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Alle Oberthemen / Jura / Zivilrecht

ZR (405 Karten)

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Hausrecht für Unternehmer / bei polit Überzeugung
Abweisung von Kunden aufgrund polit Überzeugung (AGG nicht anwendbar bei polit Äußerungen)


BGH
- grundsätzlich besteht im Rahmen der Privatautonomie und der Vertragsfreiheit, das Recht des Unternehmers frei wählen zu können mit wem er kontrahiert
-> kein Anspruch auf Vertragseingehung
- aber nach abgeschlossenem Vertrag ist dieser auch zu erfüllen

eigene Lsg = Anfechtung?
Tags: Schuldrecht
Quelle:
4
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bedingte Schenkung / Zweckschenkung
516
bedingte Schenkung
- Schenkung ist abh v Gegenleistung/Unterlassen
- synallagmatischer V
- 812 I 1 1. Alt falls Gegenleistung nicht erfolgt f Schenker

Zweckschenkung
- es wird ein über der Schenkung hinausgehender Zweck verfolgt
- für diesen Zweck besteht keine rechtliche Grundlage
- 812 I 2 2. Alt f den Schenker falls Zweck nicht erfolgt
Tags: Bereicherungsrecht, Schuldrecht
Quelle:
6
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vorübergehende Unmöglichkeit
- Leistungshindernis kann wieder entfallen -> Leistungserbringung wieder möglich

275 I (-) wenn Unmöglichkeit wieder entfallen würde, würde Rechtsunsicherheit entstehen

280 I, 281

275 I (+) wenn Abwarten nicht zumutbar ist; wenn Geschäftszweck durch die vorübergehende Leistungsverhinderung gefährdet ist
Tags: Schuldrecht, Unmöglichkeit
Quelle:
7
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0
WerkV Pflichten
631
Unternehmer (=/ 14)
- verpflichtet zur Herstellung und Verschaffung des versprochenen individuellen Wekrs
- Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs

Besteller
- Vergütungszahlung
Tags: Schuldrecht
Quelle:
8
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Gesamtbetrachtungsweise im SchenkungsR
relevant bei Schenkungen an MinderJ

- normalerweise ist Schenkung ein rechtlich vorteilhaftes Geschäft für den MinderJ (107)
- problematisch ist wenn Schenkungen auch nachteilige pers Verpflichtungen auslösen (Vermieterpflichten; Hypothekenzahlungen etc)
- einzelfallabh ob eine echte Belastung vorliegt, Indikatoren: Grundstückswert > Hypothekenbelastung; VMPflichten werden durch Geschäftsführer erledigt; pers Reife d MJ etc
Tags: Rechtssprechung, Schuldrecht
Quelle:
9
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konkludente Einzugsermächtigung
- wenn aus einem DauerschuldVerh mehrfach (min 2) gleichartige Abbuchungen in gleicher Höhe getätigt werden
- bei Verbraucher min 2 Monate ohne Widerruf
+ bei Unternehmern schneller weil regelm Überprüfung d Konto erfolgt

(-) wenn ausdrücklicher Genehmigungsvorbehalt
(+) wenn Kontoinhaber selbstständig für eine Deckung des Kontos sorgt, antizipiert die kommende Abbuchung
Tags: Rechtssprechung, Schuldrecht
Quelle:
12
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Anspruch Maklerlohn
- gültiger MaklerV
- Maklerleistung; Nachweis & Vermittlung d HauptV
- Zustandekommen d HauptV
+ Durchführung nicht notwendig
- Kausalität Maklerleistung-HauptV
+ nach Verkehrsauffassung
> Kausalität (-) wenn Vorkenntnis besteht
Tags: Schuldrecht
Quelle:
25
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Grundregeln 293
Annahmeverzug
- Nichtannahme d Leistung
- Gegenstück z 286 (Schuldnerverzug)
- keine Pflichtverletzung; nur Obliegenheitsverletzung
-> keine Ansprüche aus 280 I, 323
+ Ausnahme wenn Abnahme = Pflicht (zB WerkV)
Tags: Schuldrecht
Quelle:
26
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0
Grundregeln 293
Annahmeverzug
- Nichtannahme d Leistung
- Gegenstück z 286 (Schuldnerverzug)
- keine Pflichtverletzung; nur Obliegenheitsverletzung
-> keine Ansprüche aus 280 I, 323
+ Ausnahme wenn Abnahme = Pflicht (zB WerkV)
Tags: Schuldrecht
Quelle:
31
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Einschränkung d RücktrittsR
- Mangel darf kein Bagatellcharakter haben (< 1 % d Verkaufspreis)
- bei geringerem Mangel besteht wg Verkäuferinteresse kein Rückabwicklungsinteresse d Käufers

