05.2010
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