-> Nacherfüllung ist zu ermöglichen
Tags: Schuldrecht
Quelle:
34
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0
Vorschuss z Mängelbeseitigung + Rückzahlung v Vorschüssen (allg)
- kann zurückgefordert werden wenn d Vorschuss anderweitig benutzt wird und Reparatur nicht damit ausgeführt wird/oder wenn Auftraggeber Willen z Mängelbeseitigung aufgegeben hat/Mängelbeseitigung wird in nicht angemessener Frist erledigt
+ Einzelfallabh
- Rückforderung d Vorschusses nach 631, 242 oder 667 analog
+ nicht 812; d Anspruch wird aus ergänzender Vertragsauslegung gewonnen
+ 666, 259 analog = Auskunftsanspruch d Gäubigers d Vorschuss über die Verwendung

weitere Vorschüße
- Auftrag - Rückzahlung nach 670
- MietR - Umkehrprinzip 536a II - ergänzende Auslegung
- Abschlagszahlung - Rückzahlung 632
- pauschale Betriebskosten d Miete - Rückzahlungsanspruch aus MietV
- Ehevermittlung
+ 656 I (-); 812 I 1, 1. Alt (-) wg 656 I 2; 812 I 2, 2. Alt (+) wg Zweckverfehlung
- Rückzahlungsanspruch unterliegt Verjährung nach 195, 199 (3 Jahre)
+ gilt auch f MietR
Tags: Schuldrecht
Quelle:
35
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0
kostenpflichtige Zusatzgarantie + Inspektionsverpflichtung
wenn f Garantie gezahlt wurde ist die garantierte Leistung nicht von einer zusätzlichen Verpflichtung d Garantienehmers abhängig zu mache

- Kunde hat bereits f zusätzliche Garantie gezahlt
- zusätzliche Verpflichtung d Inspektion durchzuführen verstößt gegen 307 I = Unwirksamkeit entsprechender Klausel
Tags: Kaufrecht, Schuldrecht
Quelle:
36
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0
Preisausschreiben + Verpflichtungen
einseitiges Rechtsgeschäft
- aber schuldR Sonderverbindung = Nebenpflichten 241
-> kann auch zu einem V mit Schutzwirkung f 3. führen
+ echter V ist nicht erforderlich, schuldR Sonderverbindung ist ausreichend f Schutzwirkung

Preisrichter = Erfüllungsgehilfen = 278

AGB generell mgl aber 307 beachten
Tags: Schuldrecht
Quelle:
37
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0
überhöhte Kaution
wenn > 3 Monatsmieten (551 I, IV)
- berechtigt zu 812 gegen Vermieter f überhöhte Summe
- unerheblich ob Mieter sich damit einverstanden erklärt
+ 551 soll Mieter vor allzugroßen Belastungen schützen,
- Verjährung nach 199 (3 Jahre)
+ Kenntnis d Rechtsgrundlosigkeit begründet nicht die Verjährung = ab Zahlung
Tags: Bereicherungsrecht, Miete, Schuldrecht
Quelle:
40
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0
Auskunftsvertrag
675

- Auskunft rechtl verbindlich
- für beide Seiten erkennbar
- Auskunftsgeber besonders sachkundig oder die Auskunftsgebung erfolgt im eigenen wirtschaftlichen Interesse
Tags: Schuldrecht
Quelle:
43
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Pauschale Darlehensgebühren
AGB-Kontrolle verlangt unbedingte Transparenz
- Auslegung zu Lasten d Verwenders ("Kundenfeindlichkeit")
- wenn nicht ersichtlich in welcher Höhe/wann fällig/wie verrechnet
- benachteiligt unangemessen d Kunden (242)
- Gebühr ist keine Pflicht aus § 488
- Gebühr f Bonitätsprüfung ist ekine Leistung an Kunden sondern dient Eigeninteresse
+ Rspr = Gebühren f Leistungen die nicht im Kundeninteresse sind und in AGB versteckt sind, sind generell unzulässig

Revision zulässig
Tags: Schuldrecht
Quelle:
44
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0
unbefugte Nutzung eines ebay Accounts
Ist KV zwischen Accountinhaber & Verkäufer entstanden?

- Stellvertretungsregeln im Internet grdsl anwendbar
+Analogie zu Handeln im fremden Namen
-> VM/Genehmigung/Anscheins-/Duldungs-VM?

AnscheinsVM
- AGB ebay nur zw ebay-Mitglied nicht zw Verkäufer-Käufer
- V'ssen Anscheins VM (-) = KV (-)
-  cic als ähnl Geschäftskontakte (-)
- 122 analog (-)
+ Lehre d "abhanden gekommenen WE" (Putzfrau verschickt Brief d nicht verschickt werden sollte)
+ keine Zweckveranlassung/Risikoerhöhung d eigentlichen Inhaber d Accounts
> 179 I/III 2 und Privilegierung f Kinder achten
Tags: Schuldrecht, Vertreter
Quelle:
45
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0
Summierungseffekt
- kann auftreten soweit an Sich wirksame AGB Klauseln zusammen eine erhebliche Benachteiligung d Vertragspartners ergeben
-> führt dazu dass die Klausel unwirksam ist gem 307

- ansprechen insbesondere bei Schönheitsreparaturen
- auch anwendbar bei AGB + Individualvereinbarung soweit diese eine wirtschaftliche Einheit bilden
Tags: Schuldrecht
Quelle:
54
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0
Ersatzlieferung bei Stückschulden
e.A.
Stückschuld = Ersatzlieferung (-)

a.A.
soweit es sich um eine vertretbare Sache handelt = Ersatzlieferung (+)

BGH wohl hM
wenn Ersatz durch gleichwertige/-artige Sache mgl = Ersatzlieferung (+)
Ansonsten Unterwanderung des WahlR d Käufers; Verstoss mit EU RL
Tags: Kaufrecht, Schuldrecht
Quelle:
55
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0
Verweigerung nach 439 III
absolute Unverhältnismäßigkeit mgl
- absolute Unverhältnismäßigkeit RL-konform
+ Unverhältnismäßigkeit über 275 I-III (str)
+ zw 100-150 % d obj Wert

relative Unverhältnismäßigkeit nach 439 III 2 weiterprüfen

Verweigerung ist bei Verbrauchsgüterkäufen einzuschränken
- richtlinienkonforme Rechtsfortbildung
- generell nach EuGH ist Nacherfüllung fast immer durchzuführen
Tags: Kaufrecht, Schuldrecht
Quelle:
84
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0
berechtigte GoA als SchV und Folgen
- § 275 f.
- § 280

nicht § 320; kein Synallagma
Tags: GoA, Schuldrecht
Quelle:
117
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0
Prüfungsreihenfolge des Sachmangels gem. 434
434 I 1 - vereinbarte Beschaffenheit

434 I 2 Nr. 1 - subj. Fehlerbegriff (soweit Beschaffenheit nicht vereinbart dann für den Vertrag vereinbarte Verwenbarkeit)

434 I 2 Nr. 2 - obj Fehlerbegriff (sonst .... gewöhnliche Verwendbarkeit)
Tags: Kaufrecht, Schuldrecht
Quelle:
118
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0
Reichweite von 476
Umstritten ist welche Reichweite 476 zukommt.
Problematisch bei Defekten, sind diese auftretende Zeichen eines Sachmangels der vor Gefahrenübergang vorliegt oder ein Gebrauchsdefekt der nach Gefahrübergang entstanden ist

BGH
476 hat nur zeitliche Wirkung; nur für einen vom Käufer zu beweisenden Mangel (Mangel im ursprünglichen Sinn) wird vermutet dass er bereits vor Gefahrübergang vorliegt

Lit
476 löst bereits eine Vermutung dahingehend aus, dass ein Defekt innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrübergang bereits einen Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs annehmen lässt
- Vermutung ist ausgeschlossen soweit ein erkennbarer Mangel vor Gefahrübergang vorlag
Tags: Schuldrecht
Quelle:
122
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0
Formen des Gewährleistungsausschluss (KaufR)
- 444 mit Verweisung auf eine mgl. AGB Prüfung
- 442 - Kenntnis des Käufers
- 377 HGB - Untersuchungs- und Rügepflicht
Tags: Handelsrecht, Kaufrecht, Schuldrecht
Quelle:
123
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0
Abgrenzung WerkV <-> WerklieferV

WerkV WerklieferV
unbewegliche Sachen
Instandhaltung Reparatur
Geistige Leistunge
unkörperliche Sachen bewegliche Sachen


Abschliessend ist auch noch eine Abgrenzung zum Kaufvertrag durchzuführen, vgl. § 651 + Verweisung auf WerkVR
Tags: Abgrenzung, Schuldrecht
Quelle:
156
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0
Verfügungsbeschränlungen 1365, 1369
gelten für
- wirtsch Grundlage d Familie (Vermögen als Ganzes)
- stoffl Substanz d Familienlebens (Haushaltsgegenstände)
- absolute Beschränkung = gutgl Erwerb (-)

- Vermögen als Ganzes; ca 85 %; Gegenleistung wird nicht berücksichtigt (geringerer Wert)
+ Vertragspartner muss Kenntnis haben das Vermögen als Ganzes betroffen ist (subj Theorie); Kenntnis muss zZt d Verpflichtung vorliegen, spätere Kenntnis schadet nicht

- Ehepartner kann 986, 869 analog Herausgabe an sich verlangen oder 985 iVm 1368 als Prozessstandschaft
-  Vertragspartner hat kein ZBR aus 273

Konvaleszenz v 1365
- bei Scheidung (-) = Zugewinnsausgleich darf nicht gefährdet werden
- bei Tod (-) = gilt auch f d erbR Zugewinnausgleich
- bei Tod d Zustimmungsbedürftigen (+)
+ Schutzzweck ist hinfällig geworden -> Geschäft wird wieder wirksam
+ gilt nicht wenn die Zustimmung z Lebzeiten endgültig verweigert wurde = endgültige Unwirksamkeit
Tags: Familienrecht, Schuldrecht
Quelle:
215
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0
Aufrechnung
387

Aufrechnungslage
- Gegenseitigkeit; 387; 406
- Gleichartigkeit; 387
+ gegen Herausgabeansprüche und Ansprüche aus Treuhandverhältnissen (konkludentes Aufrechnungsverbot) nicht aufrechenbar
- Fälligkeit des aufzurechnenden Anspruchs
- Erfüllbarkeit des aufrechnenden Anspruchs

Aufrechnungserklärung
- 388 - empfangsbedürftige WE
- prozessuale Eventualaufrechnung ist keine Bedigung gem 388; zulässige innerprozessuale Handlung

Verjährung der Aufrechnung gem. § 215
- Aufrechnung verjährt soweit der aufrechenbare Anspruch zum erstmöglichen Zeitpunkt der Aufrechnung bereits verjährt ist
Tags: Schuldrecht
Quelle:
222
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0
Bestimmtheit d Mahnung f Mängelerfüllung
vor Gefahrübergang
- eine Mahnung z Leistungserfüllung ist ausreichend um fristwahrend zu wirken

nach Gefahrübergang
- eine Mahnung auf Nacherfüllung unter Angabe d konkreten Mängel ist notwendig
Tags: Schuldrecht
Quelle:
223
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0
Bestimmtheit d Mahnung f Mängelerfüllung
vor Gefahrübergang
- eine Mahnung z Leistungserfüllung ist ausreichend um fristwahrend zu wirken

nach Gefahrübergang
- eine Mahnung auf Nacherfüllung unter Angabe d konkreten Mängel ist notwendig
Tags: Schuldrecht
Quelle:
237
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V'ssen Prozessvergleich materiellR Ebene
779 BGB
- gegenseitiges Nachgeben
- allg materiellR V'ssen (BGB AT)
+ wenn f matR Geschäft Notar nötig ist gilt dies nicht f d Vergleich (Gerichtsbeschluss ersetzt d Notar)
> Ausnahme f 278 VI 2 ZPO nach 127a BGB
- 158 BGB (aufschiebende Bedingung) erlaubt
Tags: Schuldrecht, ZPO
Quelle:
238
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Rechtsfolgen d wirksamen Prozessvergleich
- Beendigung d Rechtsstreits
+ nicht rechtskräftiges Urteil wird wirkungslos analog 269 III ZPO
- dem Vergleich erwächst keine Rechtskraft
+ aber erneute Klage ist unzulässig wenn Vergleich hinreichend bestimmt ist -> RSB (-)
- wenn Vergleich mangelhaft -> Klage zulässig
- Vollstreckungstitel 794 I Nr 1 ZPO
+ 767 II ZPO gilt nicht
- Vollstreckungsabwehrklage nach 767 ZPO mgl
+ ist begründend soweit Einwendungen im materiellR Sinn vorliegen und nicht präkludiert iSd 767 II, III ZPO
+ dürfen nur nach d Schluss d letzten mdl Verh Verhandlungen aufgetreten sein
> gilt nicht f ProzVergleich weil dieser nicht Rechtskraft erlangt
- Kosten nach 98 ZPO
- Wirksamkeit d Vergleichs d ursprl Gericht festzustellen
Tags: Schuldrecht, ZPO, Zwangsvollstreckung
Quelle:
241
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VorkaufsR
dingliche Variante SchuldR
§ 1094 § 463 f.
Wirkung wie Vormerkung kann unmgl. werden wenn Grundstück an Dritte übereignet wird
- relative Unwirksamkeit zugunsten des Berechtigtenauch im Fall der wirksamen Übereignung an Dritte
Tags: Sachenrecht, Schuldrecht
Quelle:
242
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0
Abtreten eines Befreiungsanspruchs
- beim Abtreten eines Befreiungsanspruchs führt dies zum Entstehen eines Zahlungsanspruchs, dies ist nach Dogmatik ein Verstoß gegen die geforderte Inhaltsgleichheit nach § 399
- Kein Verstoß gegen § 399 liegt vor wenn der Befreiungsanspruch an den Gläubiger der Verwendungen abgetreten wird (Inhaltsgleichheit)
Tags: Schuldrecht
Quelle:
258
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0
Sittenwidrigkeiten von Bürgschaften
gemessen am Massstab des 138

- mittelbare Drittwirkung von GrundR
- Verpflichtungsumfang darf nicht finanzielle Leistungsfähigkeit übersteigen (Zinszahlungen < monatliches Einkommen)
- Ehegattenbürgschaft
+ 138 (-) soweit Vermögensverschiebungen verhindert werden oder berechtigtes Interesse des Gläubigers besteht (auch zukünftiger Erwerb des Bürgen); muss aber bereits im BürgschaftsV benannt werden
Tags: Schuldrecht
Quelle:
259
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echte/unechte GoA (Unterscheidung)
echte GoA - Fremdgeschäftsführungswillen (+)
unechte GoA - Fremdgeschäftsführungswille (-)
Tags: Abgrenzung, Schuldrecht
Quelle:
260
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Aufwendungsersatz unberechtigte GoA
- 683 (-); es fehlt an der Berechtigung
-> 684 = Rechtsfolgenverweisung nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung; 818
- Problem der aufgedrängten Bereicherung 818 I, III
Tags: Bereicherungsrecht, Schuldrecht
Quelle:
261
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0
Übernahme-/Ausführungsverschulden (GoA)
678 - Einmischung in fremde angelwgenheiten
677 - falsche/mangelhafte Ausführung
Tags: Schuldrecht
Quelle:
262
Kartenlink
0
V'ssen 678
- Vorliegen einer unberechtigten GoA
- GF musste erkennen dass Geschäftsübernahme nicht im Willen oder gegen den Willen des GH ist
+ min. Fahrlässigkeit
> Anwendung von 680 (grobe Fahrlässigkeit) str.
>> BGH = leichte ausreichend
>> Lit = grobe notwendig
Tags: Schuldrecht
Quelle:
267
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Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter - V'ssen
1. Leistungsnähe
- Dritter muss mit der Leistung aus dem Vertrag in Berührung kommen
2. Gläubigernähe (zw. Gläubiger und Geschädigtem)
- Wohl- & Weheverhältnis
- Arbeitgeber/Arbeitnehmer
3. Erkennbarkeit
4. Schutzwürdigkeit
- Subsidiarität d VSD

=> Anspruch wird zum Geschädigtem gezogen

ist auch mit c.i.c. möglich (Salatblattfall); v.a. bei Kindern die bei Vertragsverhandlungen anwesend waren (MM will Geschädigtem eig. 311 II Anspr. zubilligen)

- dogmatische Nähe zu 328
- VSD ist immer nur auf SE zu richten
- 334 ist anwendbar
- Schuldner hat gegen Dritten gleiche EInwendungen wie gegen den ursprünglichen Gläubiger; auch 254
Tags: Schuldrecht, Vertrag zugunsten Dritter
Quelle:
268
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gestörte Gesamtschuld
Ein Gesamtschuldner ist dem Gläubiger nicht (mehr) haftbar -> 2. Gesamtschuldner der zahlt kann den 1. nicht in Regress nehmen

BGH Lsg: Bei Enthaftung gem. § 1664 muss der Zweitschädiger dies hinnehmen (Familienfrieden); gesetzliche Enthaftung war gesetzgeberischer Wille

Medicus Lsg: 1664 negiert den Anspruch gegen die Eltern; Gesamtschuld entsteht nicht; Kürzung des Anspruchs Geschädigter-übrig gebliebener Schädiger gem. 840, 426

3. Lsg: fingierte Gesamtschuld so dass Regressanspruch zwischen Gesamtschuldnern zur Anwendung kommt (wird bei vertraglichen Privilegierungen genutzt; kein Vertrag zu Lasten Dritter)

Tags: Schadensersatz, Schuldrecht
Quelle:
271
Kartenlink
0
In Zahlunggabe gebrauchter Sachen
Lit MM
beidseitiger Kaufvertrag 433 + Aufrechnung

Lit MM
gemischter Vertrag Kauf 433 + Tausch 480

BGH
Kaufvertrag 433 + 364 an Erfüllung statt
Ersetzungsbefugnis (einheitlicher Vertrag = Gewährleistungsausschluss findet gem. 242 beidseitig statt)
Tags: Schuldrecht
Quelle:
277
Kartenlink
0
Widerrufsfristen - 355
regulär 14 Tage
- bei Ebay Aktionen rechtzeitig wenn unmittelbar nach dem Auktionsende

1 Monat bei verspäteter Belehrung

unbegrenzt bei fehlender/fehlerhafter Belehrung

6 Monate bei korrekter Belehrung aber Verletzung der Informationspflicht (312c, d)

Postfach als Widerrufsadresse ausreichend
Tags: Schuldrecht, Widerruf
Quelle:
279
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358
- anwendbar soweit ein Verbraucher einen verbundenen Vertrag mit 1-2 Unternehmern geschlossen hat (U-V-U)

- nicht anwendbar bei Finanzierungsleasing der Verbraucher mit einem Unternehmer einen Vertrag geschlossen hat und dieser Unternehmer wiederum einen Vertrag mit einem anderen Unternehmer geschlossen hat (U-U-V)
Tags: Schuldrecht
Quelle:
280
Kartenlink
0
abgetretene Rechte im Prozess
- inter partes Wirkung im Prozess wird insoweit aufgehoben als die Partei die abgetreten hat über den Prozess benachrichtigt wurde
- Wirkung von 242
- Partei die abgetreten hat muss sich die Wirkung des Urteils entgegenhalten
Tags: Schuldrecht, ZPO
Quelle:
281
Kartenlink
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Drittschadensliquidation - V'ssen
1. Anspruchsinhaber hat kein Schaden
2. Geschädigter hat keinen Anspruch
3. zufällige Schadensverteilung
- Zufälligkeit muss aufgrund gesetzlicher Anordnung erfolgen, nicht durch Parteivereinbarung

Schaden wird zum Anspruchsinhaber gesprochen

Dieser Anspruch wird dann gem. § 285 an den Geschädigtem abgetreten

DSL ist subsidiär ggü Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
Tags: Drittschadensliquidation, Schuldrecht
Quelle:
282
Kartenlink
0
Unmöglichkeitsformen bei der Gattungsschuld - 275 I
1. gesamte Gattung geht unter
2. Vorratsschuld (beschränkte Gattungsschuld)
3. Konkretisierung (243 II)
4. Untergang im Annahmeverzug (300 II)
5. absolutes Fixgeschäft nach Zeitablauf
Tags: Schuldrecht, Unmöglichkeit
Quelle:
283
Kartenlink
0
Arten der Vertragsübernahme
gewillkürte Vertragsübernahme
- Kombination aus Schuldübernahme (415, 414) und Abtretung (398)
- Zustimmung von allen Beteiligten ist erforderlich
- kann von Anfang an mit allen Beteiligten vereinbart sein oder nachträglich zweiseitig mit Zustimmung erfolgen

gesetzliche Vertragsübernahme
- 566 (Kauf bricht nicht Miete)
- 613a (Betriebsübergang)
Tags: Schuldrecht
Quelle:
284
Kartenlink
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Typengemischte Verträge
Absorptionstheorie
- Der Schwerpunkt des Vertrages bestimmt Charakterisierung des gesamten Vertrages
- nur ein Recht ist auf den gesamten Vertrag anwendbar

Kombinationstheorie
- verschiedene Vertragsstatute bestimmen das Rechtsverhältnis
- Schwerpunkt der Pflichtverletzung bestimmt anwendbares Vertragsstatut
Tags: Schuldrecht
Quelle:
286
Kartenlink
0
Haftungsausschluss bei Arglist/Täuschung
grdsl hat Käufer Darlegungspflicht (444)
- bei Arglist hat Käufer Erleichterung
+ Grundsatz d sekundären Darlegungspflicht
-> Ausschluss entfaltet keine Wirkung; Frist ist entbehrlich
Tags: Schuldrecht
Quelle:
306
Kartenlink
0
Störungen in Schuldverhältnissen
Unmöglichkeit
275, 320

Verzug
280, 286, 320

Schlechtleistung
Mängelgewährleistungsrecht

Verletzung einer Schutzpflicht
280, 282, 241 II

Annahmeverzug
293
Tags: Schuldrecht
Quelle:
337
Kartenlink
0
Verhältnis von Primärpflichten und Sekundärpflichten im Schuldrecht
Der Anspruch eines Schadensersatzanspruchs sperrt nach Gesetz (281 IV) den Anspruch auf Erfüllung

Primär = Erfüllung
Sekundär = Schadensersatz

Der Gläubiger soll darauf vertrauen können das nach einem Schadensersatzanspruch die Leistung nicht mehr erfüllt werden muss und somit anderweitig verfügbar ist.

281 IV ist nach herrschender Meinung nur eine Einbahnstraße = ein erster Erfüllungsanspruch sperrt nicht einen späteren Schadensersatzanspruch
(vgl. 325 als Argumentationshilfe)
Tags: Schadensersatz, Schuldrecht
Quelle:
340
Kartenlink
0
284 Allgemein
Ersatz vergeblicher Aufwendungen
- treten auch auf wenn der Schuldner die Leistung ordnungsgemäß erbracht hätte
= weder statt/neben Leistung

AusweichTB wenn Aufwendungen Schaden darstellen

negatives Interesse wird geschützt, Schuldner wird so gestellet als ob er nie von dem schädigenden Schuldverhältnis gehört hätte
Tags: Schadensersatz, Schuldrecht
Quelle:
341
Kartenlink
0
V'ssen 284
Bestehen der V'ssen von 280 I, III, 281
(1. Schuldverhältnis, 2. Pflichtverletzung, 3. Vertretenmüssen, 4. Frist)

- getätigte Aufwendungen
- die billigerweise gemacht werden durften (Treu+Glauben)
- nicht anderweitige Zweckvereitelung der Aufwendungen
Tags: Schadensersatz, Schuldrecht
Quelle:
342
Kartenlink
0
Übersicht Schadensersatz neben/statt der Leistung
Nebenpflichtverletzung
280 I = neben der Leistung
280 I, III 282 = statt der Leistung

Schlechtleistung
280 I = neben der Leistung
280 I, III, 281 = statt der Leistung

Nichtleistung
280 II, 286 neben Leistung
280 I, III 281 = statt der Leistung

Unmöglichkeit
immer statt der Leistung, neben der Leistung durch Unmöglichkeit unmöglich
280 I, III, 283 = nachträgliche Unmöglichkeit
311aII = anfängliche Unmöglichkeit
Tags: Schadensersatz, Schuldrecht
Quelle:
344
Kartenlink
0
Unterscheidung SE neben und statt der Leistung
SE neben der Leistung liegt immer vor wenn der Schaden unabhängig von der erbrachten Hauptleistung des Gläubigers weiter existiert

SE statt der Leistung liegt immer vor wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Leistungserfüllung auch nicht eingetreten wäre

Abgrenzung ist bei
-Schlechtleistung
- Nichtleistung
- Nebenpflichtverletzung zu machen

Unmöglichkeit ist immer statt der Leistung, Leistung ist ja untergegangen
Tags: Schadensersatz, Schuldrecht
Quelle:
345
Kartenlink
0
Rechtsfolgen des Verzugs
- verschärfte Haftung gem. 287
- Mindestverzinsung von Geldschulden 288
- Rücktrittsrecht nach 323
- SEA neben/statt Leistung 280 II,286/ 280 I, III, 281
Tags: Schuldrecht, Verzug
Quelle:
347
Kartenlink
0
Zufall im Schuldrecht
liegt vor wenn der Untergang/Beschädigung weder von Schuldner noch vom Gläubiger zu vertreten ist.
Tags: Schuldrecht
Quelle:
366
Kartenlink
0
Schuldanerkenntnis (Formen)
abstrakt
begründet einen Anspruch

deklaratorisch
Einredeverzicht
Mitverschulden fällt weg
Tags: AT, Schuldrecht
Quelle:
392
Kartenlink
0
Voraussetzungen für den Annahmeverzug
1. erfüllbarer Anspruch (=Leistungsberechtigung gem. § 271)

2. Leistungsvermögen (§ 297)

3. Leistungsangebot
tatsächliches Angebot das annahmeverzugsbegründend ist (§ 294 f.)

4. Nichtannahme/Verweigerung der Leistung (§ 293/298)

Rechtsfolgen
- Haftungserleichterung 300 I
- Gefahrübergang/Konkretisierung 300 II
- Weiterbestehen d Gegenleistung trotz Unmöglichkeit 300 II 1, 2. Alt
Tags: Schuldrecht
Quelle:
Kartensatzinfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Zivilrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010
 
Schlagwörter Karten:
Alle Karten (405)
Abgrenzung (4)
Abtretung (3)
Anfechtung (4)
Arbeitsrecht (52)
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Bereicherungsrecht (28)
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BGB-ATB (1)
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Schadensersatz (17)
Schema (10)
Schuldrecht (59)
Unmöglichkeit (2)
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